Salut,
wir haben bisher bei stationärer Aufnahme vom Patienten mit Hämatothorax bei Rippenserienfraktur immer die Rippenserienfraktur als Hauptdiagnose kodiert, gemäß der Regel Ursache (Rippenfraktur) vor Symptom (Hämato-/Pneumothorax). Dadurch kommt das niedriger bewertete DRG E66 zur Abrechnung. Oder darf man in solchen Fällen die Regel der gleichwertigen Hauptdiagnosen anwenden und nach Ressourcenverbrauch entscheiden? :sterne:
Grüsse aus nebligen Gefilden
Jacoby