Hallo Forum,
ich streite grade mit einer Privat-KV über die korrekte HD eines unfallchirurgischen Falles. Kurzer Abriss:
Nach Reitunfall und Sturz vom Pferd Aufnahme der Pat. mit Hüftluxation li. sowie Leberhämatom. Die Hüftluxation konnte am Aufnahmetag in Kurznarkose reponiert werden, danach keinerlei wesentlicher Aufwand mehr. Das Leberhämatom erforderte jedoch eine insgesamt 9-tägige Beobachtung, unzählige Labor-/Sonokontrollen und letztlich auch ein CT, bei dem als \"Abfallprodukt\" auch die Hüfte mit beurteilt wurde. Unterschied Kostengewicht:
- H63A (Erkrankungen der Leber außer bösartige Neubildung, Leberzirrhose und alkoholischer Hepatitis, mehr als ein Belegungstag, mit komplexer Diagnose und äußerst schweren oder schweren CC) 1,449
- I71Z (Muskel und Sehnenerkrankungen oder Verstauchung, Zerrung und Luxation an Hüftgelenk, Becken und Oberschenkel) 0,608
Ich stehe auf dem Standpunkt, dass mir lt. DKR 002d (\"2 oder mehr Diagnosen...\") ein Wahlrecht auf dem Boden des Ressourcenverbrauchs zusteht (\"ist vom behandelnden Arzt diejenige auszuwählen, die für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat\"). Die PKV stellt sich auf den Standpunkt, hier ein Mitspracherecht zu haben und behauptet, den betriebenen Aufwand besser beurteilen zu können.
Nachdem sich der Fall schon seit 5 Monaten hinzieht und viel Papier die Seiten gewechselt hat, würde ich eine GKV als nächstes verklagen. In diesem Fall allerdings müsste ich dem Privat-Patienten ans Leder :rotwerd:; hat jemand Erfahrungen oder Tipps, wie man \"porzellanschonend\" hier vorgehen könnte? Danke im voraus.
T.Rauner