Schon wieder: Rechnungsrückbehalt durch KK

  • Hallo,

    zum Thema Standardschreiben ist mir jetzt auch etwas lustiges untergekommen:

    Eine Anfrage einer Kasse (welche wir inzwischen samt auszufüllendem Formblatt mit gewisser Regelmäßigkeit wortgleich bekommen), in der bei Patienten mit der Diagnose \" Pneumonie\" nach dem Sinn von kurzfristigen Rehabilitationsmaßnahmen, insbesondere zur Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft gefragt wird.

    Wie ich einen Säugling (9 Monate) allerdings durch berufliche Wiedereingliederungsmaßnahmen schneller aus der stationären Behandlung entlassen kann, entzieht sich meiner Kenntnis. 8)

    MfG,
    M. Achenbach

  • schon lustig, was einige kassen da an schreiben raus schicken :lach:

    es gibt aber auch auf seiten einiger KH\'s nette standartschreiben.
    \"nach eingehender prüfung halten wir die ND xy für gerechtfertigt\"
    damit kann der sachbearbeiter einer KK natürlich sehr viel anfangen :d_pfeid:

    have a nice day :sonne:

  • Einen wunderschönen guten Tag :sonne: .

    Standardschreiben haben doch was für sich :lach: .

    Mein momentaner Liebling:

    \"Wir zweifeln nicht die medizinische Notwendigkeit der vollstationären Aufnahme an [ :i_respekt: ], aber die Kriterien eines stationären Aufenthaltes sind nicht erfüllt.
    Wir bitten um ambulante oder vorstationäre Abrechnung.\"

    Ja wie denn nun? :sterne:

    Mache mir jetzt auch ein Standardschreiben fertig mit dem Hinweis auf das BSG Urteil B 3 KR 11/04 vom 17.03.05 :biggrin:

    papiertiger
    :i_drink:

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Gleitzeitökonom,

    das stimmt, wobei es auch mich manchmal schon in den Fingern juckt, solche Formulierungen zu verwenden...vor allem wenn ich trotz intensiven Lesens des Standardschreibens nicht den Hauch einer Ahnung habe, was mein Gegenüber eigentlich wissen will. :d_gutefrage: Ich lasse mich dann aber meist dazu hinreißen, das Ganze telefonisch zu klären oder mir zumindest die Fragestellung telefonisch nachreichen zu lassen.

    Aus meiner Sicht gibt es verschiedene mögliche Gründe für solch ein Schreiben:

    • Unlust (Heut ist so schönes Wetter draußen.)
    • Zeitmangel (die 3524. Anfrage, 1/2 Planstelle)
    • Retourkutsche (KK-Anfrage: \"Bitte streichen Sie die ND xy!\")
    • Absicht (Alles was schnell vom Schreibtisch verschwindet, ist gut.)
    • Unfähigkeit (Aber ich hab denen doch sofort geantwortet!)
    • Unfreundlichkeit (Ich teile keine Daten über die §301er hinaus mit und mache das so unwirsch wie möglich deutlich.)
    • Ärger (Jetzt muß ich schon für meinen Chef bis morgen diese [--zensiert--] Statistik herbringen und dann kommt jetzt solch ein [--zensiert--] Schreiben an...)
    • ...

    Und diese Liste ist beliebig verlängerbar. Letztlich tritt anstelle der gewünschten Kommunikation der unsinnige Austausch von Datenmüll (=Standardschreiben) - also Pseudokommunikation, da ohne inhaltliche Relevanz.

    Sandkastenspiele?

    Du hast meine Burg kaputtgemacht!
    Hab ich nicht!!
    Hast Du doch!!!
    Hab ich nicht!!!!
    Wohl!!!!!
    Nein!!!!!!
    Doch!!!!!!!
    ...

    :d_zwinker:

    MfG,
    M. Achenbach

  • hallo herr mach,

    sie haben es auf den punkt getroffen :)

    zum glück sind derartige beispiele nicht die regel.

    bis dann und viele grüße

  • Guten Tag Zusammen.

    leider muss ich das Thema nochmals aufgreifen. Es wird hier meist
    um die Dauer und/oder Notwendigkeit des stat. Aufenthalts diskutiert.
    Hierzu gab es doch kürzlich einen schönen Bericht bei den Neuigkeiten
    (Dürfen Krankenkassen und MDK eigentlich alles?).

    Doch wie sieht es mit Anfragen der Kassen bezüglich der direkten Kodierung aus? Aktuell habe ich ein Schreiben einer Kasse, die eine andere DRG ermittelt, als die die abgerechnet wurde :noo:

    Es handelt sich um einen Fall vom Herbst 2003! M.E. hat dies mit Zeitnähe nicht viel zu tun. Nach Durchforstung vieler BSG-Urteile, habe ich leider
    nur Urteile zur Dauer/Notendigkeit gefunden, doch die werden nicht moniert, sondern die HD.

    Kennt jemand Quellen oder weiß Rat...

    Grüße
    Wolfgang Miller

  • Zitat


    Original von Miller:

    Es handelt sich um einen Fall vom Herbst 2003! M.E. hat dies mit Zeitnähe nicht viel zu tun. Nach Durchforstung vieler BSG-Urteile, habe ich leider
    nur Urteile zur Dauer/Notendigkeit gefunden, doch die werden nicht moniert, sondern die HD.


    wer weiß wann sie die rechnung an die KK geschickt haben :d_zwinker:
    im §112 landesvertrag steht einiges darüber. mir ist nicht ganz klar, was sie nun hören wollen. eine rechtsvorschrift, wo das anfragen von HD\'s geregelt ist?

  • Hallo Hr. Miller,

    auch wir erhalten öfters Kassenanfragen zum Thema Codierung die immer mit dem Hinweis einer evt. Weiterleitung des Falles an den MDK zur Überprüfung enden.
    Auf einem DKI-Seminar habe ich mir notiert das Prüfungen zeitnah zu erfolgen haben um eine \"frische\" Erinnerung des Arztes zu gewährleisten.
    Zeitnah: nach Eingang der Rechnung hat die KK innerhalb der Zahlungsfrist (14 Tage) eine Prüfung zu beantragen. Bei späterem Antrag wurde das formale Verfahren nicht eingehalten und es besteht kein Anspruch auf eine Prüfung. D Es wurde empfohlen die gewünschten Unterlagen \"unter Protest\" :boese: zur Verfügung zu stellen und im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung deutlich auf die Fristverletzung hinzuweisen.
    Soweit die Theorie, vieleicht hilft es Ihnen

    Gruß G.

  • Hallo zusammen,
    wir haben folgende Konstellation:
    Aufenthalt 28.10.-29.10.2003; Rechnung wurde gestellt am 22.12.2003; mit Schreiben vom 07.07.2005 zweifelt KK Notwendigkeit der stationären Behandlung an und fordert Stornierung.
    MDK ist bis jetzt nicht eingeschaltet worden.
    Ob die Erinnerung des Arztes noch frisch ist kann ich nicht beurteilen, da er nicht mehr da ist.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen Gleitzeitökonom, guten Morgen Zusammen,

    Die obigen Beiträgen bezogen sich die Dauer und Notwendigkeit der
    stat. Behandlung. Meine Frage war inhaltlicher Natur, wie kodiert
    wurde. :d_zwinker: Vielen Dank auch für die Antwort.

    Hallo Darthcoder,E_Horndasch genau das meinte ich[c=red]![/code]
    Gibt es Quellen, wo dies geregelt ist? und wenn der Anspruch auf Prüfung
    nicht besteht, weshalb muss darauf eingegangen werden. Ich denke eher an
    eine Abweisung mit dem Hinweis der lange überzogenen Frist. :augenroll:

    Grüße
    Wolfgang Miller

  • Hallo Forum,
    Hallo Herr Horndasch und Herr Miller,

    das Thema zeitnahe Prüfung wurde schon oft diskutiert und ich glaube es wird nie eine abschließende Antwort geben, sofern nicht der Oberklopfer eine Definition für \"zeitnah\" vorgibt.

    Dennoch sind Ihre Fälle im Grundsatz unterschiedlich.

    Im zweiten Fall wird eine Stornierung \"gefordert\", wo ggf. das Erinnerungsvermögen des Arztes von Nöten sein kann, da es sich um ein inhaltliches Problem handelt.

    Im ersten Fall aber geht es nicht um irgendwelche medizinischen Aspekte, sondern, wenn ich den Fall richtig verstehe, um einen Formfehler und da ist es m.E. völlig ohne Bedeutung, ob sich ein Arzt an den Fall erinnern kann oder nicht. Ich denke da wird es schwer die \"falsche\" DRG zu erklären, auch wenn mich in diesem Fall wundert, dass das ganze erst nach so langer Zeit auffällt. Unser System zeigt derartig offensichtliche Fehler direkt an :noo: und es erfolgt eine umgehende, also zeitnahe Klärung.

    MFG

    Mr. Freundlich