Hallo Forum,
bitte um \"Begutachtung\" folgenden Sachverhaltes (dargestellt aus KH.-Sicht...):
Bei einem Pat. wird aufgrund diverser Befunde noch in der Notaufnahme eine schwerwiegende Verdachts-Diagnose gestellt und entsprechend behandelt. Die primäre notärztliche Diagnose wird nur als sekundär angesehen (damit müssen und können wir Notärzte leben).
Diese Verdachtsdiagnose steht im Einklang mit den Leitlinien der entsprechenden Fachgesellschaft (\"...sind 3 von den genannten Kriterien usw. bla bla...möglichst rasch die Therapie begonnen...\").
Innerhalb von 2 Tagen bessert sich das Ganze, und nachdem man am Ende des stat. Aufenthaltes nach 6 Tagen ALLE Laborbefunde hat, erscheint die erste Diagnose nicht mehr als 100% sicher (Zitat Arztbrief).
Also D008b: Verdachtsdiagnose mit eingeleiteter Behandlung, weder gesichert noch ausgeschlossen = Hauptdiagnose.
Ferner: Leitliniengerechte Behandlung.
Der MDK erkennt im nachhinein, dass die primäre notärztliche Diagnose richtig war (der Notarzt hatte seine Diagnose behandelt) und fordert nun diese als Hauptdiagnose.
Was sagt man dazu?
Bitte um Antworten - GERNE auch von der anderen Seite!
Danke.
P.Dietz