Hallo!
Ich würde gerne mal Ihre Meinung hören in einem - wie ich finde - interessanten Fall.
Eine Patientin wird aufgenommen wegen eines Pilonidalabszesses. Dieser wird chirurgisch versorgt und die Patientin bei reizlosen Wundverhältnissen wieder entlassen.
Noch innerhalb der OGVD erfolgt die Wiederaufnahme wegen einer allergischen Reaktion auf ein Antibiotikum, dass der Hausarzt verordnet hat.
Aus medizinischer Sicht könnte man hier eine Fallzusammenführung (WA wegen Komplikation) fordern. Eine Komplikation in Zusammenhang mit der ersten Aufnahme liegt hier ja vor.
Nun hat aber das KH nicht die Antibiotikagabe veranlasst, sondern der Hausarzt. Aus chirurgischer Sicht hätte man auf Antibiotika ja auch verzichten können (ohne hier eine Bewertung vornehmen zu wollen!!).
Muss nun - streng nach Wortlaut der KPFV - eine Zusammenführung der Fälle erfolgen, da eine Komplikation vorliegt? Denn in der KFPV steht ja nun nichts davon, wer die Komplikation ausgelöst hat.
Ich bin sehr gespannt auf Ihre Meinungen.
Grüße aus dem regnerischen Essen
S.Koch
(sorry für den smiley-losen Beitrag. Aber ich fand keinen passenden)