Hallo ins Forum,
ich habe zu der Diskussion um die Kodierbarkeit des OPS 8-900 (i.V.-Narkose) und zur Abgrenzung zum Code 8-903 (Analgo-Sedierung)unter der Such-Funktion eine Diskussion aus Mai 2003 gefunden, die mich heute nicht so wirklich weiter bringt.
Gibt es aktuell eine objektive (Rechts-)Grundlage bzw. objektive Kriterien für die Frage, wann 8-900 kodiert werden darf bzw. wann 8-903 kodiert werden muss?
Hier aktuell strittiger Fall ist eine Koloskopie, bei der Propofol gegeben wurde. Von mir gewünschte Nachweise über Anwesenheit eines zweiten Arztes, Anästhesie-Protokoll sowie Anästhesieaufklärung werden mir verweigert mit der Frage, auf welcher Grundlage die Kodierung der 8-900 angezweifelt wird.
Abgesehen davon, dass ich diese Erklärung nicht abgeben muss und werde, interessiert mich die Frage grundsätzlich, da sie ja - so lange erlösabhängig - regelmäßig auftritt.
Hat vielleicht sogar jemand ein MDK-Gutachten oder ein SG-Urteil zu dieser Frage?
Gruß und schonmal vielen Dank für viele hilfreiche Antworten,
ToDo