Z38.0 und >OGVD

  • Hallo Forum,
    die Geburten durch Sectios liegen oftmals - bedingt durch die VWD der Mutter - 1-2 Tage über OGVD.
    Nun fragt die KK an, ob wir nicht so freundlich wären, den Säugling ohne >OGVD abzurechnen ,hat jemand damit Erfahrung gemacht und wenn ja, mit welchem Ausgang?

    Gruß,
    B. Schrader

  • Hallo Herr Schrader!

    Der Grund des Aufenthaltes ist nicht beim Säugling zu suchen. Deshalb fehtl die med. Begründung für die Überschreitung der OGVD. Somit könnten die Kassen hier ansetzen um die Berechnungstage zu kürzen. Interessant wird der Fall dadurch, daß die KK der Mutter nur bei gemeinsamer Entlassung zuständig ist. Wie wollen die Kassen dies regeln?

    Den Säugling zu entlassen und als Begleitperson wieder aufzunehmen. wird diese Dilemma kaum lösen.

    Wir haben zum Glück keine Erfahrungen mit dieser Problematik gesammelt.
    Unsere Sectio\'s gehen immer innerhalb der GVD.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Forum,

    Auch wir haben dieses Problem.
    KK (z.Z. ist es nur eine einzige) sagt NEIN.
    Nach mehrmaliger Aufforderung ist jetzt endlich der MDK eingeschaltet worden.
    Ergebnis: MDK kann unserer Auffassung folgen, dass die Überschreitung der oGVD gerechtfertigt ist!!! :sonne: (Sachstand nach Fallgespräch)
    Schriftliches Gutachten folgt.

    Sobald es in meinen Händen liegt werde ich davon berichten.

    Gruß
    MiChu

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Siehe auch hier

    Die Suche hilft hier auch weiter.

    Gruß
    MiChu :sonne:

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    MiChu ;)
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  • Zitat


    Original von Killmer:

    Interessant wird der Fall dadurch, daß die KK der Mutter nur bei gemeinsamer Entlassung zuständig ist. Wie wollen die Kassen dies regeln?

    Den Säugling zu entlassen und als Begleitperson wieder aufzunehmen. wird diese Dilemma kaum lösen.


    Hallo Herr Killmer,

    gemäss §1 Abs.5 FPV 2005 ist die Kasse der Mutter für nicht krankheitsbedingt behandlungsdürftige Kinder (DRG\'s P66D und P67D) immer zuständig. Die Regelung mit der gemeinsamen Entlassung existiert nicht mehr.

    M.E. ist die Abrechnung als Begleitperson ein Angebot. Die ausführliche Diskussion gibt es hier.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo,
    das schriftliche Gutachten liegt jetzt vor.

    Bezüglich der Frage nach Zuschlägen bei Überschreitung der oGVD bei gesundem Neugeborenen und kranker Mutter kommt das Gutachten zu folgendem Ergebnis:

    Fragestellung der KK: Ist die Abrechung von Zuschlägen bei einem gesunden Neugeborenen gerechtfertigt (Abrechung Begleitperson? )

    „...Die Vereinbarung von Zuschlägen für die Aufnahme von Begleitpersonen nach §17b, Abs. 1, Satz 4 KHG sieht Regelungen zur Aufnahme von Begleitpersonen vor. Diese Gesetzlichkeit greift im vorliegenden Fall in keiner Weise und kann aus gutachterlicher Sicht keineswegs angewandt werden. Es handelt sich um eine reguläre Überschreitung der oGVD einer korrekt ermittelten DRG. Aus gutachterlicher sicht ist keine andere Beurteilung des Falles möglich.“
    :i_respekt:

    Wir haben noch einige dieser Fälle offen. Frage ist jetzt ob die KK jeden einzelnen Fall überprüfen lassen. :d_zwinker:

    Weitere Infos folgen.

    Gruß
    MiChu :sonne:

    Gruß

    MiChu ;)
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