Besondere Einrichtungen?

  • Hallo Forum,

    lese gerade in "das Krankenhaus" 10/2003 im Artikel von Herrn Rau auf Seite 771, das die Selbstverwaltungspartner noch über das Thema "besondere Einrichtungen" nach §17b Absatz 1 Satz 15 KHG verhandeln.

    Gibt es schon ein Ergebnis? Was darf als besondere Einrichtungen gelten? Spielt der eine oder andere schon mit dem Gedanken diesen "Ausweg" zu nutzen?

    Grüße

    Stefan Simmel

  • Schönen guten Tag allerseits und insbesondere Herr Simmel!

    Sei einigen Tagen ist auf den Seiten des InEK ein Referentenentwurf zu dem Thema veröffentlicht:

    http://www.g-drg.de/service/downlo…PVBE_031128.pdf

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo Herr Simmel,

    wenn es zur Verabschiedung dieses Referentenentwurfes kommt, können kostenintensive Kollektive außerhalb der DRG-Logik ökonomisch abgebildet werden. Hier könnte sich für den einen oder anderen ein kleines Schlupfloch bieten. Bleibt nur abzuwarten, womit dann die Kostenträger zurückschlagen.
    Ein weites Feld.
    Gruß
    M. Eckardt
    DRG Neurologisches Zentrum Bad Zwesten

  • :strauss:

    Hallo,

    wir haben das für usnere Klinik schon mal durchgerechnet, (Spezialhaus für Querschnittgelähmte Patienten, sowie ein Skoliosezentrum;

    um es kurz zu machen, die Voraussetzungen gem § 1 Abs. 2 Nr. 1 + 2, nachden ein komplettes Haus als besodnere Einrichtung zu behandeln ist, sind für uns unerreichbar (ein Tatbestand der dadurch noch aufgewertet wird, dass wir einen Grosssteil unserer Patienten in der DRG B61 (welche ja gem. Anlage 3 KFPV als nicht mit Fallpauschalen vergütete Leistung) individuell zu verhandeln ist, und damit keine Werte bzgl. Obere und Mittlere Grenzverweildauer festgeschrieben sind.).

    Was den Absatz 3 betrifft (hier werden die Voraussetzungen zur Behandlung eines organisatorisch, abgrenzbaren TEils eines Hauses als besodnere Einrichtung beschrieben), so sind diese Vorschriften ja recht "schwammig" (wie soll man die "hohen Vorhaltekosten" oder die "zu niedrig oder nicht verlässlichen FAllzahlen" interpretieren.......

    Zudem bieten die besodneren Einrichtungen ja auch nur für 2004 zusätzliche "Möglichkeiten", da dies jedoch auch eine budgetneutrale Einführungsphase sein soll, macht "eine besodnere Einrichtung" meines Erachtens auch nicht viel Sinn.

    Wie sehen Sie (verehrtes und viel informierendes) Forum dies, und liegen bei Ihnen schon Erkenntnisse zur Kriterienerreichung für eine Einstufung als besodnere Einrichtung vor?

    Grüsse aus den schönen Bad Wildungen

    Jens J. Raddatz
    Abt. Controlling (betriebswirtschaftlich nicht medizinisch....)

  • Hallo Forum,

    der "Ausweg" Besondere Einrichtungen ist m.E. gar keiner. Warum würde man diese Option nutzen wollen? Doch weil die individuelle Baserate 2004 unverschämt hoch wäre. Wie kommt das? Budget und Casemix passen nicht zueinander, weil diese Patienten (Querschnitt, neurol. Frühreha, Onkologie...) meist sehr lange Verweildauern haben und dies momentan im Budget noch abgebildet ist, aber in den "Durchschnitts-"DRGs eben nicht mehr.

    Aber die langen Verweildauern werden nächstes Jahr trotz allem Zielscheibe der Kassenanfragen sein, Kostenübernahmen werden nur noch für wenige Tage ausgestellt etc. Man wird also ziemlich sicher seine Pflegetage nicht mehr erreichen und damit auch nicht sein Budget.

    Dann lieber gleich ins DRG-System und wenigstens noch ein Jahr zum Üben und Neustrukturieren der Behandlungsabläufe, oder????

    Grüße

    Stefan Simmel

  • Hallo,

    ich sehe auch keinen rechten "Ausweg" darin für große Krankenhäuser. Nur kleine Häuser mit Spezialisation z.B. auf Palliativmedizin o.ä., die noch nicht gut abgebildet ist, könnten das nutzen.

    Ich hatte mal angedacht, den Bereich der Pflege von Patienten mit multiresistenten Keimen (erheblicher finanzieller Mehraufwand) derart zu durchdenken, aber dies auch wegen der sehr eng gefaßten Bedingungen im Referntenentwurf verworfen.

    Gruß - besonders an Dr. Domurath und Dr. Henning nach BW

    Björn

  • Hallo,

    es gibt keine Schlupflöcher. Meiner Meinung nach sollen nur ganz kleine Häuser mit nur einer DRG vor absoluten Katastrophen geschützt werden. Ob das mit diesen Kriterien erreicht werden kann, ist anzuzweifeln.
    1.Ganze Krankenhäuser wie eine einzige DRG zu behandeln greift viel zu kurz. Damit sind Problem-Abteilungen großer oder mittelgroßer Krankenhäuser nicht einschließbar (Was ist ein Inlier über mehrere DRG?). Dann aber müßte der Referentenentwurf nicht "Besondere Einrichtungen", sondern "Besondere DRG" heißen.

    2. Die auf "Statistik" basierenden Kriterien sind absolut intransparent und berücksichtigen nicht die Exzentrizität und Schiefe der Verweildauerkurven. Eigentlich sind sie nur gemacht für Krankenhäuser mit linksschiefer Verteilung bei ursprünlich rechtsschiefer Verteilung der Verweildauer in der Kalkulation. Kann man so etwas miteinander vergleichen? Ich habe gelernt, nein. Was sagen die Statistiker unter uns? Nur das Kriterium mit der Oberen Grenzverweildauer leuchtet irgendwie ein.

    Vom ehemaligen weiter gespannten Entwurf der DKG ist nichts übriggeblieben.
    Der Referentenentwurf ist nicht zukunftweisend. Aber die Zeit hat die Selbstverwaltung verspielt, nicht das BMGS. Es ist nur eine Notlösung. Vielleicht wird sie ja noch ein wenig verbessert.

    Gruß

    B. Domurath