Liebes Forum,
im SGB X ist bekanntlich die Weitergabe von Sozialdaten geregelt (und in SGB V und in SGB I und in...) - die KKen dürfen demnach z.B. keine Entlassungsbriefe/Befundberichte erhalten, weil diese höchstens vom MDK benötigt werden können, nicht aber von der KK selbst. Soweit besteht vermutlich Einigkeit
Gelegentlich versuchen bestimmte KKen, dennoch an diese Unterlagen zu kommen, indem eine Schweigepflichtsentbindung beigefügt wird. Ich vermute mal, dass diese nichts an der Sache ändert, da die Anforderung immer noch nicht durch die Regelungen des SGB gedeckt ist (das war auch kürzlich die Meinung von Herrn Sandner in einer anderen Diskussion).
Frage: Gibt es dazu irgendwelche Gesetzeskommentare/Urteile, die diese Ansicht stützen oder widerlegen? Ich würde derartigen Anfragen (insbesondere von 2 bestimmten KKen) gerne etwas entgegensetzen können...
vielen Dank für Hinweise
MDK-Opfer