Hallo Forum,
wir behandeln als Fachkrankenhaus Pat. aus den verschiedensten Bundesländern. Damit verbunden müssen wir uns auch mit den KK aus den unterschiedlichsten Bundesländern auseinandersetzen.
Häufiger kommt es nun dazu das diese KK \"ihren\" MDK (Vorort) mit einer Gutachtehrlichen Stellungnahme des Falls beauftragen.
Gibt es eine gesetzliche Regelung welcher MDK für die Prüfung zuständig ist? :deal:
Ich denke es sollte der MDK sein in dem sich das behandelnde Krankenhaus befindet.
Ich hätte hierzu gerne die Einschätzung des Forums
Gruß
Michu