Hallo Forum,
Dem letzten Beitrag von Herrn Schaffert ist voll zuzustimmen. auch ich halte die Einführung eines OPS-Mengenfeldes verbunden mit der Abrechnung von Medikamentenzuschlägen analog den OGV-Zuschlägen für wenig sinnvoll. Zu bedenken ist hierbei vor allem, daß eine solche Lösung im Ergebnis keine wesentliche Änderung im Vergleich zu den jetzt eingeführten Zusatzentgelten für medizinische Einzelleistungen bringen wird. Allerdings wäre mit den folgenden zusätzlichen Problemen zu rechnen:
1. Zusätzlich zur ohnehin jährlich erfolgenden Anpassung der Abrechungssoftware bei den KIS-Herstellern, müßte wahrscheinlich der Grouperalgorithmus um die zusätzliche Funktionalität eines OPS-Mengenfeldes verbunden mit der Kalkulation des OGV-analogen Zuschlages erweitert werden. Die hierfür zusätzlich notwendigen Entwicklungs- und Wartungskosten bei den Herstellern wären dann im Preis wiederzufinden.
2. Auch für die Abrechnung von OGV-analogen Zuschlägen wären entsprechende dosisabhängige Mengenklassen zu bilden. Eine Überschreitung der OGV wird schließlich auch nicht minutengenau abgerechnet. Für diese Abrechnung müßten dann entsprechende Relativgewichte kalkuliert werden. Da es sich bei den jetzt vereinbarten Zusatzentgelten jedoch um einzelne und genau zu beziffernde Sachkosten ( ! ) handelt, scheint mir die Herausnahme aus der Fallpauschalenkalkulation und die Berechnung der Entgelte anhand der auf dem Beschaffungsmarkt herrschenden Preise für diese Sachleistungen der elegantere Weg. Die Sachkosten müßten dann in der Kostenträgerrechung als \"Nicht-DRG-relevante Falleinzelkosten\" abgegrenzt werden. Dies wäre sicherlich einfacher zu bewerkstelligen, als diese Kosten mit in die Kalkulation hereinzunehmen, nur um sie dann anschließend wieder in Form von OGV-analogen Zuschlägen herauszurechnen.
3. Eine mengengenaue Erfassung der verabreichten Dosen ist im Zweifelsfalle fehleranfälliger und umständlicher als die Erfassung von Dosisklassen, wie sie jetzt vorgesehen ist. Für eine mengengenaue Erfassung müßte bestenfalls eine EDV-gestütze Lösung flächendeckend, also in allen Häusern, vorhanden sein.
Wie gesagt: Im Ergebnis hätten Sie bei einer solchen Lösung keine wesentlichen Änderungen zu der jetzt eingeführten Regelung mit den Zusatzentgelten. Zwar wäre ein \"Systembruch\" dem oberflächlichen Anschein nach gekittet und die \"Fallpauschalen-Dogmatiker\" damit beruhigt. Dies allerdings für den Preis von höheren administrativen Kosten im Gesamtsystem.
Genau wie Herr Schaffert bin auch ich der Meinung, daß eine direkte Abrechnung von verabreichten Dosen, ohne Umweg über einen verbogenen OPS sicherlich der Königsweg wäre. Allerdings gehe ich davon aus, daß dies seitens der Krankenkassen auf Widerstand stoßen würde da auf deren Seite für die Abrechnung von Entgelten jeglicher Art gerne entsprechende Abrechungs- bzw. Leistungsziffern verlangt werden. Die bloße Mitteilung ( \" Habe 30mg von Medikament X verabreichtet\" ) wird den Krankenkassen als Abrechnungsgrundlage nicht genügen, weshalb hier der OPS für Zwecke verbogen werden mußte, für die er ursprünglich nicht gedacht war.
MfG,
M. Ziebart