Liebe KollegInnen,
ich komme bei folgendem Fall nicht weiter:
ein Pat. war bei uns zur ME einen Tag stationär; gegen das negative MDK-Gutachten hatten wir Widerspruch eingelegt- mit der Begründung der Pat.lebt alleine und die häusliche Pflege war somit nicht sichergestellt. Die KK verweist nun auf §10 des AOP-Vertrages nach §115 b SGB V (Sicherungspflege: KH-Arzt kann häusliche Krankenpflege bis zu 3 Tagen verordnen).
Nun meine Fragen hierzu:
Was sind denn nun die GENAUEN Kriterien, wann ein allein lebender Patient stationär operiert werden muss?
(Die AEP-Kriterien und der AOP Vertrag nach §115 b sind diesbezüglich stark interpretationsbedürftig)
Gibt es außerdem eine OFFIZIELLE Richtlinie wie lange eine Patient im häuslichen Umfeld nach einer ambulanten Operation betreut werden muss, wenn ja von wem?
Wie soll die Krankenpflege von statten gehen? (ambulanten Pflegedienst für 24 Std beauftragen)- hat hier bereits jemand Erfahrung?
Vorab schon mal vielen Dank.
MfG
Wahl