Hallo,
ich bin mit der ambulanten Abrechnung nicht sehr vertraut - wundert Euch bitte nicht...
Wir hatten eine Patientin in unserem Hause mit einer Schenkelhalsfraktur. Die Patientin wurde nach ca. 2 Stunden nach der Erstversorgung (Röntgen, Schmerztherapie u. Lagerung des Beines) in ein anderes KH verlegt
Wir hatten die Patientin stationär aufgenommen, die Kasse fordert (m.E. nach verständlicherweise) ambulante Abrechnung.
Kann die Rechnung des Krankentransportes dann direkt mit der Kasse abgerechnet werden?
Wegen lokalen Begebenheiten ist der Transport sehr kostspielig - evt. wäre die stationäre Abrechnung (DRG. m. Verl. Abschl.)für die KK wirtschaftlicher... aber die Frage stelle ich dann ggfs. in einem anderen Thread.
Schönen Dank schonmal,
Eastfries