Guten Morgen zusammen,
mal wieder ein Fall für unsere Abrechnungsprüfer bei den KKn - wobei mich die Meinung der KHs auch besonders interessiert.
Die Abrechnung des KH wurde unter Vorbehalt gezahlt. Nach MDK Gutachten wäre eine andere (hier günstigere) DRG abzurechnen.
Wir schicken dem KH nun eine Kopie des MDK Gutachtens und fordern gleichzeitig den überzahlten Betrag zurück.
Das KH legt nun Widerspruch gegen das MDK Gutachten ein und schickt (manchmal erst nach der 3. Erinnerung des zurückgeforderten Betrags) eine Stellungnahme an den MDK. Gleichzeitig wird jedoch der zurückgeforderte Betrag nicht überwiesen. :a_augenruppel: Das Zweitgutachten wird wahrscheinlich erneut 4-6 Monate (manchmal auch länger) auf sich warten lassen.
Fragen:
Ist das KH nun verpflichtet den aus Sicht der KK zunächst überzahlten Betrag zurückzuzahlen? Oder muss zunächst das zweite MDK Gutachten abgewartet werden? :sterne:
Wieviele Widersprüche des KH muss die KK vom MDK begutachten lassen, bis ein Anspruch auf Rückzahlung des überzahlten Betrags entsteht? :d_gutefrage: