Guten Morgen,
folgender Fall stellt sich dar:
Pat. wird aufgenommen und einige Tage behandelt. KK lässt die Notwendigkeit und Dauer der stat. Behandlung überprüfen.
Ergebnis lt. Mitteilung durch KK: stationäre Behandlung nur für einen Tag gerechtfertigt.
Ich habe dann bei der KK das Gutachten angefordert, um einen substantiierten Widerspruch zu schreiben. Antwort der KK: geht leider nicht, da das \"Gutachten\" nur aus diesem einen (handschriftlichen) Satz auf einem Schreiben der KK existiert, und dieses könne man uns nicht zukommen lassen.
Vorschläge zum weiteren Procedere? Meines Wissens nach hat das KH einen Anspruch auf Überlassen des Gutachtens.
Anmerkung: Wenn dieses Vorgehen Schule macht, dann können wir uns in Zukunft jeglichen Schriftverkehr mit ausführlichen Begründungen für oder gegen eine HD oder ND sparen und gleich zum Sozialgericht rennen.