Beurlaubung

  • Hallo Forum,
    wie ist bei folgender Fallkonstellation zu verfahren:
    Ein Patient wird nach einem Autounfall notfallmäßig in die Unfallchirugie mit folgenden Verletzungen eingeliefert: \"Rolando-Fraktur (Basistrümmerfraktur)rechte Hand + linke Hand. Im verlaufe der stat. Behandlung wird ferner eine Schultereckgelenksprengung Grad Toyys III diagnostiziert. Der Aufenthalt wird nach knapp zwei Wochen beendet, so dass der Patient in reizlosen Wundverhältnissen die Klinik wieder verlassen kann. Während dieses Aufenthaltes wird gleichwohl eine Termienierung für die Behandlung der offenen Acromioclaviculagelekreposition vereinbart, so dass der Patient nur über das Wochenende zu Hause verbleibt und am Montag nach Entlassung am Freitag wieder aufgenommen wird (jetzt in die orthopädische Abteilung). Streng nach der KVPF §2 wäre keine Fallzusammenführung durchzuführen. Wäre aber eine getrennte abrechnungstechnische Handhabung (zwei DRG`s) gegen über der KK durchzusetzen???? Im Abrechnungsleidfaden wird auf diese spezielle Konstellation eher nicht eingegangen.

    Wie ist die Meinung vom Forum hierzu ????

    H.Hanzo

  • Hallo Hanzo, Hallo Forum,

    diese Frage würde mich grundsätzlich auch mal interessieren. Derartig gelagerte Fälle gibt es ja mal und wann eine Beurlaubung vorliegt und wann 2 Fälle abzurechnen sind, kann mir keiner so richtig erklären.

    Vielleicht kann mir ja jemand mal erklären, wie eine Beurlaubung genau definiert ist.

    Mr. Freundlich

  • Hallo Herr Hano, Mr. Freundlich!

    Dir Beurlaubung ist die geplante Unterbrechung einer fortlaufenden Behandlung. In unserem System können wir dies auch so hinterlegen und es bleibt automatisch ein Fall. Sollten Sie den Patienten Zwecks Beurlaubung entlassen und dann neu aufnehmen, bleibt es m. E. auch ein Fall.

    Zur Beurlaubung generell sei noch angemerkzt, daß diese nur nach vorheriger Absprache mit den Kassen erfolgen sollte. Diese erwarten dann allerdings im §301-Datensatz die entsprechenden Schlüssel.

    Schönes Wochenende!

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer