Hallo Forum,
neuerdings bestehen die Kassen und der MDK darauf, dass Spinalanästhesien ambulant erbracht werden müssen bzw. keinen Grund für eine stationäre Behandlung darstellen. Den Hinweis auf eine postoperative Überwachungspflicht von mehr als 8 h, meist sogar 24 h Bettruhe läßt der MDK nicht gelten. Teilweise kam sogar das Argument, dass man ja eine andere Anästhesieform hätte wählen können, um den Eingriff ( meist Arthroskopien ) ambulant durchführbar zu machen.
Unsere Anästhesisten lehnen aber eine ambulante Durchführung von SPA ab.
Wer hat Erfahrungen mit diesem Problem oder gibt es vielleicht schon etwas im Forum ( habe nichts gefunden) ?
Viele Grüße
Katrin Mügge