Endlich: "Offiizielle" HD-Interpretation durch DIMDI...

  • Hallo, Forum

    :t_teufelboese: Endlich: Das DIMDI scheint der Auffassung zu sein, dass Erkrankungen, die erst nach Krankenhausaufnahme auftreten/eintreten HD-fähig sind.

    Obwohl der ausdrückliche Anlass zur stationären Aufnahme die Rückverlagerung eines AP bei Z.n. DarmCa war, empfiehlt das Institut in einer seiner neuesten Veröffentlichungen \"Basiswissen Kodieren\" den am Tag vor der Operation eintretenden schweren Hirninfarkt als Hauptdiagnose zu kodieren. 8o

    :t_teufelboese: :deal:

    Ich denke, man sollte davon ausgehen können, dass das DIMDI in diesem sensiblen DKR-Richtlinienbereich (HD-Definition) in Abstimmung mit den Herausgebern der DKR (Selbstverwaltung / InEK) interpretiert hat...

    ... odcr etwa nicht ? Werde mal das InEK um Stellungnahme bitten und hier berichten.

    Mit :t_teufelboese: Grüßen

    C. Hirschberg

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von C-Hirschberg:
    Obwohl der ausdrückliche Anlass zur stationären Aufnahme die Rückverlagerung eines AP bei Z.n. DarmCa war, empfiehlt das Institut in einer seiner neuesten Veröffentlichungen \"Basiswissen Kodieren\" den am Tag vor der Operation eintretenden schweren Hirninfarkt als Hauptdiagnose zu kodieren.

    Guten Morgen Herr Hirschberg,

    es gibt eine Situation, wo die Ausnahme von der HD-Def. in den DKR beschrieben ist: Aufnahme mit A. pectoris, Herzinfarkt während stat. Aufenthalt = HD.
    Wenn jetzt aber auch das von Ihnen Zitierte möglich sein soll (was aber nach der HD-Def. gar nicht gehen kann), benutze ich die Allgemeinen Kodierrichtlinien demnächst zum Kamin anzünden.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    ich war auch irritiert und habe zunächst davon abgesehen das Büchlein bei uns im Haus zu verteilen.

    Ich bin so frei und zitiere:

    Zitat


    Beispiel:
    Ein Patient wird zur Rückverlagerung eines Anus präter bei Zustand nach Darmkrebs aufgenommen. Am Tag vor der Operation erleidet er einen schweren Hirninfarkt. Die Behandlung wird ausschließlich zur Diagnostik und Therapie des Hirninfarktes durchgeführt. Der Anus präter wird nicht rückverlagert.
    => Hauptdiagnose: Hirninfarkt, obwohl das nicht der Anlass zur stationären Aufnahme war


    aus: Basiswissen Kodieren, Eine kurze Einführung in die Anwendung von ICD-10-GM und OPS, Herausgeber DIMDI im Oktober 2004

    mfG

    C. Hirschberg

  • Guten Morgen,

    ist schon erstaunlich was man da zu hören bekommt ... Ich kenne das Pamphlet des DIMDI nicht, deshalb meine Frage an Herrn Hirschberg: Wird in dem Heftchen explizit auch Bezug auf das Deutsche DRG-System und seine DKR genommen ?

    Die \" Produktanpreisung \" auf den Seiten des DIMDI ( zu lesen hier ) wecken bei mir den Eindruck, daß es in der Broschüre ausschließlich um die Anwendung der ICD-10 bzw. des OPS-301 ginge. Dies würde dann ja bedeuten, daß die darin genannten Regelungen bei Widersprüchlichkeit dem Regelwerk der DKR unterlegen wären ...

    Aus dem von Ihnen zitierten Beispiel könnte man weiterhin schlußfolgern, daß der Hirninfarkt eventuell bei der Aufnahmeuntersuchung, nämlich \" am Tag vor der Operation \", festgestellt wurde. Eine Kodierung des Hirninfarktes als HD wäre unter diesen Umständen dann ja wieder möglich ...


    MfG,

    M. Ziebart

  • Hallo,

    das Beispiel wird im Zusammenhang mit der abrechnungsrelevanten Kodierung stationärer Fälle genannt und folgt direkt auf die
    DKR D002c Hauptdiagnosedefinition.

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo,
    ich habe gerade das Heftchen in den Händen.
    Dabei ist mir im genannten Bereich „Hauptdiagnose“ aufgefallen das die Beschriftung der Hauptdiagnose aus 2004 stammt, aber der Text die Hauptdiagnosendefinition aus 2005.

    Die Abbildung 12 zeigt nicht die Kodierrichtlinie zur Definition der Hauptdiagnose aus den Deutschen Kodierrichtlinien 2004 sonder aus 2005!

    Hoffe dies war das einzige Versehen, oder ist das Heftchen mit der heißen Nadel zusammengestrickt worden?

    Wirklich verunsichert hat mich das o.g. Beispiel.


    Gruß

    MiChu

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Forum!
    Ich sehe nicht unbedingt einen Widerspruch. Hier http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…st&postid=12083 wurde schon vor einiger Zeit ausführlich über die Auslegung der HD-Definition gestritten. Wenn man akzeptiert, dass die Veranlassung der stationären Aufnahme etwas anderes sein kann als die Veranlassung des stationären Aufenthaltes, so ist das DIMDI-Beispiel (\"ausschließliche Behandlung...\") durchaus DKR-konform. Schwierig wird es erst im richtigen Leben, wo es ein \"ausschließliches Behandeln\" einer bestimmten Diagnose selten gibt.

    Schöne Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Leonhardt,

    wenn es inhaltlich so gemeint war, habe ich auch nichts dagegen. Nur sollte es genau ausformuliert (Unterscheide ..... !) werden, sodass Mißverständnisse ausgeschlossen sind.
    Und, wie schon erwähnt, würde ein klärendes Beispiel mit klärendem Text auch in den DKR nicht wirklich stören.

  • Eine etwas andere Sichtweise wäre die auf folgenden Teil der D002c:

    Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der
    Hauptdiagnose entsprechen

    Wenn zwei oder mehrere Diagnosen in Bezug zu Aufnahme, Untersuchungsbefunden und/oder der durchgeführten Therapie gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen und ICD-10-Verzeichnisse und Kodierrichtlinien keine Verschlüsselungsanweisungen geben, muss vom behandelnden Arzt entschieden werden, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnose-Definition entspricht. Nur in diesem Fall ist vom behandelnden Arzt diejenige auszuwählen, die für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat.

    Hiermit könnte man auch den Apoplex in Betracht ziehen. Eine etwas genauere Formulierung des Beispiels ist sicherlich notwendig.

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo

    Es tut mir leid, aber das Beispiel ist m.E. äußerst schlecht gewählt!

    In der DRK steht das „...diejenige Krankheit festzustellen, die hauptsächlich verantwortlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes war.“
    Hauptsächlich für Veranlassung des stationären Aufenthaltes war die geplante Rückverlegung!

    Natürlich kann ich so einiges in das Beispiel hinein- und/oder herausinterpretieren. :erschreck:
    z.B. Der Pat. muß wohl bei der Aufnahme seinen Hirninfarkt bekommen haben? Oder warum ist keinerlei Diagnostik bezüglich der geplanten Rückverlegung gelaufen (oder war hier Fehlbelegung im Spiel?))

    Ich kann mir schon Vorstellen wie der MDK einen Arztbrief auslegen würde der wie dieses Beispiel aufgebaut wäre.
    HD: Grund der stationären Aufnahme = Rückverlagerung. Würde ich auch so interpretieren.

    Gruß
    MiChu

    P.S.
    Bei dieser Gelegenheit: Was geben Sie den so an „Kompaktem Wissen“ in Textform Ihren Ärzten an die Hand?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,

    habe mittlerweile eine freundliche mail vom DIMDI erhalten, in der zugestanden wird, dass das Beispiel nicht so glücklich gewählt sei.

    Das DIMDI wolle sich keinesfalls in die Interpretation der DKR einmischen.

    [red]Gemeint sei bei dem Beispiel, dass der Patient zur Rückverlagerung des AP kommt, aber direkt (bei Aufnahme) der Hirninfarkt festgestellt wurde.[/red]

    Ich persönlich halte hier natürlich dagegen, dass man bei einem Patienten mit aktuell schwerem Hirninfarkt vermutlich nicht wirklich den Aufnahmeanlass in der geplanten AP-Rückverlegung sieht (Auch wenn dies möglicherweise der Einweisungsanlass war...).

    mfG

    C. Hirschberg