Hallo, Forum !!
Ich, bei einem Unfallversicherungträger für die Prüfung von Krankenhausrechnungen zuständig, bin auf folgendes Problem gestossen:
Bei der Prüfung einer Rechnung ist mir aufgefallen, dass die Kodierung mit OPS 5-893.14(Chirurg. Wundtoilette (Wunddebridement) und Entfernung von erkranktem Gewebe)den Fall sofort in eine andere, höher gewichtigere DRG bringt.
Wie anders ist dieser OPS gegenüber 5-894.14 (Lokale Exision von erkanktem Gewebe an Haut und Unterhaut: Exzision...)zu verstehen?
Vielen Dank für die Hilfe.