Liebes Forum,
gibt es Richtlinien, wie lange rückwirkend Krankenkassen Anfragen an den MDK stellen können?
Konkretes Beispiel: am 24.01.06 wird die Rechtmäßigkeit einer Rechnungsstellung aus dem Jahr 2003 angezweifelt und dem MDK übermittelt. Meine Befürchtung: Sollte dies die Krankenkassenrunde machen, sind meine Resourcen zu knapp, um die evtl. zu erwartende Flut zu bearbeiten.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und ist die Anfrage (hoffentlich) bereits verjährt?
Vielen Dank und beste Grüsse
Elke Winter