Hallo!
Wir verwenden in unserer Klinik ein Formular, das bei stationärer Aufnahme eines potentiell ambulant zu operierenden Patienten durch den Arzt ausgefüllt wird, der entscheidet, dass der Pat. stationär behandelt werden muss. Dieses Formular geht an die KK (während der Pat. schon stationär ist), die wiederum über eine KÜ entscheidet.
Aus der Erfahrung heraus, dass wir trotz Begründung nicht immer eine KÜ bekommen, schicken wir nun den Patienten vorab mit dieser Begründung zu der Krankenkasse, um eine Kostenübernahme einzuholen.
Die betreffende Krankenkasse weigert sich nun aber generell, uns die KÜ schon vor der stationären Aufnahme zu geben und schickt den Patienten wieder zu uns.
Darf sich die Krankenkasse so verhalten? Gibt es diesbezüglich gesetzliche Regelungen ?
Wer kann helfen?
MfG
J.Hummer