hallo liebes Forum!
Vielleicht habe ich ja nur etwas verpaßt: Ist die Datenstelle für NICHT an der Erstkalkulation teilnehmende Krankenhäuser auch die Interimsdatenstelle bei msg systems?
Oder kurz gesagt wo gehen am 1. August die DRG-Daten hin???
Vielen Dank schon mal.
:p
DRG-Datensatz
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Hallo,
habe ich ein Dejavue oder ist das Posting mit der Frage und meiner Antwort dazu im großen schwarzen Datenloch verschwunden??
Wie auch immer, folgende Antaort habe ich auf die gleiche Frage von de r BKG bekommen.
Sie müssen - lt. Gesetz - in jedem Fall die Daten des 1. HJ 2002 übermitteln (vereinbarte und abgerechnete DRG-Entgelte natürlich nicht, geht ja noch nicht).
Um irgendwelche saisonalen Besonderheiten auszugleichen, dürfen Sie beim ersten Mal hilfsweise die Daten des 2. HJ 2001 dazu tun.Die Daten bekommt die endgültige Datenannahmestelle, die ja z. Zt. noch zu bestimmen ist, nicht die Fa. msg. Die bekommen nur die Daten der erstkalkulierenden Krankenhäuser.
Lt. Gesetz sind auch Sanktionen bei Nichtlieferung vorgesehen im Sinne von Abschlägen auf die DRG-Abrechnungen. Auf welche DRGs will man aber jetzt bei der Erstlieferung die Abschläge, die in ihrer Höhe auch noch zu verhandeln sind, festlegen?
Oberammergau (32°)
Rheuamzentrum
Norman Lönker
Controller / stv. Krankenhausdirektor -
Hallo,
zur Datenübermittlung nach § 21 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)
sowie bzgl. Vereinbarungen nach § 21 Abs. 4 und 5 KHEntgG traf heute von der Thüringer Landeskrankenhausgesellschaft folgender Sachstandsbericht ein:"Nach § 21 Abs. 4 KHEntgG vereinbaren die Spitzenverbände der GKV und die PKV gemeinsam mit der DKG im Benehmen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und dem Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik die weiteren Einzelheiten für die in Abs. 2 ebenda bestimmten Übermittlungsdaten. Die Vereinbarung nach § 21 Abs. 5 KHEntgG regelt hingegen die Höhe eines Abschlags für den Fall einer fehlenden, unvollständigen oder nicht fristgerechten Datenübermittlung durch das betreffende Krankenhaus.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat uns zum Sachstand der Vereinbarungen aktuell wie folgt informiert:
Die Vereinbarungstexte sind auf Spitzenverbandsebene zuletzt am 10.7.2002 beraten worden. Dabei wurden folgende Ergebnisse erzielt:
1. Das auf dem Verhandlungsstand vom 23.05.2002 beruhende Verfahren zur Herstellung des Benehmens mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und dem Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik für die Vereinbarung nach § 21 Abs. 4 KHEntgG ist noch nicht abgeschlossen.
Die Anlage 1 zur vorstehenden Vereinbarung (DRG-Daten für § 21 KHEntgG) wurde wegen der erforderlichen Klärung aktueller fachlicher Fragen zum DRG-Datensatz an den zuständigen Krankenhaus-Entgelt-Ausschuss (KEA) überwiesen, der darüber in der kommenden Woche (29. KW) beraten wird.
2. Zum Inhalt einer Vereinbarung nach § 21 Abs. 5 KHEntgG (Abschlagsregelung) wurden ohne konkretes Ergebnis die unterschiedlichen Positionen ausgetauscht.
3. Beide Vereinbarungen stehen für das Spitzengespräch der Beteiligten Anfang August 2002 erneut zur Beratung an.
Im Spitzengespräch am 10.7.2002 wurde gemeinsam – auch im Einklang mit dem Vertreter des BMG – festgestellt, dass die Übermittlung der DRG-Daten durch die Krankenhäuser nicht, wie in § 21 Abs. 1 KHEntgG vorgesehen, zum 1. August 2002 erfolgen kann, da die verbindliche Festlegung des DRG-Datensatzes noch nicht abgeschlossen ist.
In der Frage der DRG-Datenstelle wird sich voraussichtlich auch in der nächsten Woche (29. KW) eine Klärung ergeben."
Somit passiert also zum 01.08.2002 bzgl. Datenlieferung ersteinmal nichts... :dance1:
Mit Grüssen aus Thüringen
M. Rudolf
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Hallo Forum1
Gibt es eigentlich Neuigkeiten zum Thema Datenlieferung?
Die Interimsdatenstelle ist ja für die Erstkalkulierer bis zum 31.7. annahmebereit und dann weiter bis zum 30.8. - also doch alle Daten dorthin? Auch die Nichterstkalkulierer??
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Viele Grüße aus Sachsen
dzierold -
Hallo,
die Suche nach dem DRG-Datensatz und einem Adressaten nimmt (mal wieder) komödienartige Züge an. Auf der Homepage der DKG findet man hier den derzeitigen Sachstand. Kurz gesagt: Vor September wird nichts definitiv geklärt sein und deshalb nichts geliefert werden können.
Grüße
C.Lehmann -
- Offizieller Beitrag
ZitatOriginal von dzierold2:
Gibt es eigentlich Neuigkeiten zum Thema Datenlieferung?Guten Morgen,
in einer Rundmail von MedCo`s war heute zu lesen, dass, laut Info der DKG, in der letzten Sitzung der Spitzenverbänden keine Einigung zur Datenlieferung nach §21 erzielt wurde, so dass der Termin zum 01.08.2002 nicht mehr bestehen bleibt. Anfang September wird es zu einem neuen Treffen kommen, so dass man davon ausgeht, dass der Termin etwa auf Ende September / Anfang Oktober gelegt wird.
Seitens des InEK wurde hierzu die Information gegeben, dass das InEK hierzu keine Informationen mehr geben wird.
Wie ich gerade gesehen habe, hatte Herr Lehmann den Finger schneller auf "Antwort posten".
Schönen Tag!
--
D. D. Selter
Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau -
- Offizieller Beitrag
Guten Morgen,
in der Verlautbarung der DKG ist zu lesen:
Prozedurenangaben (Datei OPS)
Hinweis zu Beatmungsstunden:
Angabe als Gesamtbeatmungszeit mit einem Kode aus 8-718 entsprechend DKR 1001a.Ich habe mit der DKG deswegen telefoniert, da mir nicht klar war, ob dieser spezielle Hinweis bedeutet, dass die Übermittlung der Beatmungsstunden ausschließlich über den OPS vorgenommen werden soll.
Laut Dr. Jäger von der DKG ist jedoch auch weiterhin die numerische Angabe der Beatmungsstunden vorzunehemen.Gruß
--
D. D. Selter
Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau -
Hallo Forum!
Auch wenn noch keiner weiß, wo die Daten (der Nichterstkalkulierer) hingehen, hätte ich dazu noch ein paar taktische Fragen - in der Annahme, daß sich zur Zeit noch mehr Leute damit beschäftigen.
1. Falldateien für alle Begleitpersonen oder nur die medizinischen (notwendig erachteten)? Verpaßt jemand den Begleitpersonen eine Z76.3?
2. Wie wichtig sind die Verschlüsselung des Aufnahmegrundes? Wenn dort nichts eingetragen ist im System - erzeugt es 0000.
3. Siehe 2. nur die IK-Nummer der KK.
Vielen Dank schon mal für Infos. (Besonders gern von Torex-Laufenberg-Kunden)
:bounce:
--
Viele Grüße aus Sachsen
dzierold -
Hallo Frau dzierold,
schon ihre erste Frage ist nicht leicht zu beantwortenZitat
Original von dzierold2:
1. Falldateien für alle Begleitpersonen oder nur die medizinischen (notwendig erachteten)? Verpaßt jemand den Begleitpersonen eine Z76.3?
Hier erste Hinweise die ihnen vielleicht weiterhelfen:
Aus dem Handbuch zur Kalkulation von Fallkosten Version 2.0 31. Januar 2002Kapitel 3: Ermittlung der DRG-relevanten Leistungen und Kosten (Kostenartenrechnung)
Krankenhausleistungen gliedern sich in allgemeine Krankenhausleistungen und Wahlleistungen. Allgemeine Krankenhausleistungen sind die Krankenhausleistungen,
die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses
im Einzelfall für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende
Versorgung des Patienten notwendig sind (§ 2 Abs. 2 BPflV). Wahlleistungen sind andere vom Krankenhaus erbrachte stationäre Leistungen (vgl. hierzu § 22 BPflV). Sie sind durch den Vergütungsumfang des DRGSystems nicht abgedeckt. Gleiches gilt für die Leistungen für Begleitpersonen, deren Mitaufnahme in das Krankenhaus nicht medizinisch begründet ist.Kapitel 5: Kostenträgerrechnung: Fallbezogene Kostenzuordnung
Bei Aufnahme von Begleitpersonen ergibt sich folgende Besonderheit: Für Begleitpersonen, deren Mitaufnahme aus medizinischen Gründen erfolgt,sind eigene Falldatensätze anzulegen.Kapitel 8 Anlagen 3. Kodeliste und Hinweise
Begleitpersonen, die im § 301-Verfahren kein KH-internes Kennzeichen erhalten, sind mit einem eindeutigen fiktiven Kennzeichen und mit dem Aufnahmeanlass "B" zu dokumentieren. Die Angabe des Aufnahmegrundes, von Diagnosen, Prozeduren und Fachabteilungsinformationen entfällt. [d.h. auch keine Z76.3]Soweit die Erstkalkulierer!
Aus KHG §17b
"...für die Aufnahme von Begleitpersonen nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 der Bundespflegesatzverordnung ist ein Zuschlag zu vereinbaren. ..."
Hier ist Interpretation gefragt: Bei der Abrechnung wird ein Zuschlag erhoben - daraus geht nicht hervor ob auch ein eigener Datensatz für die Begleitperson erstellt werden muss.Die Fragen 2 und 3 werden ihnen sicherlich die Kollegen gerne beantworten.
Grüße von der Waterkant
Ulrich Schmidt -
- Offizieller Beitrag
Liebe Leute,
Um dieses Thema zu einem guten Ende zu führen, habe ich mir erlaubt, folgende Mail ans InEK zu versenden:
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
ich schlage vor - in dem im Betreff näher bezeichneten Bereich Ihrer
ausgezeichneten Homepage - kurzfristig und offiziell Stellung zu beziehen,
an WEN / WELCHES Institut die DRG-Daten des 1. Halbjahres 2002 der NICHT
erstkalkulierenden Krankenhäuser zum 01.08.2002 (evtl. + 14 Tage) zu
übersenden sind. Sollte eine konkrete Antwort (noch) nicht möglich sein,
erbitte ich einen Hinweis auf Ihrer Homepage darauf, ab wann Sie diese
Möglichkeit ungefähr sehen. Das würde m. E. dazu beitragen, den NICHT
erstkalkulierenden Krankenhäusern ein wenig Gewissheit zu bringen. Es geht
ja immerhin um Patientendaten... Vielen Dank.Ich möchte mich auch bei dieser Gelegenheit für Ihren Einsatz und Ihr
Engagement zur Einführung der DRGs in Deutschland sehr herzlich bedanken und
verbleibeMit freundlichen Grüßen
Burkhard Sommerhäuser
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angefügte Signatur -
Zitat
Original von dzierold2:
...
2. Wie wichtig sind die Verschlüsselung des Aufnahmegrundes? Wenn dort nichts eingetragen ist im System - erzeugt es 0000.
...Ich bin heute auch nochmal darüber "gestolpert".
Immerhin ist dieses Feld als "Muss-Feld" im DRG-Datensatz gekennzeichnet, während der Aufnahmegrund nach §301 als Kann-Feld definiert ist (Verwechslung??!!)!Weiß jemand dazu etwas Genaueres??
Gruß
Simone;D :sex: ;D