• Wertes Forum
    Berechtigt die intraop. Gabe von FFP automatisch zu der Nebendiag. D68.4- Erworb. Mangel an Gerinnungsfaktoren? In der Regel werden diese ja nicht gemessen.
    Gruß codeman

  • Hallo Codeman!

    Ich würde die D68.4 bei intraoperativer FFP-Gabe codieren.
    Beim Einsatz einer MAT oder der intraoperativen Gabe von EK verschlüsseln wir ja auch die D62.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Codemann, Hallo Fr. Killmer,

    im ICD Katalog heißt im weiteren

    D68.4 Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren
    Gerinnungsfaktormangel durch:
    · Leberkrankheit
    · Vitamin-K-Mangel
    Exkl.: Vitamin-K-Mangel beim Neugeborenen ( P53 ).

    Bin der Meinung das diese ND nicht im Zusammenhang mit der Gabe von FFP´s zu betrachten ist. Die Gabe von FFP´s ist eine Indikation die in der
    Hämostaseologie besser beschrieben ist. Ein Intraoperativer Volumenverlust wird ja auch nicht mit E86 kodiert. Oder gibt es da eine andere Erfahrung?
    Habe hierbei einen interessanten Artikel über perioperative Gerinnungstörungen gefunden. :sterne:

    http://www.iakh.de/Handreichungen…ungenTUDres.pdf

    Die FFP Gabe ist eine prophylaktische Maßnahme um eine Komplikation in der Gerinnungsstörung zu vermeiden. (wie auch bei der Lowdose Heparinisierung). Die Dokumentation erfolgt doch über die OPS-Kodierung.
    Zum Kommentar von Herrn Killmer bin gleicher Meinung.

    Eine D62 eine bleibende akute Störung die sich auf den Krankheitverlauf auswirkt und eine nachweisliche Relevanz hat.

    Grüße
    Th. Jeromin

  • Liebe Kollegen,

    habe heute ein MDK-Gutachten erhalten, das die D68.4 (bei nachgewiesenen pathologischen Gerinnungswerten) bei intraoperativer FFP-Gabe ablehnt mit der Begründung, die Gerinnungsstörung sei ein Epiphänomen der Blutung und kein eigenes Krankheitsbild.

    Ob hier weitergedacht wurde, ist mir nicht ganz klar. Schließlich ist ja auch die Anämie nur ein Epiphänomen der Blutung, so müßte man dann konsequenterweise auch die D62 von einer intraoperativen Blutung ausschließen, wenn nicht sogar von jedweder Blutung.

    Es handelt sich doch bei der D68.4, wie der o. g. Artikel deutlich darlegt, um eine Verdünnungskoagulopathie, und diese ist nunmal ein erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren, spezifisch behandelt und die FFP-Gabe. Oder bin ich auf dem Holzweg?

    Ein schönes Wochenende,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Zitat


    Original von Blaschke:
    Liebe Kollegen,

    habe heute ein MDK-Gutachten erhalten, das die D68.4 (bei nachgewiesenen pathologischen Gerinnungswerten) bei intraoperativer FFP-Gabe ablehnt mit der Begründung, die Gerinnungsstörung sei ein Epiphänomen der Blutung und kein eigenes Krankheitsbild.

    V. Blaschke

    Ich finde, dass MDK hier maßlos übertreibt. Nicht jede OP geht ja mit einer behandlungsbedürftigen Gerinnungsstörung, ansonsten wären diese Kosten bereits (mehr oder weniger) mitkalkuliert. Klar handelt es sich bei einer behandlungsbedürftigen Gerinnungsstörung um eine eigenständige Krankheit. Ohne Substitution mit FFP würde der Pat. womöglich verbluten. Und dies als ein \"Epiphänomen\" abzutun, ist entweder eine Frechheit oder (noch schlimmer) mangelnder Sachverstand.

    Gruß
    Ordu

  • Hallo Herr Blaschke,

    ich sehe Sie auch nicht auf dem Holzweg.

    Entscheidend ist für mich in diesem Fall der Nachweis der Gerinnungsstörung. Es handelt sich also nicht um prophylaktische Gabe bei drohender Krankheit, die dann tatsächlich nicht kodierbar wäre.
    Ob man es dann als \"Epiphänomen\" oder \"eigenständige Krankheit\" betrachtet, ist in meinen Augen sekundär. Denn es liegt ein eigenständiges Problem vor (schließlich geht nicht jede Blutungsanämie mit einer therapiebedürftigen Gerinnungsstörung einher), dass auch mit eigenständigem Aufwand therapiert wurde und deshalb auch eigenständig in der Kodierung abgebildet werden darf/muss.

    Für mich ist das Ganze vergleichbar mit dem klassischen Beispiel des Pleuraergusses bei Herzinsuffizienz: bei spezieller Behandlung (z.B. Punktion) wird die J91* vom MDK doch auch diskussionslos anerkannt.

    Wäre außerdem nicht auch die Kodierung z.B. der T81.0 (je nach OP) gerechtfertigt?

    Gruß,
    fimuc