Hallo Forum,
wie ist bei folgender Fallkonstellation zu verfahren:
Ein Patient wird nach einem Autounfall notfallmäßig in die Unfallchirugie mit folgenden Verletzungen eingeliefert: \"Rolando-Fraktur (Basistrümmerfraktur)rechte Hand + linke Hand. Im verlaufe der stat. Behandlung wird ferner eine Schultereckgelenksprengung Grad Toyys III diagnostiziert. Der Aufenthalt wird nach knapp zwei Wochen beendet, so dass der Patient in reizlosen Wundverhältnissen die Klinik wieder verlassen kann. Während dieses Aufenthaltes wird gleichwohl eine Termienierung für die Behandlung der offenen Acromioclaviculagelekreposition vereinbart, so dass der Patient nur über das Wochenende zu Hause verbleibt und am Montag nach Entlassung am Freitag wieder aufgenommen wird (jetzt in die orthopädische Abteilung). Streng nach der KVPF §2 wäre keine Fallzusammenführung durchzuführen. Wäre aber eine getrennte abrechnungstechnische Handhabung (zwei DRG`s) gegen über der KK durchzusetzen???? Im Abrechnungsleidfaden wird auf diese spezielle Konstellation eher nicht eingegangen.
Wie ist die Meinung vom Forum hierzu ????
H.Hanzo