Liebes Forum,
das Thema inwieweit die Kassen uns bestimmte Nebendiagnosen in Frage stellen können ohne den MDK einzubeziehen, hatte ich bereits einmal allgemein gepostet.
Grundsätzlich geht es mir um eine vernünftige zielorientierte Kommunikation ohne langes Hin-und Her.
Ich habe - so denke ich - ausreichende Begründungen geliefert und habe nun die Wahl, entweder noch ausführlicher werden zu müssen und mir dazu nochmal die Zeit zu nehmen oder gleich alles an den MDK zu schicken.
Vielleicht hilft aber auch eine unterstützende Stellungnahme aus diesem Forum:
1.
Anfrage Kasse:
Benennen Sie bitte den entstandenen Mehraufwand für die Nebendiagnosen D500 und N1882.
AW.Med.Controlling:
D50.0: Medikation, Laborkontrollen
N18.82:Bei der Niereninsuffizienz musste ein Elektrolytausgleich unter Kontrolle der entsprechenden Nierenfunktionsparameter erfolgen. Somit maßgebl.Beeinflussung des Patientenmanagements
Einspruch Kasse:
Aus unserer Sicht handelt es sich hier um sehr pauschale Antworten, die nicht auf den Einzelfall eingehen. Bitte geben Sie die Intervalle der Kontrollen an und die tatsächliche Beeinflussung des Patientenmanagements.
2.
Anfrage Kasse:
HD J44.0, ND J96.0. Bitte erläutern Sie den Mehraufwand für die J96.0. Kommt evtl. ein Schlüssel aus der Gruppe J44.10-12 in Betracht?
AW.Med.Controlling:
Code aus Gruppe J44.10-12 entspricht einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung,
J96.0 ist jedoch eine akute respiratorische Insuffizienz.
Liegt eine akute respiratorische Insuffizienz vor, so kann man den Patienten zu diesem Zeitpunkt nicht in die Lungenfunktion schicken, um eine Diagnose für den Status der chron. Erkrankung aus J44.10-12 zu stellen.
Zudem kann eine akute respirat. Insuff.
1. auch ohne chron. Lungenerkrankung vorliegen und Bedarf
2. einer anderen Therapie, als ein chronischer Zustand.
Sie wird kodiert wenn
- in der Blutgasanalyse (BGA) eine Hypoxie dokumentiert ist mit Unterschreitung der Grenzwerte
- entsprechende Therapie erfolgt (wovon dann ohnehin auszugehen ist), wie z.B. Sauerstoffgabe
- BGA-Kontrollen folgen
(Der DRG-beauftragte Arzt ist u.a. Lungenfacharzt und Intensivmediziner)
Einspruch Kasse:
Ihrer Argumentation kann nicht Folge geleistet werden. Siehe zu diesem Thema ebenfalls die DKR D010a sowie 1003c
[f2](Hier verstehe ich ehrlich gesagt den Bezug zu den Kodieregeln als unpassend)[/f2]
3.
Anfrage Kasse:
Bitte erläutern Sie, welcher Mehraufwand für die Nebendiagnosen E11.20 und F17.2 entstanden ist.
AW.Med.Controlling:
E11.20: z.B.Blutzuckerkontrollen
F17.2:Non-Compliance bei ärztlich verordneter Nikotinkarenz.
[f2](Pat.mit schwerster COLD und häufiger nicht infektbedingter Exacerbation, zahlreiche Aufklärungs-Gespräche über den \"Ernst\" der Lage bei Weiterrauchen waren nötig)[/f2]
Einspruch Kasse:
Dann bitte nicht die F17.2, sondern die F17.1 (Schädlicher Gebrauch) verschlüsseln. Die Nikotinabhängigkeit wurde nicht behandelt.
Für konstruktive Kritik bin ich dankbar
Gruß
_Medcon_