Hallo Forum,
unser MDK geht z.T. bei der Frage, was alles ambulant möglich ist (sein soll) ziemlich weit. Etwas akzentuiert gesagt, jeder Patient kann prinzipiell am OP-Tag aufgenommen und am Folgetag entlassen werden. Und wer nur 1 oder 2 Tage stationär ist, kann das auch gleich ambulant erledigen lassen.
Auf den Kat. nach §115b wird dabei gar nicht groß eingegangen (die Unterscheidung in * und nicht-*-Leistungen scheint eh überholt, aus Sicht der Kassen) sondern es wird \"inhaltlich\" argumentiert.
Meine Fragen:
- gibt es irgendwo eine Festlegung, was ambulant geht und was nicht?
- ist es von Bedeutung, ob nur eine Leistung erbracht wird oder ob es um eine Reihe von Maßnahmen geht, die stationär an einem Tag laufen können (wenn´s gut klappt), aber ambulant eben nicht (unterschiedliche Fachgebiete, Wartezeiten, Koordinationsprobleme etc.)?
- wie kann man sich am besten gegen diese sehr generalisierte Vorgehensweise wehren?
Vielen Dank!
NiR