Definition des Begriffs "Fraktion" bei Bestrahlungen

  • Hallo Zusammen!

    Ich habe ein Verständnisproblem mit der Definition des Begriffes Fraktion im Hinweis zur OPS-Verschlüsselung bei Bestrahlungen.

    Und zwar stellt sich die meiner Meinung nach berechtigte Frage, wie ich z.B. einen Patienten verschlüssele, der an 5 Tagen bestrahlt wird.
    Bestrahlt werden Knochenmetastasen an LWS und am Unterschenkel. Der Patient wird dazu auch umgelagert und neu fixiert.
    Wäre dann zweimal der OPS-Code / Tag zu verschlüsseln??
    Sind das 2 \"Fraktionen\" oder würde diese Art con Bestrahlung mit einem Code korrekt verschlüsselt?

    In unserem Haus herrscht diesbezüglich noch Uneinigkeit, die wir aber schnellstens klären müssen, da die betreffenden DRGs ja schließlilch auch nach Anzahl der Bestrahlungen gesplittet sind.

    Über eine Antwort würd ich mich sehr freuen.

    Schönen Gruß aus dem sonnigen Münsterland.

  • Hallo Herr Busshoff,

    eine Frage, die Angesichts der Gruppierungsrelevanz der Anzahl der Strahlentherapiefraktionen recht bedeutsam ist.

    Das ist bisher nicht verbindlich geklärt. Schaut man in die ambulanten Abrechnungsklassifikationen findet man:

    EBM200+:
    Eine Bestrahlungsfraktion umfasst alle für die Bestrahlung eines Zielvolumens erforderlichen Einstellungen bzw. Strahleneintrittsfelder. Das Zielvolumen ist definiert als das Körpervolumen, welches ohne Umlagerung des Patienten bzw. ohne Tischverschiebung mit einer anatomisch und physikalisch zweckmäßigen Feldanordnung erfasst und mit einer festgelegten Dosis nach einem bestimmten Dosiszeitmuster bestrahlt werden kann.

    GOÄ:
    Eine Bestrahlungsfraktion umfaßt alle für die Bestrahlung eines Zielvolumens erforderlichen Einstellungen, Bestrahlungsfelder und Strahleneintrittsfelder. Die Festlegung der Ausdehnung bzw. der Anzahl der Zielvolumina und Einstellungen muß indikationsgerecht erfolgen.

    Aus diesem Grund hat die DEGRO und der Berufsverband den Antrag an das DIMDI gestellt diesen Sachverhalt im OPS zu präzisieren. Zu hoffen wäre eine Regelung die mit den obigen Definitionen konform ist. Alles andere wird uns in große Streitigkeiten über die Abrechnung im stationären Bereich bringen

    mfg
    SG

  • Hallo Herr Glocker!!

    Vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage.

    Die Definitionen aus dem EBM anzuwenden wäre uns natürlich am liebsten.
    Unsicherheit herrscht natürlich weiterhin bei uns, da wir ja auch nicht unnötig mit den Kostenträgern in Konflikt treten wollen, andererseits jedoch auch nicht zu viel Geld zu verschenken haben.

    Eine Regelung für den stationären Bereich wäre hier zwingend notwendig.

    Ich wünsche Ihnen noch eine angenehme Woche.

    MfG

    Jörg Busshoff

    :ops: :dkr:

  • Guten Morgen an alle Forumsmitglieder,

    diesen thread habe ich nochmal aufgegriffen, da zwar die hier behandelte Frage der Fraktionen mit dem OPS 2006 geklärt ist, da die Definition aus dem EBM in den OPS übernommen wurde, aber die konkrete Anwendung nicht eindeutig erscheint.

    Im OPS 8-52 wird ja das Zielvolumen definiert und die Fraktion daran gebunden.

    Nun meine erste Frage an alle Strahlentherapeuten, wie handhaben Sie eine Kodierung bei 6- Felder Bestrahlung im Hals - z.B. Pharynx-/ Larynxbereich?
    Da werden zunächst 4 Felder (anterior, posterior, links , rechts) verwendet.
    Dann wird, um die Belastung fürs Rückenmark zu reduzieren, der Tisch bewegt- ca 5 cm seitlich. Nun erfolgt eine halbkreisförmige Bestrahlung von links indem die Kanone von anterior nach posterior- oder umgedreht um den Patienten geschwenkt wird.
    Nun erneute Bewegung des Tisches um jetzt ca. 10 cm und identische halbkreisförmige Bestrahlung von rechts.
    Nach Definition des Zielvolumens im OPS wird der Tisch 2x bewegt- das ergibt dementsprechend 3 Fraktionen!
    Bewegt wird, aber nicht um einen anderen Tumor zu bestrahlen, sondern um das Rückenmark zu schonen.

    Zweite Frage ist vom Problem her ähnlich.
    Bestrahlung eines Primärtumors- Mamma, Rektum als Bsp.
    Zur Bestrahlung der Lymphabflussbereiche- supraclaviculär oder inguinal muss der Tisch oder Patient bewegt werden. 2 Fraktionen?
    Laut Definition sind es zwei Zielvolumina.
    Oder kommt hier das übliche Denkmuster nach DKR P001 bzw P003 zur Anwendung, wenn etwas regelhaft zur Prozedur hinzugehört (Bsp. HLM zur Klappenoperation, oder Thoraxdrainage bei Herzoperation) dann ist es im Prozedurcode enthalten und nicht zusätzlich zu verschlüsseln.
    Da die Lymphwege routinemäßig mitbestrahlt werden ist es enthalten?
    Allerdings wird ja in diesem Fall kein zusätzlicher Kode verwendet, sondern derselbe für die nächste Fraktion.

    Vielen Dank für die Mühen im voraus
    :i_respekt:

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Guten Tag, wertes Forum,

    ich möchte diesen \"Fred\" noch einmal aufwärmen. Wann dürfen mehrere Fraktionen kodiert werden? Im aktuellen Fall wurde der Kode 5-822.5 zweimal pro Tag verschlüsselt, weil die Einstellung des Gerätes verändert worden sei. (eine Umlagerung des Patienten oder eine Bewegung des Tisches wird nicht erwähnt)

    Mit freundlichen Grüßen

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Frau Maas,

    wenn der OPS zweimal verschlüsselt wurde, dann wahrscheinlich, weil zwei verschiedene Zielvolumen bestrahlt wurden. Hier hilft der Hinweis zu Beginn des Kapitels 8-52, ein Zielvolumen ist danach sinngemäß die einzelnen Lokalisationen eines zu bestrahlenden Tumors + Metastase
    P.S.: Waren es vielleicht zwei Knie-Gelenke wg. der TEP (5-822) :)

    Gruß

    ben-ch

  • Ups, ein Zahlendreher :rotwerd:

    Natürlich meinte ich die 8-522.5, sorry.

    Vielen Dank, ben-ch, ich habe die Hinweise wohl nicht aufmerksam genug gelesen.

    Gruß

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo zusammen,

    ich möchte dieses Thema wiederbeleben und Sie fragen, wie sie den Hinweistext unter dem OPS 8-52 Strahlentherapie deuten und verstehen. Hier steht geschrieben:

    Jede Fraktion ist einzeln zu kodieren. Eine Fraktion umfasst alle Einstellungen und Bestrahlungsfelder für die Bestrahlung eines Zielvolumens. Ein Zielvolumen ist das Körpervolumen, welches ohne Patientenumlagerung oder Tischverschiebung über zweckmäßige Feldanordnungen erfasst und mit einer festgelegten Dosis nach einem bestimmten Dosiszeitmuster bestrahlt werden kann.

    Angenommen ich habe einen Patienten, bei dem täglich 2 Fraktionen, in unterschiedlichen Dosen bestrahlt werden. Deute ich es richtig, dass ich beide Fraktionen abrechnen kann, auch wenn keine Patientenumlagerung oder Tischverschiebung erfasst wurde? Oder bedeutet es, dass zwischen den einzeln abgerechneten Fraktionen eine Umlagerung stattfinden muss?

    Wie verstehen Sie diesen OPS?

    Ich freue mich über Antworten! :)