stationär oder nicht?

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    ich habe folgenden Fall, zu dem ich gerne Ihre Meinung eingeholt häte:

    39 jähriger Patient kommt notfallmäßig nach Zusammenbruch, wird untersucht, überwacht und verlässt das Haus nach ca. 4 Stunden gegen ärztlichen Rat.

    HD R55 (Orthostatischer Kollaps)
    8-930

    DRG F73B
    abz. Abschläge


    Die KK hat den Fall mittels E- Bericht prüfen lassen mit dem Ergebnis, dass wir vorstationär abrechnen sollen, da bei Aufnhahme kein pathologischer Befund mehr bestand.

    Ich bin für jede Meinung dankbar.

    Gruss

    der Eastfries

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo, Eastfries,

    (fast) ganz einfach zu beurteilen:

    Laut Ureil des BSG (Az B3 KR 11/04 R) ist für die vollstationäre Aufnahme die Entscheidung des aufnehmenden Arztes maßgeblich. Ist dieser der (in der Akte nachvollziehbar begründeten) Auffassung, dass der Patient stationär aufzunehmen und zu überwachen / behandeln ist, ist diese Entscheidung im Nachhinein nicht anfechtbar, auch wenn die stationäre Behandlung wenig später abgebrochen wird. Maßgeblich ist aber - wie oben schon vermerkt - dass sowohl die Entscheidungsgründe für die stationäre Aufnahme als auch eine Überwachungs-/Therapieanordnung dokumentiert sind.

    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

  • Zitat


    Original von Eastfries:
    Hallo liebe Mitstreiter,
    Die KK hat den Fall mittels E- Bericht prüfen lassen mit dem Ergebnis, dass wir vorstationär abrechnen sollen, da bei Aufnhahme kein pathologischer Befund mehr bestand.

    Eine sehr subjektive Meinung: Diese \"Sachbearbeiter-Medizin\" kann man nicht ernst nehmen. Wollen wir jetzt mal alle die Zustände durchdeklinieren, bei denen anamnestisch etwas Ernstes vorlag, wo aber bei Aufnahme kein pathologischer Befund mehr zu erheben war ???
    Krampfanfall, obere GI-Blutung, untere GI-Blutung, Plaqueruptur mit transienter Ischämie der Koronarien,...
    (läßt sich beliebig fortsetzen)

    Ist da WIRKLICH jemand der Meinung, ein Normalbefund bei Aufnahme nach anamnestischem Ereignis schliesse eine vollstationäre Aufnahme aus ?

    Im Übrigen regelt m.E. das BSG-Urteil alles Weitere.

    Gruß,
    CB

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Ich stimme den vorangegangen Beiträgen zwar in der Sache zu, das BSG-Urteil sehe ich jedoch nicht ganz so eindeutig.

    Zwar wird in dem Urteil ausgesagt, dass es auf den bei Aufnahme geplanten Behandlungszeitraum ankomme und es sich bei vorzeitiger Beendigung der Behandlung aus medizinischen Gründen oder auf Wunsch des Patienten um eine abgebrochene stationäre Behandlung handele. Es wird jedoch ausdrücklich nicht entschieden, ob die stationäre Behandlung medizinisch bzw. organisatorisch tatsächlich erforderlich war oder ob die zum Abbruch führende Untersuchung nicht hätte zuvor ambulant durchgeführt werden können/müssen. Dieses Argument wurde nämlich von der Kassenseite erst im Revisionsverfahren eingebracht, war zu diesem Zeitpunkt juristisch jedoch nicht mehr zulässsig.

    Es ist also, vereinfacht gesagt, ein Unterschied, ob die Kasse formal die stationäre Behandlung ablehnt, weil die Behandlungsdauer keine Übernachtung beinhaltete oder ob der MDK sagt, man habe schon bei Aufnahme wissen können, dass eine stationäre Behandlung über mehrere Tage nicht erforderlich ist. Das muss er dann allerdings aus der ex ante Sicht des aufnehmenden Arztes beurteilen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,