Hauptdiagnose bei Tod

  • Hallo,

    ich habe folgenden Fall:
    ein Patient mit hepatisch metastasiertem Magenkarzinom und paraneoplastischer Hyperkalziämie wird mit Pneumonie, Hyperkalziämie, Nieren- und Leberinsuffizienz eingeliefert und verstirbt.
    Welche Hauptdiagnose nehme ich am besten?
    Darf ich Leberversagen und paraneoplastisches Syndrom zu Lebermetastasen und Hyperkalziämie zusätzlich verschlüsseln?

    Danke schon im Voraus und Grüße aus dem sonnigen Oberbayern

    Nike

  • Hallo, Nike,
    der Tumor bleibt HD bis die Behandlung - in diesem Fall durch Tod des Patienten - abgeschlossen ist. Ausnahme nur, wenn ausschließlich eine einzige Metastasenlokalisation therapiert würde. Man könnte also darüber diskutieren, wenn z.b. ein Primärtumor schon lange her ist und kein Problem macht, aber ausschließlich Lebermetastasen zur Aufnahme und (lokalen) Therapie führen. In Ihrem Beispiel ist aber mehr los, damit - unterm Strich recht einfach - HD=Primärtumor.
    Auch in Oberbayern
    Susanne :roll:

    Susanne in München :i_drink:

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    Zitat

    Original von Susanne:
    der Tumor bleibt HD bis die Behandlung - in diesem Fall durch Tod des Patienten - abgeschlossen ist.

    Worin bestand denn die Behandlung des Tumors?

    Ebenfalls Oberbayern...

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn also der Tumor nicht behandelt wurde, haben wir wieder das Problem mit der DKR. Die 0201d spricht von Behandlung des Tumors, nicht von der palliativen Therapie:
    Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) (siehe Beispiel 2) sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) (siehe Beispiel 3) anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, also auch bei den stationären Aufenthalten, die beispielsweise auf die chirurgische Entfernung eines Malignoms folgen. Denn obwohl das Malignom operativ entfernt worden ist, wird der Patient nach wie vor wegen des Malignoms behandelt.

    Die D002d:
    Zuweisung eines Symptoms als Hauptdiagnose
    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, jedoch nur das Symptom behandelt wird, ist das Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren. Die zugrunde liegende Krankheit ist anschließend als Nebendiagnose zu kodieren.

    Wobei natürlich eine Pneumonie kein Symptom darstellt. Es wäre also zu klären, was hauptsächlich die stationäre Aufnahme verursacht hat. War es z.B. die Pneumonie, wird sie HD.
    Nimmt man aber z.B zur Schmerztherapie auf (das war ja bei Ihnen nicht der Fall), wird \"Schmerz\" HD (siehe DKR 1806d).

    Insgesamt gesehen ist hier eine Interpretationsschwierigkeit vorgegeben, was als \"notwendige Folgebehandlung\" anzusehen ist. Ich würde an Ihrer Stelle diesen Fall mal nett aufbereitet als Anfrage an des InEK weitergeben.

  • Hallo,

    hier kommt nun endlich die Antwort des InEK:

    \"vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.09.2005.

    Grundsätzlich ist nach den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und den
    amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen
    Version zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung.

    Die DKR 0201d \"Auswahl und Reihenfolge der Kodes\" besagt:
    \" [...] Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden
    Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu
    notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie,
    sonstige Therapie)sowie zur Diagnostik (z.B. Staging)
    anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen
    ist, also auch bei den stationären Aufenthalten, die beispielsweise auf die
    chirurgische Entfernung eines Malignoms folgen. Denn obwohl das Malignom
    operativ entfernt worden ist, wird der Patient nach wie vor wegen des
    Malignoms behandelt.\"
    Ausgenommen von dieser Regelung sind gemäß der gleichen Kodierrichtlinie die
    ausschließliche Behandlung von Metastasen oder eines Tumorsymptoms.

    Wir hoffen, Ihnen hiermit geholfen zu haben\"

    Eine wirklich große Hilfe....

    Viele Grüße

    Nike

  • Hallo zusammen,

    na da hat das InEK ja prima geholfen.

    ich würde vorschlagen, gemäß Beispiel 7 des 0201d der DKR als HD je nach führender Erkrankung die Pneumonie oder das Leberversagen zu nehmen, da das Magenkarzinom bei diesem Aufenthalt ja sicher nicht behandelt oder gestaget wurde. Das Magenkarzinom ist dann ND.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Allgäu

    M. Finke

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo,

    da für 2006 leider keine Klärung erfolgt, muss ich diesen Fall nochmal aufwärmen: Die DKR sagt auch 2006 weiterhin:
    Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden
    Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu
    notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie,
    sonstige Therapie)sowie zur Diagnostik (z.B. Staging)
    anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen
    ist, ...

    Ist die palliative, symptomorientierte Therapie nicht als \"sonstige Therapie\" zu sehen, wenn alle Symptome als Folge des Malignom zu sehen sind? Es bestehen ja, wie in diesem Fall, meist mehrere Probleme. Da ist es doch willkürlich, eines rauszunehmen. Und die Resourcen verbrauche ich für den Patienten, nicht für einzelne Symptome.
    Wenn auch das Inek hier diese Kodierregel anbringt, denke ich, dass es gerechtfertigt ist, sie zu wählen und damit das Malignom als HD zu kodieren. Sollten die Symptome auf eine Metastasenlokalisation zurück zu führen sein, ist analog die Metastasierung HD.

    Das mit dem Symptom ist m. E. nicht eindeutig: \"Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, jedoch nur das Symptom behandelt wird, ist das Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren.\" Problem ist hierbei, dass Tumorpatienten selten mit einem Symptom kommen. Deshalb denke ich weiterhin, es ist gerechtfertigt, bei Palliativpatienten den Tumor als HD zu wählen - und ehrlich gesagt, hat das noch kein MDK beanstandet (ca. 500 Pat. pro Jahr)

    Schade finde ich, dass für 2006 hier keine Klärung erfolgt ist.
    Gruß aus München
    Susanne :roll:

    Susanne in München :i_drink:

  • Auch wenn das Magenkarzinom bekannt war, scheinen die Komplikationen
    wie Leberversagen und Hypercalciämie letztendlich zum Tode geführt zu haben. Eine Komplikation schlimmer als die andere! In keiner DKR wird eine solche Konstellation konkret behandelt, daher wird man auch aus diesen nicht Schlau. Meines Erachtens sollte die HD die Grunderkrankung sein.
    Gruß
    Ordu

  • Es ist wirklich kaum zu glauben, dass die Creatoren dieses irrwitzigen Systems als einzige Antwort auf eine konkrete Frage mehr oder weniger einfach nur die Kodierregel zitieren, deren Unschärfe zu der Frage führt. Sie sollten sich doch bitte mal eindeutig festlegen, wie sie selbst hier kodieren würden.

    M.Rost

  • Was mach ich aber, wenn das Magenkarzinom und die Lebermetastasen erst bei der Obduktion festgestellt wurden und der Patient auf alkoholische Leber und deren Versagen zum Tod führten, behandelt wurde, nehme ich das Karzinom dann auch zur HD oder die alkoholische Leber, denn diese wurde ja auch behandelt und nicht das Karzinom und die Metastasen??

    Mit freundlichen Grüßen martra30