Hallo Forum, nachdem ich schon einige Monate die Diskussionen im Forum verfolge und schon manchen nützlichen Hinweis erhalten habe, habe ich es endlich geschafft, mich auch selbst anzumelden. Und nun gleich mein Problem: Seit neuestem verlangt der MDK von uns, unsere gynäkologischen Chemotherapien als Tagesfälle abzurechnen. Bisher lagen die Patientinnen zwei Tage stationär. Das wird jetzt nicht mehr akzeptiert. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht, lohnt es sich, sich dagegen zu wehren? Danke im Voraus schon.
BeaWerner aus Greiz, der Perle des Vogtlandes
Chemotherapie
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BeaWerner -
20. November 2003 um 08:20 -
Erledigt
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Hallo Frau Werner,
dieses Problem haben wohl alle Krankenhäuser. Angeblich haben die Kassen nicht gewußt, wie viele Chemotherapien im KH in D durchgeführt werden. Letztlich geht ambulant immer vor stationär (§ 39), insofern ist das Angebot zur Abrechnung als Tagesfall (DRG mit Kurzliegerabschlag) bei den Gyn-Chemotherapien, die in der Regel nur einige Stunden laufen, von Kassen - und MDK - Seite durchaus fair. Nicht umsonst hat das DRG-System 2004 für fast alle BNB eine Tages-DRG, die offensichtlich auch kostendeckend ist.
Man sollte die Problematik Chemotherapie im KH partnerschaftlich mit den Kassen besprechen, denn dort besteht ebenfalls Interesse, die Versicherten gut behandelt zu wissen.mfg Franz
CA/Projekt.Ltr.DRG:uhr: -
Aber die Kodierung der Tagesfall-Chemo ist doch anders: HD Z51.1, ND Tumor, passender OPS-Kode, ergibt R63Z mit einer Bewertungsrelation von 0,186. Und das ist m.E. schon recht niedrig und ganz sicher nicht kostendeckend. Und vorhandene und therapierte Nebendiagnosen, wie z.B. Tumoranämie oder Übelkeit/Erbrechen (kodiere ich mit K91.8+Y57.9!) würden dann völlig unter den Tisch fallen.Vielleicht sollte man doch jeden Fall individuell betrachten, wir wollen jedenfalls noch nicht aufgeben.
Gruß an alle Mitkämpfer
BeaWerner -
Entschuldigung, ich habe mich nicht präzise ausgedrückt - als Tagesfall (Ein-Tages-) wollte ich 24 Std (Aufnahme heute - Entlassung morgen) verstanden wissen-dann läuft die DRG in das Grundleiden mit Abschlag. Bei Aufnahme und Entlassung am selben Tag wird, wie von Ihnen zitiert nach DKR0211a kodiert. Haben Sie behandlungsbedürftige Nebendiagnosen, dann steht sicher einem verlängertem Aufenthalt mit anderer Kodierung nichts im Wege.
Trotzdem sollte man sich mit den Kassen einigen. Wenn in der Gyn ein CMF - Schema unter adjuvantem Anspruch eingesetzt wird (AZM Kosten 10-15 €) und bei einer base rate zwischen 2600 - und 2900 € als R63Z Tagesfall ca. zwischen 483 und 590 € erlöst werden, ist dies immer noch eine denkbar bessere Alternative, als den ganzen Fall zu verlieren (§ 39). Es bietet sich an zwischen adjuvanten, kurativen und palliativen Chemotherapien zu unterscheiden - daraus kann ein Fallmix aus den oben dargestellten Alternativen für das KH hergestellt werden.mgG
Franz -
Hallo,
besagter Fall (Chemotherapie,24-h, Aufnahme heute-Entlassung morgen) korrekt kodiert
(DRG: Grundleiden mit Abschlag) wurde vom MDK gepüft.
Ergebnis: Eine ambulante Behandlung würde ausreichen.
Aus diesem Grund übernimmt die KK keine Kosten.
Das kann es ja wohl nicht sein, oder ?
Eine weitere Frage von mir:
Die Verlaufsdiagnostik tagesklinische Patienten im Bereich Onkologie
beinhaltet im Rahmen der Behandlungsstruktur CTs, MRT`s und Blutentnahmen. Bei der Kodierung ist in diesen Fällen die Hauptdiagnose das Malignom. Die Krankenkassen weigern sich, diese Fälle zu bezahlen und lassen diese nun komplett vom MDK prüfen.
Wie ist dem zu begegnen ?
Ich ersticke in Krankenkassenanfragen -
Zitat
Hallo Herr Fifer,
Original von Fifer:
besagter Fall (Chemotherapie,24-h, Aufnahme heute-Entlassung morgen) korrekt kodiert
(DRG: Grundleiden mit Abschlag) wurde vom MDK gepüft.
Ergebnis: Eine ambulante Behandlung würde ausreichen.
Aus diesem Grund übernimmt die KK keine Kosten.Würde mich interessieren, ob die Chemo wirklich über 24 h gelaufen ist. Wenn ja, wie hat der MDK begründet, das eine Chemo über 24 h läuft und ambulant durchgeführt werden kann. Welche Praxis hat denn so lange offen? Haben Sie dagegen Einspruch eingelegt?
Ich ersticke in Krankenkassenanfragen
Das betrifft leider momentan anscheinend alle Optionshäuser.
Viele Grüße aus der Oberpfalz
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J.Heck -
Hallo Herr Heck,
genau das habe ich mich auch gefragt, habe leider den zuständigen Herrn nicht erreichen können.
Ein Einspruch unsererseits wird sicher erfolgen.
Vielen Dank -
die chemotherapien sind schwierig zu definieren:
der konkrete fall (z.b. 24-h 5-fu etc) mit 24-h kann natuerlich via vacuumpumpe ueber 24-h ambulant erfolgen, wir selbst lassen sogar 5-d pumpen (z.b. vad) ambulant durchfuehren.
die frage ist, wie ist der zugang zur ambulanten therapie fuer das jeweilige krhs. geregelt und da werden in kurzer zeit die qualitaetsmerkmale entscheidend sein (zahl, pccl etc.)mfg,
prof. hoeffkes -
Auch wir setzen die Vacuumpumpe ein. Nur in diesem Fall handelt es sich um einen alten Patienten, der damit völlig überfordert wäre. Mit Rücksicht auf den Patienten wurde die Chemotherapie stationär durchgeführt.