Hallo,
ich versinke gerade im Sumpf der Zusatzentgelte und bitte um Hilfe!!
Bei uns wurde ausnahmsweise die Leistung 8-855.24 (Hämodiafiltration CVVHDF) erbracht, deswegen bin ich auch nicht so firm im Umgang damit. Diese Leistung befindet sich als ZE2005-08 sowohl in der Anlage 6 als auch in der Anlage 2 als ZE02. In der Anlage 2 ist ein fester Betrag hinterlegt, die Anlage 6 verstehe ich als krankenhausindividuell zu vereinbarend.
Was trifft nun zu? Was kann ich abrechnen? Normalerweise generiert unser Abrechnungssystem bei den ZE-OPS-Ziffern automatisch das entsprechende ZE mit passendem Euro-Betrag. Bei der o.g. OPS passiert jedoch gar nichts.
Vielen Dank+Grüße
AnLi