Guten Morgen Forum!
Was die Post so alles bringt, oder es lebe eine der kleinen BKK´s!
Folgender Fall:
Eine Patientin kommt in die HNO wegen eines unklaren Ulcus an der Lippe. Es wird eine entsprechende PE entnommen und die Patientin wird nach Hause geschickt bis die Histologie da ist. Nach erhalt der Histologie (Plattenepithel-Ca.) Einbestellung zur radikalen OP.
Auf Wunsch der KK erfolgt eine MDK Begehung zur Überprüfung. Der MDK kommt zum Schluß das medizinisch alles korret gelaufen ist, notwendig war und eine Fallzusammenführung nicht möglich ist (weil von der Wiederaufnahme Regel ausgenommen).
Jetzt schreibt die BKK....: Der MDK kommt zwar in seinem Gutachten zum Ergebnis das alles medizinisch korrekt gelaufen ist, aber wir sind der Meinung das ein Fallsplitting vorliegt und fordern eine Zusammenführung!!
Ja spinnen die denn?
Wer hatte schon mal ähnliche \"unmoralische\" Angebote? Wie vorgehen? Erstmal nur anrufen und frage oder gleich klagen?
MfG
Eckhardt