Verschluss eines Stichkanals mit Kollagen

  • Hallo Forum,
    aus aktuellem Anlass würde ich diese Diskussion gern wieder aufnehmen.
    In unserer Klinik wird bei einigen Patienten nach Koro der Stichkanal mit Kollagen verschlossen und zusätzlich zum Koro/PTCA-Kode wird 5-399.a verschlüsselt.
    Diese Vorgehensweise führt nun auch bei uns zu einer \"Flut von Kassenanfragen\".

    Gibt es inzwischen offizielle Meinungen zu diesem Thema?
    Wenn ja, kann man diese irgendwo nachlesen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe
    MfG
    R.Grahl

  • Hallo Herr Grahl,

    so lange in ihrem Haus nicht die Verschlusssysteme als Standardkomponenten bei der Mehrzahl der Eingriffe angewandt werden, sind die Prozeduren zu verschlüsseln: DKR P001e

    Irgendetwas wird sich das InEK ja auch bei der Aufnahme der beiden Codes in die Groupierungstabellen von F49- und F57Z für 2005 gedacht haben (dass natürlich der Gebrauch dieser Systeme die durchschnittlichen Kosten erhöht).

    Folglich: Widerspruch zu jedem einzelnen Fall einlegen und den MDK explizit fragen, anhand welcher DKR er denn zu seiner Meinung kommt (hat da rein zufällig ein Chirurgischer Facharzt die kardiologischen Fälle begutachtet wie in unserem Haus? ).
    Grundsatzentscheidungen haben hier auch nichts zu suchen, da es sich ja um eine Prüfung im konkreten Verdachtsfall handelt?

    Sonnige Grüße

    Jannis

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    hierzu die Vorabversion OPS 2007, die dann die Interpretation der DKR überflüssig macht:
    5-39 Andere Operationen an Blutgefäßen
    5-399 Andere Operationen an Blutgefäßen
    5-399.9 Anwendung eines Nahtsystems
    Hinw.: Die Anwendung eines Nahtsystems ist bei diagnostischem oder interventionellem Einsatz eines Katheters gesondert zu kodieren

    5-399.a Verschluss eines Stichkanals mit Kollagen
    Hinw.: Der Verschluss eines Stichkanals mit Kollagen ist bei diagnostischem oder interventionellem Einsatz eines Katheters gesondert zu kodieren

  • Hallo Dr. Selter,

    danke für den Hinweis. Wie es aussieht, haben wir ja die DKRs richtig interpretiert gehabt. Was mich dabei wundert, wieso der MDK immer grundsätzlich zu Ungunsten des Krankenhauses \"strittige\" Punkte auslegt? Von der Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bin ich einfach nicht mehr überzeugt.

    Viele Grüße

    Jannis

  • Hallo Jannis,

    es tut mir leid, das jetzt sagen zu müssen, aber:
    Bitte nicht diese Diskussion! Die hatten wir schon zu oft (zuletzt hier) und führt uns hier leider nicht weiter...
    Sorry!

    Mit freundlichem Gruß!

    P.S. Gruß an Herrn Selter: Diese kleine aber feine Ergänzung im nächsten OPS hatte ich bisher tatsächlich übersehen gehabt. Tausend Dank für diese gute Nachricht!

    Dr. Lars Nagel
    Leiter Medizincontrolling
    Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
    [Groß-Umstadt | Seeheim-Jugenheim]

  • Hallo Dr. Nagel,

    es tut mir leid, aber ich konnte mich einfach nicht mehr zurückhalten, vor allem da ich gerade 2 aktuelle negative Gutachten genau zu dieser Problematik habe. Aber sie haben Recht, hier endlos zu Lamentieren bringt nichts.

    Um beim Thema Kardiologie zu bleiben: die Kodierung eines Embolieprotektionssystems während einer PCI (beim diag. Katheter fehlt der Hinweis) ist jetzt auch eindeutig geregelt:

    8-837.- Perkutan-transluminale Gefäßintervention an Herz und Koronargefäßen
    Hinw.: Die Anwendung eines Embolieprotektionssystems ist gesondert zu kodieren: 8-83b.9 Einsatz eines Embolieprotektionssystems

    Gruß
    Jannis

  • Hallo Forum,

    tut mir leid. Aber ich sehe hier keine Klärung!

    Der Hinweis hätte doch wohl eher zu den Kodes für die Koronarangioplastie gehört, anstatt zu den 5er Kodes im Bereich der Operationen. Mir suggeriert diese Zuordnung, dass es sich hier um minimalinvasive Eingriffe am Gefäß handelt (z.B. Aneurysmen), welche sonst offen chirurgisch behandelt wurden und nun durch Katheterverfahren behandelt werden.

    Die Kodierempfehlungen 2006 der Dt. Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie in Zusammenarbeit mit der DRG-Research-Group Münster bestätigt diese Interpretation und führt die Gefäßnaht im Zusammenhang mit einer offen chirurgischen Freilegung eines Gefäßes auf, nicht jedoch im Zusammenhang mit transluminalen Herzkatheteruntersuchungen. Die Anwendung von Kollagenverschlüssen oder der Kodierung selbiger, wird nicht erwähnt.

    Freundliche Grüsse

    [schild]myrules[/schild]

  • Hallo Frau myrules,

    der Hinweis steht doch genau dort, wo er hingehört, nämlich bei den umstrittenen Kodes \"5-399.9 Anwendung eines Nahtsystems\" bzw.
    \"5-399.a Verschluss eines Stichkanals mit Kollagen\"

    Und dann kommt die Erläuterung: \"Die Anwendung eines Nahtsystems ist bei diagnostischem oder interventionellem Einsatz eines Katheters gesondert zu kodieren\" , worunter auch die Koronarangioplastien fallen.

    Es sollte eigentlich ausreichen, die Hinweise bei dem entscheidenden Zusatzkode zu geben, insbesondere, wenn dieser mit sehr unterschiedlichen Eingriffen kombinierbar ist.
    Bei den interventionellen Eingriffen finden sich bereits so viele neue Hinweise, die dort auch notwendig sind, so dass wir es nicht für sinnvoll erachtet haben, hier noch einen weiteren, redundanten Verweis aufzunehmen. Dass dieser dort nicht steht, bedeutet ja auch nicht, dass die Zusatzkodierung ausgeschlossen ist.

    Mit freundlichen Grüssen

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Hallo Herr Dr. Bartkowski,

    man könnte so weit gehen und behaupten, dass hier ein Widerspruch zwischen den DKR und dem OPS-Regelwerk vorliegt und daher die DKR Vorrang haben. Die DKR P001e Prozedurenkomponente besagt, die Prozedur ist vollständig mit all ihren Komponenten abgebildet. Ich denke aber, diese Diskussion können wir abschliessen.

    Die Grundlage für die Kodierung von Diagnosen und Prozeduren ist aus meiner Sicht nicht deshalb legitim, weil entsprechende Kodes zur Verfügung stehen. Es sollte doch in jedem Fall eine medizinische Indikation und Wirtschaftlichkeit nachvollziehbar sein. Die Überlegenheit der Verwendung aktiver Verschlusssysteme gegenüber den herkömmlichen passiven Verschlussystemen scheint bisher nicht durch eine Studie belegt zu sein. Zumindest kenne ich diese Studie nicht. Insofern bin ich gespannt, wie sich der Tenor diesbezüglich weiter entwickeln wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    [schild]myrules[/schild]

    • Offizieller Beitrag

    Hallo myrules,

    diese Argumentation ist sehr weit hergeholt. Gerade weil nicht klar war, ob dies als integraler Bestandteil zu werten ist (somit mit der DKR erklärt), war der Zusatz im OPS einzufügen. Man kann nicht die ganzen \"Gehört-dazu`s/Gehört-nicht-dazu`s\" in der DKR einbauen, deswegen die Erläuterung im OPS unter den jeweiligen Kodes (siehe auch Kodes bei OPs am Nervensystem mit Hinweis, dass Zugang nicht extra zu kodieren ist). Ich hätte auch lieber gehabt, dass hier keine extra Kodierung zugelassen wird, aber ist halt so.....

  • Guten Tag Forum,
    der OPS 5-399.a wurde jetzt für einen Fall aus 2006 hinterfragt mit der Begründung das ja erst gemäß des OPS Katalogs 2007 dieser als gesondert zu kodieren wäre , da jedoch im OPS 2006 dieser Hinweis fehlt ist er 2006 nicht zusätzlich zur transarteriellen LHKU zu kodieren.
    Die Kasse beruft sich auf ein Urteil des Landessozialgerichtes Rheinlandpfalz (L 5 KR 228/06 ).

    1.Ich finde dieses Urteil nicht beim goggle.
    2.Hat jemand von Ihnen eine Idee ob es andere Urteile gibt.

    Mit freundlichem Gruß

    Mit freundlichem Gruß

    Skorpion