• Hallo Forum ,

    folgender Fall bereitet Kopfzerbrechen : Aufnahme einer Pat. mit bekanntem Darmtumor und multiplen Metastasen ,im somnolenten Zustand und mit Fieber (40°) . Im Verlauf Hämoptoe und Hämaturie durch Tumoreinbrüche . Aufgrund des fortgeschrittenen Krankheitsstadiums erfolgt eine Palliativtheraphie , die Pat. verstirbt nach 3 Tagen .

    Hauptdiagnose muß laut Kodierrichtlinien D002d + 0201d das Symptom sein , da die zugrunde liegende Diagnose ( CA ) nicht behandelt wurde.
    Laut behandelndem Arzt erfolgte die Aufnahme wegen des Fiebers , welches Ursache für die Somnolenz ist und während des Aufenthaltes behandelt wurde . Zudem hat sich der Arzt festgelegt , daß das Fieber auf den Tumor zurückzuführen ist .

    Der einzige Code den ich zur Verschlüsselung des Fiebers finde ist R50.1 Anhaltendes Fieber , aber R50.f ist leider definiert als \"Fieber unbekannter Ursache\" , zudem führt die HD R50.1 in die DRG T62A \"Fieber unbekannter Ursache\".
    ?(
    Kann man diesen Fall so darstellen ? Ich finde leider keine andere Möglichkeit zur Verschlüsselung des Fiebers .
    :sterne:

    Danke im Voraus

    MfG
    Achim Faber

  • Guten Tag,
    HD ist der Tumor.Er wurde auch behandelt,da er Ursache des Fiebers ist.Sogar mal eine eindeutige aussage eines Arztes.
    viele Grüße

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von DarthCoder:
    HD ist der Tumor.Er wurde auch behandelt,da er Ursache des Fiebers ist.

    Guten Tag DarthCoder,

    wie kommen Sie auf den Rückschluss, dass wenn der Tumor Begründung für das Fieber ist, dieser behandelt wurde? Das Fieber wurde \"behandelt\" und
    es wurde oben eindeutig beschrieben, dass nur palliative Maßnahmen ergriffen wurden.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Forum,

    in den Aussagen von Herrn Faber steckt ein Wiederspruch:

    Zitat


    Original von AFaber:

    die zugrunde liegende Diagnose ( CA ) nicht behandelt wurde.

    aber

    Zitat


    Original von AFaber:
    Aufgrund des fortgeschrittenen Krankheitsstadiums erfolgt eine Palliativtheraphie

    Die Palliativtherapie bezog sich doch sicherlich auf durch das Tumorleiden bezogene Erscheinungen.

    Zur Grundlage:
    Es gilt DKR 0201d. Malignom Kode ist HD für jeden Aufenthalt zur Behandlung und zu notwendigen Folgebehandlungen...
    Sollten nur die Tochtergeschwulste behandelt werden, so stellen diese die HD dar. Falls nur Symptom behandelt wird, so ist Symptom HD.

    Eine Palliativtherapie (bzgl. des Tumors/der Metastasen) ist eine Therapie. Sollte eine solche Therapie durchgeführt worden sein, so wäre der Tumor als HD zu benennen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo,

    Zitat


    Die Palliativtherapie bezog sich doch sicherlich auf durch das Tumorleiden bezogene Erscheinungen.

    Ein anderes Wort für \"Erscheinungen\" wäre in diesem Zusammenhang \"Symptome\".

    Zitat

    Eine Palliativtherapie (bzgl. des Tumors/der Metastasen) ist eine Therapie.

    Ja, aber eine Therapie in Bezug auf die Symptome und nicht auf die Grunderkrankung! Definition Palliativbehandlung: \"Therapie mit palliativer Zielsetzung, d.h. z.B. bei nicht heilbarem Tumorleiden die Linderung oder Prophylaxe tumorbedingter Symptome\" (Roche-Lexikon 5).

    Im geschilderten Fall bestand die Therapie vermutlich in der Gabe von Antipyretika und Analgetika - also eine Behandlung der Symptome und nicht der Grunderkrankung.

    Natürlich erscheint es medizinisch unsinnig, bei einem Patienten, der an einem Tumorleiden verstirbt, ein Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren. Die Kodierrichtlinien sind in diesem Punkt aber m.E. eindeutig.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    Zitat

    Original von DarthCoder:
    die Ursache des Fiebers ist der Tumor.

    Es spielt aber keine Rolle was Ursache ist, sondern was behandelt wird. Siehe Beispiel 6 der DKR D002d.

    Zitat

    Original von D. Duck:Eine Palliativtherapie (bzgl. des Tumors/der Metastasen) ist eine Therapie. Sollte eine solche Therapie durchgeführt worden sein, so wäre der Tumor als HD zu benennen.

    Bei der Palliativtherapie wird der Tumor nicht therapiert, sondern die Symptome. Eine Palliativtherapie ist meiner Meinung nach nicht mit einer Therapie bezüglich der Grunderkrankung gleichzusetzen.
    Hiebei steht ja sehr oft die Therapie der Schmerzen mit im Vordergrund. Deswegen wurde auch eine spezifische DKR formuliert, die 1806d:

    Chronischer/therapieresistenter Schmerz/Tumorschmerz
    Wird ein Patient speziell zur Schmerzbehandlung aufgenommen und wird ausschließlich der Schmerz behandelt, ist der Kode für die Lokalisation des Schmerzes als Hauptdiagnose anzugeben. Dies gilt auch für den Tumorschmerz.

    Nach Ihrer Vorstellung wäre dann hier trotzdem der Tumor als HD zu nennen. Dies ist aber nach dieser DKR ausgeschlossen.

    Das Problem entsteht, weil verschiedene DKR hier thematisch greifen und eine Prijorisierung schwer fällt, bzw. die nur besagt, dass die Speziellen DKR die Allgemeinen DKR toppen. Ein Knackpunkt ist die Formulierung: \"und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo- / Strahlentherapie, sonstige Therapie)...\"
    Eine Konkretisierung der 0201d würde hier Klarheit schaffen.

  • Hallo, Herr Selter und Forum,
    behandelt wurden Fieber, Somnolenz, Hämoptoe und vieles anderes mehr: Für welches Symptom möchten Sie sich dann entscheiden? Ursache all dieser Symptome, die alle behandelt wurden, ist der Tumor. Also ist er - auch nach den Kodierempfehlungen der DGR - Hauptdiagnose. Es sei denn, es wären alles Symptome, die auf eine Metastasenlokalisation zurück zu führen sind, z.b. die Peritonealkarzinose. Dann wäre diese HD, der Tumor und (relevante) Symptome ND. Aber wie an anderer Stelle schon gesagt: Die KAsse wird nur dann eine Korrektur wünschen, denn eine andere HD weniger Erlös bedeuten würde. Damit ist es sehr wahrschceinlich, dass die Kasse ein Symptom nicht als HD zulassen wird - ich spreche da aus der Efahrung mit über 1000 Palliativpatienten - sobald eine Metastasenlokalisation oder - wahrscheinlicher - der Primärtumor als HD \"billiger\" wird. So ist die Ralität. Die Kodierregeln werden von den Kassen immer nur dann hinzugezogen, wenn es darum geht, nahc unten zu korrigieren.
    Wir kodieren nach o.g. Empfehlungen und sind 2005 sehr gut damit gefahren: weniger Kassenanfragen, alle erfolgreich diskutiert.
    Gruß aus dem schwarzen München
    Susanne
    :roll:

    Susanne in München :i_drink:

  • Zunächst einmal herzliche Grüße an Herrn Faber nach Schleiden

    Mit großem Interesse habe ich verfolgt, daß Sie nun auch signifikant in die Diskussionen im Forum eingreifen. Das finde ich prima.

    Die Lösung des geschilderten Falls wurde hier zwar kontrovers diskutiert, die Praxis in vielen ähnlich gelagerten MDK-Anfragen gibt aber, wie nicht anders erwarten,auf der Grundlage der DKR, der Position von Herrn Selter recht.

    Grund der Aufnahme war der Schmerz, damit erübrigt sich jede weitere Diskussion über die Frage ob auch ein anderes Symptom für die HD-Bestimmung zielführend sein kann.

    Die Codierung eines Falles, bei dem der Patient zur Schmerzbehandlung (auch bei Tumorschmerz)aufgenommen wird ist in DKR 1806d explizit geregelt.

    HD sollte also ein entsprechender Lokalisationscode für den Schmerz sein.
    Entsprechend positioniert sich aus meiner Erfahrung auch der MDK (insbesondere der bayrische ).

    Gruß aus der CTW in Düren an die CTW in Schleiden

    D. Lindner
    Arzt
    Leiter med. Controlling
    St. Marien-Hospital Düren

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Susanne,

    Zitat


    Original von Susanne:
    behandelt wurden Fieber, Somnolenz, Hämoptoe und vieles anderes mehr: Für welches Symptom möchten Sie sich dann entscheiden?

    Das müssen Sie tun, nach DKR D002d.

    Zitat


    Original von Susanne:Ursache all dieser Symptome, die alle behandelt wurden, ist der Tumor. Also ist er - auch nach den Kodierempfehlungen der DGR - Hauptdiagnose. Es sei denn, es wären alles Symptome, die auf eine Metastasenlokalisation zurück zu führen sind, z.b. die Peritonealkarzinose. Dann wäre diese HD, der Tumor und (relevante) Symptome ND.

    Kodierempfehlungen von Fachgesellschaften/Interessensgruppen haben öfter die Eigenart, dass hiermit Interessen und Wünsche formuliert werden. Das muss dann nicht deckungsgleich mit den DKR sein. Ich kann Ihnen aus allen möglichen Kodierempfehlungen haarsträubende Vorgaben präsentieren.

    Zitat


    Original von Susanne:Die Kasse wird nur dann eine Korrektur wünschen, denn eine andere HD weniger Erlös bedeuten würde. Damit ist es sehr wahrschceinlich, dass die Kasse ein Symptom nicht als HD zulassen wird - ich spreche da aus der Efahrung mit über 1000 Palliativpatienten - sobald eine Metastasenlokalisation oder - wahrscheinlicher - der Primärtumor als HD \"billiger\" wird..

    Sie beklagen sich wahrscheinlich zu recht über eine Unterfinanzierung. Warum lassen Sie dann bitte Ihre Kodierung weiter in dieser Art laufen, mit dem Ergebnis, dass Sie weniger Geld bekommen? Das ist jetzt dann aber völlig unverständlich. Wenn Sie nur Symptome behandeln, müssen Sie nach DKR diese kodieren. Das kann man der Kasse dann auch erklären und sie sind nicht befähigt, HD zuzulassen oder abzulehnen. Sie können auch nur eine Vorstellung formulieren, die aber dann doch mit den DKR einhergehen muss. Ist das nicht der Fall, gibt es keine \"Ablehnung\".
    Ist es aber nicht eher so, dass Sie insgesamt mehr über die DRGs mit HD \"Bösartige Erkrankung\" erhalten? Ansonsten könnte ich eine Kodierempfehlung, die nur schwer mit den DKR gestützt werden kann, nun gar nicht nachvollziehen.