postoperatives durchgangssyndrom

  • Guten Morgen liebes Forum,

    bei uns in der Klinik scheiden sich die Geister, wann man die
    F13.7 Postop. Durchgangssyndrom kodieren kann. Darf man das nur nach einer OP verschlüsseln, oder grundsätzlich wenn die Pat. auch aus anderen Gründen vorher sediert und anschließend kurz im Durchgang waren. Z.B. nach Extubation. Leider habe ich im Forum bis jetzt nichts richtiges dazu gefunden. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
    Danke Britta

  • Liebe Britta,

    wer behaupted denn, dass die F13.7 nur postoperativ möglich sein soll. Davon steht nichts im :icd: .

    Die F13.7 heisst ja im ICD-10:

    Zitat

    F13.7 Psychische und Verhaltensstörungen durch Sedativa oder Hypnotika: Restzustand und verzögert auftretende psychotische Störung


    Da steht also garnichts von postop.

    Im Gegenteil: Die in den Gruppen F10 - F19 angegebenen Diagnosen beziehen sich laut ICD-10 eher auf die Folgen von Missbrauch psychotroper Substanzen.

    Das sogenannte postoperative Durchgangssyndrom ist zum einen keine wirklich genau definierte klinische Diagnose, zum anderen sind seine Gründe multifaktoriell, und meist nicht alleine Folge der Gabe eines bestimmten Narkotika oder Sedativa. Studien zeigen sogar, dass sie bei der Verwendung regionaler Anästhesieverfahren nicht wesentlich seltener sind, als nach Vollnarkose.

    Ich bevorzuge daher den Vorschlag von DIASCOS®, weches bei Eingabe von \"postoperatives Durchgangssyndrom\" auf die (sicher sehr unspezifische) F09 verweist. Auch die T88.5 wäre hier meiner Ansicht nach eine bessere Alternative. Sie ist zwar noch unspezifischer in dem, was sie beschreibt, aber sie beschreibt zumindest genauer den kausalen Zusammenhang.
    Aber darüber lässt sich sicher trefflich diskutieren.

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Guten Morgen Zusammen,

    das postoperative Durchgangssyndrom wurde von mir bisher mit F13.7 kodiert. Im Verzeichnis steht dort explizit im Thesaurus das postoperatives Durchgangssyndrom aus der Gruppe Verhaltenssrörungen durch Sedative oder Hypnotika.

    Zunehmend wünscht der MDK die F09, also eine nicht organische oder symptomatische psychische Störung. Dort gibt es im Thesaurus ebenfalls ein Durchgangssyndrom, jedoch eben nicht das postoperative sondern \"nur\" Durchgangssyndrom.

    Dies trifft m.E. den Zustand jedoch nicht genau. Ein Durchgangsysndrom das nach OP auftritt ist doch mit postoperatives Durchgangssyndrom wesentlich genauer abgebildet !?

    Sehe ich das falsch?

    Vielen Dank und sonnige Grüße :sonne:
    Wolfgang Miller

  • Schönen guten Tag herr Miller,

    in der Vorabversion des ICD 2010 wurde unter F05.8 \"Postoperatives Delir\" ergänzt.

    Entsprechend der Symptombeschreibung unter F05 gehört und gehörte das \"Durchgangssyndrom\" sofern damit eine Verwirrtheit vergesellschaftet war auch genau hierhin, nämlich in den Formenkreis des Delirs.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schrader,

    fragen Sie im Zusammenhang mit einer FZF? Also eine Wiederaufnahme?
    Prinzipiell würde ich meinen: NEIN!

    Schönen Tag noch

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo,

    also ohne die genauen Details zu kennen, könnte ich mir 2 Konstellationen vorstellen.
    1. Bei Entlassung bestanden schon Anzeichen eines Durchgangssyndroms, wurden aber nicht entsprechend gewertet, eine WA war erforderlich: In diesem Fall würde ich eine \"medizinische Verantwortung\" (vermeidet den Begriff \"K.\" ) annehmen und die FZF erwägen.
    2. Bei Entlassung keinerlei Hinweise auf ein Durchgangssyndrom. WA wegen D. Die Erkrankung ist schicksalshaft und nicht im Einflussbereich des KH, daher eher keine FZF.

    Mit Gruß

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Lieber Kollege,
    wir wissen ja, dass wir in dieser Frage hier keine Einigkeit erzielen und sind alle gespannt auf \"offizielle\" juristische Interpretationen der \"Verantwortungsfrage\". Nur der Vollständigkeit halber möchte ich daher hier anmerken, dass ich in beiden oben von Ihnen dargestellten Konstellationen das postoperative Durchgangssyndrom im Verantwortungsbereich der Klinik sehe. Denn die Klinik ist für die OP bzw. Narkose verantwortlich, auch wenn sie an schicksalhaften Komplikationen keine Schuld trägt. Nicht im Verantwortungsbereich der Klinik läge hier nur ein Verwirrtheitszustand aufgrund anderer Ursachen wie z.B. Drogenkonsum.

    Liebe Grüße

    H. Weyland
    Facharzt für Chirurgie

  • Schönen guten Tag,

    zu klären wär hier meiner Ansicht nach, wie lange die OP zurückliegt. Schließlich ist nicht jedes Delir, das irgendwann einmal nach einer OP stattfindet, auch darauf zurückzuführen. ein bischen Mehr Informationen wären hilfreich.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Weyland,

    ganz klar, dieses Thema ist äußerst delikat und die Begriffe \"Verantwortung\" und \"Schuld\" werden arg strapaziert. Mit ein Hauptproblem ist aber m. E., dass willkürlich definierte Zeitfenster (oGvD, 30 Tage-Regel) die ganze Diskussion um eine FZF beginnen oder enden lassen!
    Es wäre wirklich sehr interessant, die genaue Fallbeschreibung zu kennen.

    Eine gute Woche

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg