5-893.14 oder 5-894.14 ??

  • Hallo, Forum !!
    Ich, bei einem Unfallversicherungträger für die Prüfung von Krankenhausrechnungen zuständig, bin auf folgendes Problem gestossen:

    Bei der Prüfung einer Rechnung ist mir aufgefallen, dass die Kodierung mit OPS 5-893.14(Chirurg. Wundtoilette (Wunddebridement) und Entfernung von erkranktem Gewebe)den Fall sofort in eine andere, höher gewichtigere DRG bringt.
    Wie anders ist dieser OPS gegenüber 5-894.14 (Lokale Exision von erkanktem Gewebe an Haut und Unterhaut: Exzision...)zu verstehen?

    Vielen Dank für die Hilfe.

  • Hallo,

    also chirurgische Wundtoilette bezieht sich nach meiner Meinung immer auf eine infizierte Wunde und/oder auf nekrotisches Wunde, während die lokale Exzision sich nur auf erkranktes Gewebe bezieht ...also z.b. Narbenkorrekturen, sonstige Hautveränderungen...

    Also als Unterscheidungsmerkmal dient letzlich die offene Wunde, wird diese aus irgendeinem Grund revidiert...5-893 ...bei Enfernung von Narben oder anderen Hautveränderungen ohne das eine offene Wunde vorliegt ...5-894...


    Aber vieleicht gibts da ja noch mehr Meinungen...

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Das ist genau der entscheidende Unterschied zwischen diesen beiden Codes.

    Mit freundlichem Gruß

    Ina Broß
    Medizincontrolling
    und Ass.-Ärztin Unfallchirurgie
    St.-Marien-Hospital Lünen

    Ina Broß
    Ärztin für Chirurgie und Unfallchirurgie
    Medizincontrolling
    :sterne:

  • Hallo, Forum

    um die Eingangsfrage nochmals aufzuwärmen : das bedeutet also, dass jeder Patient mit einer Commotio, bei dem zusätzlich eine ja immer potentiell infizierte Kopfplatzwunde durch Debridement der Wundränder und anschließende Primärnaht versorgt wird, in der B07 statt in B80 landet ?
    Das kann´s doch wohl nicht sein. Oder habe ich Herrn Lückert missverstanden ?

    Gruß, AnMa

  • Hallo AnMa,

    Zitat


    Original von AnMa:
    ...Das kann´s doch wohl nicht sein...

    Doch, denn so entspricht es den Vorgaben aus dem Definitionshandbuch :defman: :

    Eine Prozedur aus der Tabelle TAB-B07-1 (und dazu gehört auch das Wunddebridement 5-893...) führt, wenn die HD aus der Tabelle TAB-M01-0 (die zur MDC 01 „gehört“) stammt, unweigerlich in die DRG B07.

    S06.0 Gehirnerschütterung steht in der Tabelle TAB-M01-0, also entspricht das Ergebnis den gesetzlichen Vorgaben (die Logik sei dahingestellt).

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Liebe Forum - Teilnehmer,

    hoffe auf fachkundigen Rat aus dem Forum.

    Es handelt sich um einen Fall aus dem Jahre 2004. Der Patient wird stationär behandelt wegen einer Praetibialen Riss- und Schürfwunde mit Kontusion li. proximal.
    Aus dem OP-Bericht (Schnitt-Naht-Zeit 18 Min.) ist zu entnehmen -\"Bei og. Pat. handelte es sich um eine Kontusion der ventralen Schienbeinkante vom Tibiakopfbereich bis zur Schaftmitte reichend, mit kontusioneller Schwellung, zum Teil subcutanem Decollement und tief greifender Schürfung schrägverlaufend etwa 5 cm von cranial-lateral nach caudal-medial über dem Tibikopf und längsverlaufender 4 cm langer Risswunde bis auf Periost etwas medial der Mittellinie am Übergang vom proximalen zum distalen Tibiaschaft.
    Nach Desinfektion und Abdecken des Wundgebietes wurden bd. Wunden (je etwa 5cm lang) ovalär exidiert, im Bereich des subcutanen Decollement ein Wunddebridement durchgeführt.\"

    Von uns wurde verschlüsselt als Hauptdiagnose die S81.7 Multiple offene Wunden des Unterschenkels und als OPS die 5.893.1f sowie 5-894.1f

    Ein Arzt einer BG teilt uns nun folgendes mit: \"Nach den gültigen Kodierrichtlinien ist die primäre Wundversorgung, wie sie im vorliegenden Fall durchgeführt wurde, mit einem Code nach 5-900 zu verschlüsseln. Die Wundexzision nach Friedrich ebenso wie ggf. notwendige Drainage ist in diese Behandlung inkludiert. Die Cods 5-893 und 5-894 umfassen ein chirurgisches Wunddebridement und die Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut z.B. Narben und infiziertem Gewebe. Die Wundversorgung ist mit 5-90 zu verschlüsseln.\"
    Sodann, wird auf die Richtlinien des Bundesverbandes der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie verwiesen.

    Für Stellungnahmen aus dem Forum wäre ich sehr dankbar.

    Grüße aus dem verregneten Hessen

  • Hallo Herr Hormel, ist ja eigentlich ein neues Thema, aber machen wir halt hier weiter...
    Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie bzw. der Berufsverband der Deutschen Chirurgen gibt keine Richtlinien heraus, sondern veröffentlicht lediglich Kodierübungen und Kommentierungen, die natürlich nicht im Widerspruch zu den offiziellen DKR stehen, diese jedoch ergänzen, wenn dort Regelungen fehlen oder unklar bzw. interpretierbar dargestellt sind.
    Wir teilen die Auffassung, dass eine einfache Wundrandexzision (und eventuelle Drainagen) im Rahmen einer Wundversorgung in den Kodes 5-900.-- enthalten sind, dies wird voraussichtlich im neuen OPS auch amtlich klargestellt werden.
    Die Exzision von kontusionierten Hautarealen geht jedoch über die Friedrichsche Wundexzision hinaus, hier ist 5-894.1- (bzw. bei größerer Ausdehnung 5-895.1-) völlig korrekt.
    Die Kodes 5-893.- sind dagegen in der Regel nicht in Verbindung mit einem Wundverschluss anzuwenden.
    Wenn ich die Beschreibung des OP-Berichtes richtig verstehe, handelt es sich auch nicht um multiple offene Wunden, sondern um eine offene (Riß-) Wunde und eine Kontusion mit Schürfwunde, die als \"oberflächliche\" Verletzung des Unterschenkels mit S80.81 oder S80.1 kodiert werden. Das subkutane Decollement ist leider nicht separat abgebildet, ich würde dafür S80.88 wählen.

    Beste Grüße

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Hallo Hr. Dr. Bartkowski,

    zunächst einmal herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

    Sie haben natürlich Recht, dass Thema wäre besser aufgehoben gewesen bei Fragen zu praktischen Kodierproblemen. Ich habe jedoch in der Suchfunktion genau die beiden OPS Schlüssel gefunden um die es mir geht und von daher hier an dieser Stelle geschrieben.

    Es ist zutreffend, dass es sich um eine offene Rißwunde und eine Kontusion mit Schürfwunde handelt.

    So, ich sie jetzt richtig verstehe, würden sie bei einer einfachen Wundrandexzision die Kodes 5-900.-- kodieren und auf meinen Fall bezogen den Kode 5-894.1-. Den Kode 5-893.- würden sie nicht kodieren.

    Freundliche Grüße aus dem heute sonnigen Hessen

    K.H. Hormel

  • Guten Morgen, Herr Hormel,
    ich würde die beiden Wunden zunächst mit separaten Diagnosenkodes verschlüsseln. Die Versorgung der Rißwunde (inkl. Wundrandexzision) würde ich mit 5-900.0f kodieren.
    Die Exzision der Schürf- und Kontusionsverletzung würde ich mit 5-894.1f bzw. bei größerer Ausdehnung mit 5-895.2f angeben.
    5-893 halte ich hier nicht für angebracht.
    Wir werden diese Thematik in den Fachgesellschaften weiter bearbeiten und Vorschläge zur Präzisierung beim DIMDI einreichen.
    Beste Grüße, heute aus Freiburg von der GMDS-Jahrestagung

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Guten Tag Herr Dr. Bartkowski,

    herzlichen Dank für ihre erneute und schnelle Antwort.

    Finde es sehr possitiv diese Thematik in ihrer Fachgesellschaft zu bearbeiten und möglichst zu Präzisieren. Ich sehe hier schon durchaus unterschiedliche Positionen. So schreibt Herr Lueckert weiter oben

    \"also chirurgische Wundtoilette bezieht sich nach meiner Meinung immer auf eine infizierte Wunde und/oder auf nekrotisches Wunde, während die lokale Exzision sich nur auf erkranktes Gewebe bezieht ...also z.b. Narbenkorrekturen, sonstige Hautveränderungen...

    Also als Unterscheidungsmerkmal dient letzlich die offene Wunde, wird diese aus irgendeinem Grund revidiert...5-893 ...bei Enfernung von Narben oder anderen Hautveränderungen ohne das eine offene Wunde vorliegt ...5-894...\"

    oder ich verstehe das vielleicht falsch.

    Nochmals vielen Dank für ihre Antwort und noch einen schönen Tag auf ihrer Jahrestagung.

    Freundliche Grüße

    K.H. Hormel

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    hier die Änderung OPS-2006:

    5-900 Einfache Wiederherstellung der Oberflächenkontinuität an
    Haut und Unterhaut
    [c=crimson]Inkl.: Wundrandexzision nach Friedrich, Wundreinigung (Spülung,
    Kürettage)[/code]Exkl.: Rekonstruktion der Weichteile im Gesicht (5-778 ff.
    [c=crimson]Wunddebridement (5-893 ff., 5-850 ff., 5-869.1)[/code]

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau