• Hallo aus Berlin!

    Folgende Aspekte zu den o.g. Komplexcodes konnte ich bei meinen bisherigen Recherchen noch nicht eruieren:
    1. Gibt es vorgegebene Standards zu den im Frühreha-Assessment genannten 5 Bereichen?
    2. Wie oft muß das Assessment erhoben werden?
    3. Gibt es ein Alterslimit für die Geriatrische Komplexbehandlung?
    4. Nach meinem Textverständnis ist es nach Code 8.551 möglich, vier Therapieformen durch drei Therapeuten abzudecken(z.B. neurophys.Th. u. Lymphdrainage durch KG u./o. sensomotor.-fkt.Th. u. Schlucktr. durch Ergoth. u./o. Sprachtr.u. Schlucktr. durch Logop.), sehe ich das korrekt?

    Liebe Grüße
    D.Seraphin

  • Hallo Seraphin,

    das mit der Frührehabilitation ist so eine Sache. Da man aus mir nicht erfindlichen Gründen, echte Kodes für konservative Behandlungsmethoden (noch) nicht in den OPS aufgenommen hat und mit Pauschalcodes versucht diese Lücke zu füllen stößt man unweigerlich auf Probleme. 1. Jede Fachrichtung versteht unter Frührehabilitation etwas anderes; 2. die Grenze zwischen allgemeiner Frühreha und geriatrischer ist nicht definiert; 3. wann beginnt die Früreha, bei der Aufnahme – weil Physiotherapie vor der OP die Liegezeit verkürzen könnte – am Tag nach der Operation – aber was ist mit Patienten, die konservativ behandelt werden – oder erst wenn die Wunde trocken ist usw. usw.; 4. Zählen nur die Tage nach Beginn der Behandlung (also auch das Wochenende mit der in vielen Häusern meist obligatorischen Behandlungspause – übrigens Ruhetage im Krankenhaus stellen auch eine Art Behandlung dar, die nicht zu unterschätzen ist und demzufolge nicht mit „Fehlbelegung“ abgetan werden darf) oder die Einzeltermine. 5. Müssen alle Teilbehandlungen die Mindestzahl der Behandlungen erreichen, oder reicht die Summe?

    Hier hat der Verordnungsgeber mal wieder etwas in den Raum gestellt, ohne die Problematik zu Ende zu denken.

    Warten wir ab, ob die sicherlich vielen Anträge der Fachgesellschaften, die sich erfahrungsgemäß wieder mächtig widersprechen werden, dies Jahr für 2005 bringen werden. Oder werden es wieder einmal die Sozialgerichte sein, die medizinische Fragen klären müssen?

    Viel Spaß dabei

    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo liebes Forum,

    ist es vorgeschrieben, dass bei der Verschlüsselung der geriatrischen Frühreha - 8-550 - der Barthel-Index oder MMSE zusätzlich mit kodiert werden muss?

    Wenn ja, muss der \"normale\" Barthel-Index oder der erweiterte angegeben werden?

    Vielen Dank im Voraus!

    Schöne Grüße

    raxa

  • Hallo liebe Mitstreiter!

    Grundsätzlich würde ich die geriatrische Frühkomplexbehandlung von einer geriatrischen Fachabteilung abhängig machen. Meines Wissens gehören der Barthel-Index und der MMSE zum Standartprogramm unserer Geriater.
    Die Zahl der Therapeuten spielt keine Rolle. Die Inhalte müssen erfüllt sein.

    Mit freundlichen Grüßen
    Frank Killmer

    Frank Killmer

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Der Barthel-Index muss mit ICD U50._ verschlüsselt werden. Manche Fälle kommen nur in eine geriatrische DRG, wenn sowohl der OPS (8-550.1 oder .2) und ein ICD aus U50 verschlüsselt wird.

    Laut OPS ist eine explizite Fachabteilung nicht erforderlich, aber je nach Bundesland ergibt sich dies ggf. aus dem jeweiligen Geriatriekonzept. Hier begibt man sich in die Diskussion um den Versorgungsauftrag. Auf jeden Fall ist es für die Argumentation besser, wenn der Begriff \"Geriatrie\" im Feststellungsbescheid zur Krankenhausplanung steht, ob als eigene Disziplin oder als Subdisziplin der Inneren und welcher Abteilungssschlüssel dann nach § 301 übertragen wird, sollte dann egal sein.

    Vorstellbar (vielleicht sogar wünschenswert) ist ja auch, dass die geriatrische Behandlung bereits einsetzt, wenn der Patient sich beispielsweise noch auf der Unfallchirurgie befindet. Das muss dann allerdings auch sauber dokumentiert sein (Zeitpunkt des Assesments und Behandlung durch das geriatrische Team). Angesichts der dann zu erwartenden Nachfragen und Schwierigkeiten (mal ganz abgesegehen von der internen Organisation) halte ich mich bisher bei einem solchen - eigentlich wirklich sinnvollen - fachübergreifenden Projekt zurück.


    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo zusammen,

    wir haben seit Jahren einen geriatrischen Schwerpunkt, jetzt SAM (Schwerpunkt Altersmedizin) genannt, der sowohl chirurgische als auch hauptsächlich internistische Patienten betreut. Die Codierung wird entweder vom leitenden Arzt oder nach Meldung von MDA vorgenommen. Die Dokumentation ist sehr gut und wir haben bisher keine mir bekannten Probleme mit der Abrechnung der entsprechenden DRG.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.