OPS 8-900 vs. 8-903

  • Hallo ins Forum,

    ich habe zu der Diskussion um die Kodierbarkeit des OPS 8-900 (i.V.-Narkose) und zur Abgrenzung zum Code 8-903 (Analgo-Sedierung)unter der Such-Funktion eine Diskussion aus Mai 2003 gefunden, die mich heute nicht so wirklich weiter bringt.

    Gibt es aktuell eine objektive (Rechts-)Grundlage bzw. objektive Kriterien für die Frage, wann 8-900 kodiert werden darf bzw. wann 8-903 kodiert werden muss?

    Hier aktuell strittiger Fall ist eine Koloskopie, bei der Propofol gegeben wurde. Von mir gewünschte Nachweise über Anwesenheit eines zweiten Arztes, Anästhesie-Protokoll sowie Anästhesieaufklärung werden mir verweigert mit der Frage, auf welcher Grundlage die Kodierung der 8-900 angezweifelt wird.

    Abgesehen davon, dass ich diese Erklärung nicht abgeben muss und werde, interessiert mich die Frage grundsätzlich, da sie ja - so lange erlösabhängig - regelmäßig auftritt.

    Hat vielleicht sogar jemand ein MDK-Gutachten oder ein SG-Urteil zu dieser Frage?

    Gruß und schonmal vielen Dank für viele hilfreiche Antworten,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo ToDo!

    Wenn ich ich die Frage richtig verstehe, dann hat Sie doch zwei Komponenten:

    1. Wann ist ein nach OPS 8.90x zu kodieren und
    2. wie ist die 8.900 zur 8.903 abzugrenzen ?

    Zu 1:

    Laut DIMDI: Dieser Kode ist ein Zusatzkode. Er ist nur zu verwenden, wenn das Anästhesieverfahren bei Behandlungen angewendet wurde, die normalerweise ohne Anästhesie durchgeführt werden (z.B. bei Kindern).

    Das würde doch bei der Koloskopie zutreffen, wenn bei dem Patienten irgendeine Besonderheit vorliegt.

    Zu 2:

    Wie es Ihre Fragestellung schon vermuten, läßt würde ich hier auf den anwesenden Narkosearzt bestehen. Eine Definition, Gutachten oder ähnliches habe ich leider nicht....

    Wichtig: Ich bin kein Mediziner!

    Gruß

    Versus

  • Hallo ToDo,
    Für mich als Anästhesisten liegt der Unterschied zwischen den Codes bei einer diagnostischen Intervention in der Beatmung, soll heißen:
    iv-Narkose: der Patient wird beatmet
    Analgosedierung: der Patient ist sediert und nicht beatmet.
    So handhaben wir es zumindest bei uns.
    Ich spreche hier ausdrücklich nicht von sedierten Intensivpatienten.
    Wie wird es sonst gemacht?
    Viele Grüße
    O. Fröhlich

  • Hallo,

    vielen Dank zunächst für Ihre Antworten.

    @ Versus

    Ich teile Ihre Einschätzung zu 1. nur bedingt. Die beiden Punkte sind nicht getrennt voneinander zu betrachten. Meines Erachtens ist die Sedierung mittels Narkosemittel (bspw. Propofol) durchaus auch im \"üblichen\", \"normalen\" und \"komplikationslosen\" Fall üblich.

    Eine besondere Fallgestaltung würde sich ja zumindest in einigen Fällen durch die entsprechende Kodierung von Nebendiagnosen bemerkbar machen. Dies ist aber bei den hier bislang aufgelaufenen Fällen samt und sonders nicht der Fall.

    Folglich könnte ich höchstens argumentieren, dass überhaupt kein Code aus 8-90 zu kodieren wäre. Dann umgehe ich wenigstens die Abgrenzungsproblematik... :lach:

    Zu den Kriterien teile ich Ihrer beide Einschätzungen. Leider fehlt mir eine Quelle (Empfehlung von Fachgesellschaften, Rundschreiben oder irgend etwas verwertbares...).

    Für weitere Kommentare oder Hilfen bin ich natürlich weiterhin empfänglich...

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

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    (Mark Twain)

  • Hallo,

    im \"Kodierleitfaden Gastroenterologie Version 2004\" der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten\" findet sich auf S.104 die folgende Darstellung:

    5.8.3 Anästhesie / Sedierung bei Untersuchungen
    Die Sedierung (z.B. Midazolam) bei einer Endoskopie ist im
    jeweiligen OPS-Kode eingeschlossen. Dagegen ist die
    intravenöse Anästhesie mit dem Narkosemittel Propofol, die
    einen die Anästhesie überwachenden Arzt erfordert, als
    intravenöse Anästhesie zu dokumentieren. Das Monitoring
    der Atmung und des Kreislaufes ist in diesem Fall bereits
    impliziert und wird nicht gesondert dokumentiert.

    link: http://www.dgvs.de/download/kodierleitfaden_2004.pdf

    Grüße
    PB

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von ToDo:
    Von mir gewünschte Nachweise über Anwesenheit eines zweiten Arztes, Anästhesie-Protokoll sowie Anästhesieaufklärung werden mir verweigert mit der Frage, auf welcher Grundlage die Kodierung der 8-900 angezweifelt wird.
    Abgesehen davon, dass ich diese Erklärung nicht abgeben muss und werde...

    Hallo ToDo,

    bewunderswert:
    Du verlangst von dem KH Unterlagen, die dir gar nicht übergeben werden dürfen (so verstehe ich jedenfalls den Datenschutz) und andererseits bist du der Meinung, dass du diese Abfrage noch nicht einmal begründen musst? Das nenne ich konsequent!!!
    :laugh:

    Zun eigentlichen Thema: Ich halte es so, wie von Herrn Brenk oben beschrieben (auch bei meinen Prüfungen).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Mahlzeit,

    @ Herr Brenk

    Vielen Dank, das ist mal eine Aussage.

    @ Dirk

    Ich bewundere dein feines Gespür und deine Gabe, meine Beiträge völlig richtig zu interpretieren. :a_augenruppel:

    Zur Klarstellung: Ich fordere diese Unterlagen SELBSTVERSTÄNDLICH zur Vorlage beim MDK an. Ich lasse mir die Unterlagen zwar zusenden, aber NATÜRLICH in einem separaten verschlossenen Umschlag zwecks Weiterleitung. Und SELBSTREDEND erfolgt diese Anforderung schriftlich unter Angabe unseres Überprüfungsanlasses. Meinen Überprüfungsanlass näher begründen muss ich aber als medizinischer Laie wohl nicht, oder???

    Außerdem stellte es sich in diesem Fall so dar, das der MedCon des Krankenhauses mich anrief, um mir den gesamten Fallablauf telefonisch zu schildern - und dann festzustellen, dass er mir das eben Erzählte in schriftlicher Form nicht zukommen lässt.

    Soviel zum Datenschutz :i_baeh:

    Aber auch dir einen wunderschönen Tag,

    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

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    (Mark Twain)

    • Offizieller Beitrag

    Tja ToDo,

    erst mal vielen Dank für das Lob!

    Da musst du dir zur Abwechslung mal an die eigene Nase fassen und feststellen, dass deine ursprüngliche Beschreibung da doch gar keine andere Interpretation zugelassen hat. Seherische Fähigkeiten kannst du hier niemandem unterstellen.
    Es wäre einfacher gewesen schlicht zu sagen: \"Habe ich vergessen zu erwähnen: .... .\"
    Es ist doch aber anscheinend immer wieder schön, festzustellen, dass es grundsätzlich an den Anderen liegt....:d_pfeid:

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend

    Zitat


    Original von ToDo:

    Gibt es aktuell eine objektive (Rechts-)Grundlage bzw. objektive Kriterien für die Frage, wann 8-900 kodiert werden darf bzw. wann 8-903 kodiert werden muss?
    ToDo


    Nach meinen Kenntnissen: nein


    Zitat


    Original von ToDo:
    …, interessiert mich die Frage grundsätzlich, da sie ja - so lange erlösabhängig - regelmäßig auftritt.


    In der Sache haben Sie recht!!


    Es handelt sich hier um SEDIERUNG,
    eine Narkose liegt nicht vor


    Siehe auch:


    http://www.medkongresse.de/dgvs2004/abstracts/177pp.htm

    177P PROPOFOL VERSUS MIDAZOLAM/PETHIDIN ZUR SEDIERUNG VONÄLTEREN HOCHRISIKOPATIENTEN BEI DER ERCP


    sowie:

    Conclusions: This present study documents that gastrointestinal endoscopic procedures are safe and well tolerated even in the very elderly. Nurse-administered propofol is a safe and reasonable

    sedation method

    in these patients.


    Alimentary Pharmacology & Therapeutics
    Volume 19 Issue 2 Page 147 - January 2004


    sowie:

    Review Article
    Registered nurse-administered propofol sedation for endoscopy
    S. C. Chen & D. K. Rex
    Propofol has several attractive properties that render it a potential alternative sedative agent for endoscopy. Compared with meperidine and midazolam, it has an ultra-short onset of action, short plasma half-life, short time to achieve sedation, faster time to recovery and discharge, and results in higher patient satisfaction.
    …
    Multiple studies have documented the safe administration of propofol by non-anaesthesiologists.


    Zitat


    Original von ToDo:

    Hat vielleicht sogar jemand ein MDK-Gutachten oder ein SG-Urteil zu dieser Frage?


    Antwort: nein


    Gruß
    E Rembs

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Original von PeterBrenk:
    Dagegen ist die intravenöse Anästhesie mit dem Narkosemittel Propofol, die
    einen die Anästhesie überwachenden Arzt erfordert, als intravenöse Anästhesie zu dokumentieren.

    Da bin ich aber froh, dass klar ist, dass es sich bei Propofol um eine Anästhesie bzw. Sedierung handelt, die die Anwesenheit eines Arztes erfordert, bzw. eben nicht.

    Glücklicherweise brauchen wir in diesem Fall dann nicht eine von den vielen eingerichteten Schlichtungsstellen bemühen oder eine für alle einsehbare (im Sinne von \"zugänglich\", nicht notgedrungen dann auch \"verständliche\") und verbindliche offizielle Aussage hierzu sonstwo nachzulesen.

    Noch mal Glück gehabt....und bevor hier Zweifel aufkommen[schild]! Achtung ! Ironie[/schild]