Ausstellen eines Herz-Passes = Ressourcenverbrauch?

  • [arial]Hallo und Guten Morgen!

    In der MDK-Überprüfung eines stationären Aufenthaltes stellt sich uns nun eine interessante Frage zur Nebendiagnosendefinition:

    Beim Patienten besteht ein Herzklappenfehler (leichtgradige Mitralklappeninsuffizienz). Der Patient wurde während des Aufenthaltes im Hause ausführlichst über seine Krankheit aufgeklärt und erhielt danach einen Herz-Pass. Alles ist gut und nachvollziehbar dokumentiert. Wegen des erhöhten Betreuungsaufwandes wurde durch unsere Ärzte erlösrelevant die Nebendiagnose I34.0 kodiert.

    Der MDK lehnte dies nun ab. \"Entsprechende ärztliche Aufklärungen und Ausfüllen von Dokumenten wie Falithrom-Pass, Allergie-Pass und Herzpass ... sind nicht als Mehraufwand im Sinne der Nebendiagnosekriterien zu kodieren.\"

    Wer hat nun recht?

    Gruß
    DKliegel[/arial]

  • Schönen guten Morgen,
    darin spiegelt sich die \"allgemeine Meinung\" wider, dass die ärztliche Arbeitsleistung nichts kostet und quasi zum Nulltarif Tag und Nacht erbracht werden soll. :totlach:

    Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, dass mancher MDK-Gutachter ein über die normale Visite hinaus gehendes eingehendes Gespräch als Aufwand anerkannt hat.
    Und wenn Ihre Dokumentation das her gibt.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Liebe Kollegen,

    diese Fragestellung beschäftigt auch unsere Kardiologen. Selbstverständlich muß für einen Herzpaß eine Aufklärung betrieben werden, es entsteht auch zusätzlich Materialaufwand, der Paß muß erworben werden. Somit ist die ND-Definition meiner Meinung nach erfüllt.

    Glücklicherweise liegen mir Unterlagen vom MDK vor, in denen die Codierung eines entsprechenden Vitiums wegen eines Herzpasses anerkannt wird! Diese benutze ich in der Argumentation der anderen Fälle, jedoch \"schweben\" diese anderen Fälle noch.

    Viele Grüße, viel Erfolg,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo DKliegel,
    in den DKR finde ich bis zum heutigen Tage keine Angaben über Mindestleistungen (in Form von Zeit (min) oder Geld (€)) angegeben.
    Das Ausstellen eines Herz-Pass (und die damit verbundene Aufklärung des Pat.) stellt für mich einen erhöhten Aufwand dar und ist damit kodierfähig.
    Aber bereits durch die entsprechende Aufklärung zur Erkrankung ist die ND Definition durch die therapeutische Maßnahme erfüllt.

    Gruß

    MiChu :sonne:

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,

    meines Erachtens ist der Aufwand für das Ausstellen des Herzpasses mit der Hauptdiagnose (= KH a.d. Herzklappe) abgegolten.

    In DKR D003d heißt es: \"Sofern eine Begleiterkrankung das Standardvorgehen für eine spezielle Prozedur beeinflusst, wird diese Krankheit als Nebendiagnose kodiert\", daneben gilt natürlich weiterhin \"Änderung des Patientenmanagements in der Weise, dass ein therapeutischer, diagnostischer, erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand bestand\". Auch hier erkenne ich keine Rechtfertigung zur Kodierung der ND, da wir uns weiterhin im Rahmen des Standardvorgehens befinden.

    :erschreck: myrules

    [schild]myrules[/schild]

  • Hallo myrules,

    freut mich, dann sind wir uns ja einig. Damit vertreten Sie ebenfalls die Meinung, daß durch das Ausstellen eines Herzpasses Aufwand entsteht, der \"mit der Haupt(?)diagnose abgegolten\" ist, das Klappenvitium also zu codieren ist.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Hr. Blaschke,

    :augenroll: ja - schon.

    Dass heißt aber auch, dass als HD nicht eine Herzklappenkrankheit zu kodieren ist, die mit der ND noch spezifischer dargestellt wird (z.B. I 34.0/ Mitralklappeninsuffizienz als ND)um hier einen Mehrerlös zu forcieren. Ich denke, darauf zielte Herr DKliegel mit seiner Frage ab.

    Ergo: Die HD ist so spezifisch zu beschreiben wie möglich, in diesem Fall wäre zum Beispiel dann I34.0 HD. Darin ist der Aufwand für das Ausstellen des Herzpasses enthalten.

    myrules :roll:

    [schild]myrules[/schild]

  • Hallo myrules,

    gemeint war meines Erachtens, daß ein Patient als Nebendiagnosen ein Klappenvitium (hier: Mitralinsuffizienz) hat, bspw. auch als Zufallsbefund im Echo. Dieses Vitium wird trotzdem als Nebendiagnose codiert, weil durch das Ausstellen und die Erläuterungen drumherum Aufwand entsteht.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Forum,

    Argumentation des MDK bei uns: \" Da die Mitralklappeninsuffizienz mit Stenose II. Grades als Zufallsbefund zu werten ist, darf keine Kodierung erfolgen. Das Ausstellen eines Herz-bzw. Klappenpasses ist als eine standartmäßige Folgetätigkeit anzusehen und berechtigt nicht die aufwandsmäßige Kodierung einer Zufallsdiagnose!\"
    Da bleibt einem glatt die Spucke weg und hier wurde heftigst wiedersprochen!

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)