Kodierung bei AlkoholerkrankungHallo, Forum,

  • Hallo, Forum,

    wer hat ähnliche Erfahrungen und weiß Rat, wie wir vorgehen sollen: Eine Sachbearbeiterin einer Kasse schreibt uns, dass wir Patienten, die vor einer geplanten Entziehungsbehandlung zum „Entgiften“ zu uns kommen (also geplante Aufnahme, die Patienten sind weder im akuten Entzug noch im Rausch, werden aber von der Reah nur genommen, wenn sie vorher entgiftet sind.) nicht wie bisher mit F10.2 (Abhängigkeit) kodieren dürften, sondern mit F10.0 (Intox) oder F10.3 (Entzugssyndrom) oder F10.4 (Delir). Sie begründet dies damit, dass die Behandlung der Abhängigkeit Therapieziel einer Rehabehandlung sei. Die Krankenhausbehandlung sei nur wegen Intox, Entzugssyndrom oder Delir notwendig. Und sie liefert eine Liste der Patienten von 2004 mit, die wir alle umkodieren sollen. Aus meiner Sicht ist das Schikane und nicht Zusammenarbeit. Wer hat ähnliche Erfahrungen und kann uns helfen???

    Susanne im Gewitter in München
    :roll:

    Susanne in München :i_drink:

  • Hallo,

    da für Sie ganz offensichtlich die Abhängigkeit die Aufnahme veranlasst, sollten Sie dies auch so kodieren dürfen.

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo Susanne,

    kann den Wunsch der Kasse nachvollziehen. Sehe das Problem aber so wie Herr Hirschberg.
    Allerdings sollte grundsätzlich bei der HD-Wahl die Indikation C2-Intoxikation bedacht werden, wenn diese tatsächlich der eigentliche Grund der stationären Aufnahme bei zugrundeliegender Alkoholabhängigkeit gewesen ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • hallo allseits!

    Kann man diesen Fall nicht (mit D001a, sich anbahnende oder drohende Erkrankung) vielmehr so sehen?

    Klinik: stat. Aufnahme zur Entgiftung. Diese verlief ohne Probleme(?7 Tage). Einweisung durch Hausarzt zur Entgiftung vor einer Entwöhnung/ Entziehung; wegen des anhaltenden Alkoholmißbrauchs wurde ein Entzugssyndrom (von HA oder Reha-Klinik) befürchtet bei Abstinenz in der Reha.

    Codierung: Aufnahme erfolgte wegen eines \"drohenden\" Entzugssyndroms (F10.3 F10.4). Keine der beiden Möglichkeiten trat ein.
    Ein \"drohendes Entzugssyndrom\" finde ich bzw. die Suchfunktion von Adobe in den beiden ICDs nicht. Das Entzugssyndrom würde sich aus der Alkoholabhängigkeit (F10.2) heraus entwickeln (nicht aus F10.0).
    HD daher F10.2

    mfg ETgkv

  • Hallo Susanne,
    ich bin nicht aus diesem Bereich, aber den Wunsch der Kasse kann ich nicht verstehen. Sie können doch nur so kodieren wie es war. Wenn der Pat. im Delir, Intox. oder Entzugssyndrom kommt dann o.k. Aber wenn der Pat. ohne dieser Zustände kommt ist doch die Abhängigkeit zu kodieren.
    Viele Grüße
    ag

  • Hi,

    ev. möchte die Kasse ja

    Z51.4 Vorbereitung auf eine nachfolgende Behandlung

    als HD,

    hat aber auch ein RG von 0,711.

    :totlach:

    mfG

    C. Hirschberg

    sorry, dieses posting bitte nicht ernst nehmen.

  • Hallo, unsere Patienten werden sinnvollerweise in der Psychiatrie (BPflV) entgiftet, wo den Krankenkassen die HD (noch) weitgehend schnuppe ist.

    Für den DRG-Bereich sehe ich es so wie Herr Hirschberg. Der entscheidende Passus in der von Fr. ETgkv zitierten DKR bzgl. drohender Erkrankung ist: \"Wenn solch ein Eintrag nicht existiert, dann wird die Erkrankung, die als sich \'anbahnend\' oder \'drohend\' beschrieben wurde, nicht kodiert.\" Die Folgerung, die F10.2 als HD zu kodieren, ist also korrekt.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Susanne,

    auch wir wurden Anfang Mai mit dem gleichen Anliegen heimgesucht...
    Ich habe Mitte Mai ein Antwortschreiben unter Beachtung der nachstehenden Hinweisen ein Antwortschreiben verfasst, bisher kam noch keine Antwort.

    überprüfen Sie, ob die Fälle alle aus 2004 sind; die Sachbearbeiterin hat bei uns auch Fälle aus 2005 unter Hinweis auf DKR 2004 unterjubeln wollen, irren ist ja menschlich :biggrin:
    legen Sie eine Kopie der Definition der .0 - .9 des Unterkapitels F10 - F19 bei
    bitten Sie um Überprüfung seitens der KK, ob die Patienten schon mehrfach ambulant entzogen hätten und ob die Aufnahme der Patienten zur Langzeittherapie an bestimmte Bedingungen geknüpft sei
    evtl. haben Ihre Patienten auch Kriterien der G-AEP erfüllt, bei uns in allen Fällen

    PS: als nächstes kommt ein Schreiben mit Bitte Umkodierung von Diabetes-Fällen, auch hier waren Fälle aus 2004 und 2005 mit der Argumentation der DKR 2004 vermischt :i_baeh: , witzigerweise ist die Auslegung der DKR bei den einzelnen Fälle an das KG angepasst :d_gutefrage:

    Gruß aus Bayern

    Andrea-FS1 :d_v: