Hallo Forum,
2005 ist ja die DKR
1919a Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung
gestrichen wurden, aber man fndet eine verkürzte ähnliche Formulierung unter D002d Hauptdiagnose/ Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen. Dort ist nun folgendes zu lesen . . .
\"Diese Kodes (siehe Tabelle 1 Seite 7+8) sind nur dann als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung existiert oder die Verschlüsselung dieses spezifischeren Kodes durch ein Exklusivum der ICD-10-GM Version 2005 ausgeschlossen ist.
Gleiches gilt für die Kategorien T80–T88 Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert. Die Kodes aus Tabelle 1 sind Kodes aus T80–T88 vorzuziehen, soweit letztere die Erkrankung bzw. Störung nicht spezifischer beschreiben.\"
Eine Kollegin brachte nun von einer kürzlich besuchten Weiterbildungsveranstaltung folgende These mit. Durch obrige DKR würde die Kodierung 2005 wie folgt geändert
Beispiel 1
akutes Nierenversagen postoperativ => Dialyse
Kodierung 2004
N99.0 Nierenversagen nach med. Maßnahmen
Kodierung 2005
N17.1 akutes Nierenversagen mit akuter Rindennekrose
Beispiel 2
Thrombophlebitis am Unterarm nach Infusion
Kodierung 2004
T80.1 Gefäßkompl. nach Infusion . . .
Kodierung 2005
I80.8 Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstige Lokalisationen
Was habt Ihr für eine Meinung dazu. Also ich kann dem ehrlich gesagt nicht ganz folgen. Das würde ja bedeuten, dass die Information der \"postoperativen Komplikation\" meist verloren geht, da es ja in den Kapiteln des ICD fast immer eine Schlüsselnummer gibt, die die Erkrankung nach med. Maßnahmen genauer beschreibt. So müßte man einen postoperativen Wundabszeß künftig ja auch mit einem Kode aus L02.- kodieren, statt T81.4
Hinzu kommt, das der Hinweis der optionalen Angabe von Y84.9! aus den neuen DKR ebenfalls gestrichen wurde.
Bin auf Eure Meinungen gespannt.
MfG
Michael Graf