Was geht ambulant?

  • Hallo Forum,

    unser MDK geht z.T. bei der Frage, was alles ambulant möglich ist (sein soll) ziemlich weit. Etwas akzentuiert gesagt, jeder Patient kann prinzipiell am OP-Tag aufgenommen und am Folgetag entlassen werden. Und wer nur 1 oder 2 Tage stationär ist, kann das auch gleich ambulant erledigen lassen.
    Auf den Kat. nach §115b wird dabei gar nicht groß eingegangen (die Unterscheidung in * und nicht-*-Leistungen scheint eh überholt, aus Sicht der Kassen) sondern es wird \"inhaltlich\" argumentiert.

    Meine Fragen:
    - gibt es irgendwo eine Festlegung, was ambulant geht und was nicht?
    - ist es von Bedeutung, ob nur eine Leistung erbracht wird oder ob es um eine Reihe von Maßnahmen geht, die stationär an einem Tag laufen können (wenn´s gut klappt), aber ambulant eben nicht (unterschiedliche Fachgebiete, Wartezeiten, Koordinationsprobleme etc.)?
    - wie kann man sich am besten gegen diese sehr generalisierte Vorgehensweise wehren?

    Vielen Dank!
    NiR

  • Guten Morgen Nichtraucher!

    Die Notwendigkeit der stationären Behandlung läßt sich am einfachsten mit der Erfüllung der G-AEP-Kriterien belegen. Damit haben Sie eine gute Grundlage für die Argumentation. Des Weiteren ist eine Dokumentation aller Leistungen erforderlich. Leider sind gerade die ärztlichen Leistungen nicht immer im wünschenswerten Maße erfasst. Dies liegt nicht zu letzt daran, daß die \"Bürokratie\" überhand genommen hat.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer