DRG mit Bewertung Null?

  • Hallo Forum,

    ich habe ein Abrechnungsproblem im Fall eines Querschnittsgelähmten mit einer Harnwegsinfektion.
    HD N39.0 Harnwegsinfektion
    ND M79.19 Muskuloskelettales Schmerzsyndrom o.n.A.
    ND G82.53 Tetraparese und Tetraplegie
    + G82.60! Funktionale Schädigung des Rückenmarkes C1-C3
    ND G95.80 Neurogene Blasenentleerungsstörung ...
    ND N35.8 Sonstige Harnröhrenstriktur
    Die Aufnahme erfolgte wegen der Harnwegsinfektion, der Patient landet aber in der (nicht verhandelten) DRG B61Z mit Bewertung Null. Allerdings wurde ja nicht die Verletzung des Rückenmarks behandelt. Versagt hier das DRG-System?
    Lässt man die ND G95.80 weg, landet man in L63B, was die eigentliche behandelte Krankheit treffend beschreibt.
    Was tun? bisher gehen wir in diesem Fall leer aus.

    Hat jemand einen Tipp?

    Gruß
    GeRo

  • Hallo GeRo,
    lassen Sie den Querschnitt weg. Er hat ja auch keinen wesentlichen Ressourcenverbrauch und rechnen die L63B ab.
    Gruß
    G. Fischer

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo GeRo,

    Sie können die B61Z abrechnen! Sofern Ihr Haus diese DRG nicht verhandelt hat, können Sie pro Tag 600,-€ berechnen. (Siehe § 10 FPV 2005)
    Ich würde Ihre vorgeschlagene Kodierung so lassen, denn Sie hatten ja einen erheblichen Pflegeaufwand.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem sonnigen Sachsen

    Martin Preißer

    Martin Preißer

  • Hallo,
    ich habe dazu auch noch eine Frage!!!

    Wir hatten kürzlich einen Patienten der von der Leiter gefallen ist und sich dabei unter anderem eine BWK 5 und 6 Fraktur mit einem traumatischen Querschnitt. Der Patient war dazu auch noch 513 Stunden beatmet. Egal welche Diagnose die Hauptdiagnose war, er kam in die B61Z. Wer versichert mir jetzt, daß diese Beatmungsstunden berücksichtigt werden.

    Gruß Milli

  • Hallo Milli!

    Die Beatmungsstunden werden nicht direkt berücksichtigt. Evtl. können diese bei Überschreitung der vereinbarten oGVD begründen wirken. Ansonsten fließen höchsten in Ihre Fallkostenrechnung.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Forum,

    Wir hatten auch mehrere dieser Fälle. Klassisch sind Unfälle mit Verletzungen des Rückenmarkes, sonstigen Verletzungen und dann z.B. Pneumonie und LZ-Beatmung.

    Wir haben daher in diesem Jahr einen Änderungsantrag an das InEK zur Neuordnung des Zuordnungs-Algorhythmus gestellt, der, soweit ich bisher sehen kann, nicht berücksichtigt wurde.

    Ich kann daher nur alle ermuntern, entsprechend zahlreich Anträge diesbezüglich an das InEK zu richten.

    Gruß

    Merguet

  • Hallo Forum,

    es beruhigt mich, daß dies nicht nur ein Problem bei uns ist. Es ist trotzdem eine Schande, daß solche Fälle so schlecht abgebildet sind. Dieser Code kommt in unseren Abteilungen schon häufiger vor. Wenn wir weiter fleißige Eingaben ans InEk machen, wird diese DRG für 2007 vielleicht besser abgebildet.

    Gruß Milli

  • Hallo Milli!

    Die B61Z ist eine verhandelbare DRG. Die Kosten für die Beatmung können / sollten hier mit eingerechnet werden. Somit ist der Fall nur dann sczlecht abgebildet, wenn die Kalkulation nicht stimmte oder die Kassen nicht mitspielen wollten.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Guten Morgen,

    es ist eine interessante Konstellation. Für mich wäre die Frage der neurogenen Blasenentleerungsstörung bzw. deren Definition das Entscheidungskriterium. Aber hier wird auch eine Harnröhrenstriktur angegeben. Ist diese Folge einer Kathetermanipulation, die ja entscheidend ist als Folge des Unfalls? Ebenfalls würde mich interessieren, ob im Zuge des Harnweginfekt auch ein DK- oder SPF-Wechsel vorgenommen wurde. Da die B61Z eine verhandelbare DRG ist, hat dieses sicher auch einen \"Berechnungswert\"

    Ein schönes WE
    Jod-KHW