Kodierung P70.0

  • Hallo Forum,
    haben gerade ein grosses Problem.
    Eine KK überprüft gerade Fälle (seit 2003) bei denen die P70.0 als HD kodiert wurde und keine Probleme beim Kind aufgetreten sind.Es wurde aber engmaschig überwacht und im Gegensatz zum gesunden Neugeborenen häufige Kontrollen der übliche Parameter durchgeführt. Dies ist unserer Meinung nach durchaus ein Ressorcenverbrauch.
    Wie sehen Sie das?

    P.S Für ein paar schnelle Antworten wäre ich dankbar, weil ich ab morgen Urlaub habe. :biggrin:

  • Guten Tag Fr. Danells

    Unter der Kategorie P70.- werden transistorische Kohlenhydratstoffwechselstörungen zusammengefasst.
    D.h die P70.0, das Syndrom des Kindes einer Mutter mit gestationsbedingtem Diabetes, kann per ICD-Katalogdefinition kein persistierender Zustand sein, dauerhafte Probleme sind bei dieser Verschlüsselung ausgeschlossen.
    Wir kodieren die P70.0 bei entsprechender pospartaler Einganssymptomatik.
    Die allerdings kann und muß der MDK in ausreichendem Maße dokumentiert einfordern.( Hypoglykämie, Adipositas, Anpassungsschwierigkeit )
    Hier liegt der Unterschied zum gesunden Neugeborenen.

    Im Verlauf ist dann natürlich auch eine adäquate Überwachung notwendig.

    Dieses Vorgehen hat bisher auch gezielten MDK-Prüfungen standgehalten

    Gruß
    D. Lindner

    D. Lindner
    Arzt
    Leiter med. Controlling
    St. Marien-Hospital Düren

  • Hallo udanells,

    während Herr Lindner vom Vorliegen einer entsprechender Eingangssymptomatik spricht, sagen Sie, dass

    Zitat


    Original von udanells:
    keine Probleme beim Kind aufgetreten sind


    Zudem sind die DKR in Bezug auf abnorme Laborbefunde zu beachten.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo udanells,

    Die eigentliche Frage, die Sie stellen lautet etwa so:

    \"Wie werden Neugeborene, die aufgrund eines mütterlichen Diabetes engmaschig überwacht werden, die aber keine Symptome der diabetischen Fetopathie oder Embryopathie zeigen, korrekt verschlüsselt?\"

    Sie beobachten das Neugeborene aufgrund eines (familienanamnestisch bedingten) Verdachts, der sich allerdings nicht bestätigt.

    Somit käme die Verschlüsselung von Z03.8 (Beobachtung bei sonstigen Verdachtsfällen), sowie die Z83.3 (Diabetes in Familienanamnese) infrage.

    Die Verschlüsselung der P70.0 halte ich in o.g. Fallkonstellation für nicht sachgerecht.

    MfG,
    M. Achenbach


    PS: im 2005er-System führt die Z83.3 beim Neugeborenen >2499g in die DRG P67C und nicht wie die P70.0 in die P67B oder ohne alles die P67D. Das erscheint mir auch sachgerecht, da bei Kindern diabetischer Mütter ein höherer Aufwand besteht im Vergleich zu einem Neugeborenen ohne anamnest. Risiko aber weniger Aufwand als bei tatsächlichem Vorliegen der P70.0.

  • Hallo Herr Dr. Achenbach,

    nach meiner Meinung, kann die Z 83.3 nicht bei gestationsbed. Diabetes genommen werden.
    Unter der Z 83.3 steht: Zustände, klassifizierbar unter E 10-E 14. Gestationsdiabetes ist in diesem Kapitel jedoch ausgeschlossen und wird mit der O 24.- kodiert.
    Meiner Meinung bleibt dann nur noch Z 03.8 übrig (bei zu schweren od. zu leichten Neugeborenen kodiere ich die P 08.1 bzw. P 05.0 als HD).
    Wie ist Ihre Meinung? :d_gutefrage:

    Grüße

    Mikki

  • Hallo Herr Dr. Achenbach,

    unter Z 83.3 steht doch, dass sich dieser Kode auf Krankheiten bezieht, die unter E 10 - E 14 klassifiziert sind.
    Unter E 10- E 14 ist jedoch der Gestationsdiabetes im Exklusivum.
    Also gehe ich doch mal davon aus, dass sich die Z 83.3 dann nicht auf etwas bezieht, was im Exklusivum steht. Oder? :)

    Viele Grüße

    Mikki

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    auch zur Klarstellung in diesem Thread.

    Hier also die Ergänzung in der Vorabversion der ICD 2009:
    Z83.3 Diabetes mellitus in der Familienanamnese
    Zustände, klassifizierbar unter E10-E14, O24

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau