• Hallo Forum, insbesondere auch Herr Leonhardt und Herr Selter!
    Hier nun die versprochene Anpassung der Powerpoint-Folien zur Diabetes-Kodierung.

    Ich bitte um Rückmeldung und Verbesserungsvorschläge! :i_baeh:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo liebes Forum,
    ich glaube, ich bin heute zu blöd für die Diabetescodierung. Nach dem ich hier gesucht habe bin ich noch unsicherer geworden.
    Ich muß einen Diabetes als ND codieren.Außerdem hat der Pat. eine Polyneuropathie und eine Retinopathie die keinen Behandlungsaufwand verursacht hat.Laut Folie müßte man die E11.70 codieren. Wenn ich nun aber in den DKR auf Seite 84 schaue, bekomme ich Zweifel. In Beispiel 6 wird es anders codiert. Wenn ich es richtig verstehe, müßte man nach den DKR E11.30 und E11.40 codieren. In dem Beispiel der DKR ist der Diabetes ND mit Nierenmanifestration ohne Behandlung.
    Habe ich einen Denkfehler oder ist hier etwas falsch.

    Viele Grüße
    M. Kunze

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    es ist E--.7-.

    Wichtig für Sie ist auf der Seite 84 folgendes:

    Abweichend von den Regelungen zur Hauptdiagnose Diabetes mellitus ist jedoch
    • nicht .6 als vierte Stelle zu erfassen, wenn ein spezifischerer Kode für eine einzelneKomplikation gewählt werden kann, bzw.
    • bei multiplen Komplikationen stets mit vierter Stelle .7 zu kodieren.

    In dem Beispiel 6 wird nur eine Komplikation beschrieben, deswegen wird sie auch spezifisch an 4. Stelle kodiert. In Ihrem Fall sind es aber multiple Manifestationen, also E--.7-.

  • Diabetes ist für mich ein Buch mit sieben Siegeln.
    Ich habe folgendes Probelm.
    Behandlung von Patienten mit PAVK mit einer PTA 8-836fb
    Die meisten haben einen Diabetes mit peipheren vaskulären Kompl. und Polyneuropathie.

    Wenn ich nun einen Pat. mit PAVK Stadium VI I70.23 verschlüsseln will und den Diabetes als Hauptdiagnose verschlüssel E11.51 dann komme ich in die F59Z. RG 1,064. Die Polyneuropathie würde ich mit E11.6 als Nebendiagnose verschlüsseln.

    Kodiere ich nun aber die I70.23 als Hauptdiagnose komme ich in die DRG F46Z RG1,754 die deutlich besser bewertet ist. Den Diabetes würde ich dann auch mit E11.7 als Nebendiagnosen kodieren.

    Was ist nun richtig ? :sterne:

  • Hallo Herr Selter,
    ahhh da liegt das Problem. D.h. bei einer Manifestation ohne Behandlungsrelevans z.B. nur bei Retinopathie würde es die E11.30 sein.
    Da hätte ich eigentlich auch allein drauf kommen können aber ich habe zu verquer gedacht.
    Vielen Dank für die Hilfe
    Gruß
    M. Kunze

  • Zitat


    Original von Siegel:
    Wenn ich nun einen Pat. mit PAVK Stadium VI I70.23 verschlüsseln will und den Diabetes als Hauptdiagnose verschlüssel E11.51 dann komme ich in die F59Z. RG 1,064. Die Polyneuropathie würde ich mit E11.6 als Nebendiagnose verschlüsseln.

    Kodiere ich nun aber die I70.23 als Hauptdiagnose komme ich in die DRG F46Z RG1,754 die deutlich besser bewertet ist. Den Diabetes würde ich dann auch mit E11.7 als Nebendiagnosen kodieren.

    Was ist nun richtig ? :sterne:


    Hallo Herr Siegel,
    so wie ich das sehe haben Sie keine Alternative und müssen den Diabetes als Hauptdiagnose kodieren.
    Unverständlich ist mir das schon, weshalb bei einem Raucher ohne Diabetes der gleiche Eingriff bei einer Baserate von 2900€ etwa 2000€ mehr in die Kasse bringt. :chirurg:
    Sie sollten halt für ein ausgewogenes Verhältnis von Diabetikern und Nicht-Diabetikern (Rauchern) unter Ihrem Patientengut sorgen, um auf Ihre Kosten zu kommen. :noo:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Liebes Forum,

    der Diabetes lässt mich nicht ruhen...
    Wenn ich davon ausgehe, als HD die im Vordergrund stehende Manifestation wählen zu wollen
    UND
    eine weitere behandelte Manifestation als Nebendiagnose angeben soll (siehe DKR 2005, S83, Beispiel 5)
    und diese weitere Manifestation eine Zehenamputation bei Gängrän ist...
    dann habe ich doch eigentlich als
    Hauptdiagnose E11.50 mit entsprechend aufwändigem Gefäßeingriff am Oberschenkel und müsste als
    Nebendiagnose den Diabet.Fuß per definitionem mit E11.70 kodieren

    Wo steht denn, dass dann die Manifestation, die ihre \"eigenen\" multiplen Erscheinungen hat, mit der Hauptdiagnose in einen Sack gepackt werden muss ? :d_luege:

    Die DRG wäre bei HD E11.50
    \"F07Z (O) - Amputation mit zusätzlichem Gefäßeingriff oder andere Eingriffe mit Herz-Lungen-Maschine, Alter < 1 Jahr oder mit komplizierenden Prozeduren oder komplexer Operation\"

    Der Grouper nimmt in diesem Fall keine Diagnose als gruppierungsrelevant, sondern die Prozeduren 1. und 8. (s.u.)

    das hört sich viel passender an...natürlich auch, weil zugegebenermaßen höher bewertet...aber ist es nicht das, was auch dabei herauskommen sollte ?

    und bei E11.70 als HD die DRG
    \"K01C (O) - Verschiedene Eingriffe bei Diabetes mellitus mit Komplikationen, ohne Frührehabilitation, ohne geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung, ohne Gefäßeingriff, mit äußerst schweren CC\"

    Hier nimmt der Grouper die HD und die 5.Prozedur zur Eingruppierung - die restl.Proz. fallen hinten über

    - und so stimmt es doch gar nicht, der Pat.hatte doch den zusätzlichen Gefäßeingriff !

    Prozeduren:
    1. 8-836.0b Therapeutische Katheterisierung und Kanüleneinlage in Gefäße: Perkutan-transluminale Gefäßintervention: Angioplastie (Ballon): Gefäße Oberschenkel
    2. 8-836.0c Therapeutische Katheterisierung und Kanüleneinlage in Gefäße: Perkutan-transluminale Gefäßintervention: Angioplastie (Ballon): Gefäße Unterschenkel
    3. 3-607 Arteriographie: Arteriographie der Gefäße der unteren Extremitäten
    4. 3-608 Arteriographie: Superselektive Arteriographie
    5. 5-865.7 Replantation, Exartikulation und Amputation von Extremitäten: Amputation und Exartikulation Fuß: Zehenamputation
    6. 5-782.1v OPs an anderen Knochen: Exz. und Resektion von erkranktem Knochengewebe: Partielle Resektion mit Weichteilresektion: Metatarsale
    7. 5-893.0g OPs an Haut und Unterhaut: Chirurgische Wundtoilette [Wunddebridement] und Entf. von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut: Kleinflächig: Fuß
    8. 5-865.6 Replantation, Exartikulation und Amputation von Extremitäten: Amputation und Exartikulation Fuß: Amputation transmetatarsal J OP gültig
    9. 5-865.7 Replantation, Exartikulation und Amputation von Extremitäten: Amputation und Exartikulation Fuß: Zehenamputation
    10.5-893.0g OPs an Haut und Unterhaut: Chirurgische Wundtoilette [Wunddebridement] und Entf. von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut: Kleinflächig: Fuß

    Patient hat 3 Wochen gelegen, chron.Osteomyelitis mit Fistel am Fuß, herzinsuffizient, ORSA...

    Oder ??? :i_baeh:

    Gruß und schönes restliches Wochenende
    _MedCon_

  • Hallo Forum,

    Ich würde gerne die uralte Diskussion noch einmal aufleben lassen.

    Hier konkret die AVK bei Diabetes, die soweit ist es mir klar, als

    E11.50

    zu kodieren ist.

    Laut Beispiel 5 soll nun detwa die Retzinopathie eigenständig als

    E11.30 und H36.0*

    kodiert werden. Nach meienm Verständnis iegen dann aber bereits 2 Kompiktionen vor (Also E11.7 ?)

    Im Besipiel 4 wird aber die E11.70 genommen. (Da geht es aber auch vordergründig um Diabetes-Behandlung)

    Volllends absurd würde es nach Beispiel 5, wenn etwa noch eine n08.3 vorliegt. Dann nämlich hätte man eine
    E11.50 als HD und die E11.70 als ND??? :sterne:

    Wegen der Zuweisung zu unterschieldichen DRG (siehe die Diskussion) führt nun dies in letzter Zeit verstärkt zu Diskussionen. M.E. widersprechen sich die DKR hier, und man kann das ganze nicht abgrenzen.

    Bitte um Meinungen...

    Gruß aus Essen

    merguet

  • Hallo merguet,

    ich lasse zur Vereinfachung die Stern-Kodes mal weg.

    Beispiel 5 illustriert folgende Situation:

    a) es liegt ein D.M. mit multiplen Manifestationen vor
    b) die Behandlung einer Manifestation steht im Vordergrund

    Hauptdiagnose ist ein Diabeteskode, der spezifisch die vordergründig behandelte Manifestation \"Periphere Angiopathie\" beschreibt. Die ebenfalls behandelte Manifestation \"Diabetische Retinopathie\" wird über einen zweiten Kode als Nebendiagnose kodiert.

    Bestünde im vorliegenden Fall noch eine dritte Manifestation (z.B. eine Nephropathie), die ebenfalls mitbehandelt würde, würde diese noch zusätzlich als Nebendiagnose kodiert.

    Beispiel 4 hingegen beschreibt die Kodierung folgender Situation:

    a) es liegt ein D.M. mit multiplen Manifestationen vor
    b) im Vordergrund steht die Behandlung der Grunderkrankung (D.M.)
    c) die Manifestationen werden mitbehandelt

    In diesem Fall wird als Hauptdiagnose der passende Diabeteskode mit der vierten Stelle .7 angegeben.

    Der \"Sinn\" dieser Regelung liegt darin, dass ja über die Hauptdiagnose die Zuweisung der MDC gesteuert wird. Eine E11.50 z.B. führt in die MDC 05, eine E11.70 in die MDC 10. Was die Kodierung des Diabetes so verwirrend macht, ist die zusätzliche Einbeziehung der Kreuz-Stern-Kodierung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Forum, Danke Herr Hollerbach

    für die rasche Antwort. Aber dann bleibt doch das Problem, daß wenn die E11.50 im Vordergrund der Behandlung sthet und die N08.3 sowie die Retinopathie beide Vorliegen, die E11.70 als Nebendiagnose bei einer E11.50 zu verschlüsseln wäre??? Denn ich muß ja nun die Stern Diagnosen irgendenem Code zuweisen???? :a_augenruppel:

    Gruß
    merguet

  • Hallo merguet,

    wenn Sie streng nach Beispiel 5 aus DKR 0401d vorgehen, dann kodieren Sie als Nebendiagnosen E11.20+ / N08.3* und E11.30+ / H36.0*.

    Alternativmöglichkeit: E11.70+ / N08.3* / H36.0*. Diese Möglichkeit wird in den DKR zwar nicht ausdrücklich beschrieben, aber m.E. auch nicht ausgeschlossen. Erlösrelevant ist der Unterschied ohnehin nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach