Hallo Forum,
lese gerade in "das Krankenhaus" 10/2003 im Artikel von Herrn Rau auf Seite 771, das die Selbstverwaltungspartner noch über das Thema "besondere Einrichtungen" nach §17b Absatz 1 Satz 15 KHG verhandeln.
Gibt es schon ein Ergebnis? Was darf als besondere Einrichtungen gelten? Spielt der eine oder andere schon mit dem Gedanken diesen "Ausweg" zu nutzen?
Grüße
Stefan Simmel