• Liebes Forum,
    die Kodierrichtlinien zur AP und KHK sind mir bekannt, speziell in einem Fall ist - nach Aussage meines Chefarzts - I44.- Atrioventrikulärer Block 3. Grades für die AP-Symptomatik verantwortlich. I20.0 oder I44.- HD?
    Gruß aus dem kalten Norden.

  • Ja, das gibt es durchaus, AP ohne KHK, z. B. auch bei Aortenvitien. Wenn der Chef meint, das gebe es auch beim AV-Block 3. Grades, dann sei es so.

    In diesem Fall gilt dann, was zu Symptomen und zugrundeliegender Erkrankung geschrieben steht, also HD: I44.2 und dann ggf. die I20.0 als ND, siehe Beispiele 2 und 3 der DKR 002b. Wenn Sie diesen Fall z. B. im Herzkatheterlabor hatten, spricht m. E. nichts gegen die ND I20.0.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

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    Dr. med. Volker Blaschke

  • Moin Moin,

    die Angina pectoris ist im beschriebenen Fall als Symptom des AV-Blockes III anzusehen.
    Folglich kommt die DKR D002b zur Anwendung ("Zuweisung der zugrundeliegenden Krankheit als HAuptdiagnose: Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und während des Krankenhausaufenthaltes die zugrundeliegende Krankheit diagnostiziert wird, so ist die zugrundeliegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren..." Gleichsam gilt in derselben DKR: "Stellt ein Symptom ...ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische Betreuung dar, so wird es als Nebendiagnose kodiert..."
    Somit sind die I44.2 als HD und die Angina pectoris als Nebendiagnose (ggf. neben weiteren Diagnosen und Prozeduren) anzugeben.

    beste Grüsse
    --
    Dr. René Holm
    medControl
    Hamburg

    beste Grüße

    Dr. René Holm, MBA
    elbamed GmbH
    Geschäftsstelle Hamburg

  • Uups, da haben sich unsere Antworten wohl gerade überschnitten...
    Macht nichts - doppelt hält besser!

    beste Grüsse
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    Dr. René Holm
    medControl
    Hamburg

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