Hallo Forum,
seit 1 Jahr (Umstieg unterjährig 11/2003)diskutiere ich mit unserem Geriater über die Definition der \"Behandlungstage\" zur Abrechnung der Komplexbehandlung in 2004. Er vertritt die Meinung, jeder Tag des stationären Aufenthaltes sei ein Behandlungstag i.S. der Komplexpauschale, da er ja auch am Wochenende Visite etc. mache. Da aber bei uns am Wochenende keine KG, Ergo- oder Logopadietherapie stattfindet, in der Beschreibung der Komplexbehandlung (8-550.ff)aber explizit Behandlungstage unter Beteiligung von mindestens 2 Therapiegruppen gefordert werden und auch explizit darauf hingewiesen wird, daß die akutmedizinische Behandlung gesondert zu kodieren ist, sehe ich das anders und nehme die Wochenendtage lieber aus der Berechnung heraus, um vorhersehbaren Problemen mit den Kassen vorzubeugen. Dadurch verlieren wir aber durchaus Geld, da nur die 8-550.1 (7-13 Tage) und .2 (14-20 Tage)in die hochbewerteten Geriatrischen Komplexpauschalen führen. In den DKR steht auch, daß eine Prozedurenverschlüsselung den Aufwand derselben wiederspiegeln soll (P005b) und bei Zeit-/Mengenangaben das Anfangsdatum anzugeben und die Anzahl aufzuaddieren ist, um den richtigen OPS-Code zu wählen.
Diese Woche nun wurde ich von der größten Kasse zu einem solchen Fall befragt (falsches Anfangsdatum der Therapie im KIS)und bei dieser Gelegenheit gleich darauf hingewiesen, daß ja selbstverständlich die
Wochenendtage nicht mitzählen könnten und sowieso all unsere Fälle mit entsprechenden DRGs jetzt überprüft würden. Mir wird schon ganz anders, wenn ich an den Aufwand denke.
Welche Erfahrungen gibt es bisher zu dieser Problematik? Hat jemand ähnliche/gleiche Probleme, sowohl mit Kassen als auch im Haus?
Bin dankbar für jede Anregung!
Schönen Tag noch aus NRW :sonne:
P.S. Beitrag könnte auch in \"Fragen an das InEK\" stehen. Wie mache ich das?