Neugeborenes in DRG der Mutter enthalten?

  • Hallo Forum,

    aktuell erreicht mich der Brief einer BKK mit folgendem Inhalt:
    \"Sehr geehrte Damen und Herren,
    nach Mitteilung der Versicherten ist sie nach der Geburt mit ihrem Neugeborenen nach Hause gegangen.
    Sie verbrachte die üblichen Stunden zur Überwachung [Anm.: ca. 3,5h] der Nachblutungen in einem Nebenraum des Kreißsaales und ist nicht mehr auf Station verlegt worden.
    Nach diesen Angaben handelt es sich um eine ambulante Geburt, so dass die Kosten für die postpartale Versorgung des Neugeborenen mit der DRG für die Mutter abgegolten sind. Wir bitten Sie daher, die Rechnung für den Säugling zu stornieren.\"

    Das ist mir neu! Ich habe im DRG-Handbuch weder unter der abgerechneten O60D für die Mutter, noch unter der P67D irgendetwas gelesen, dass diese Vorgehensweise unterstützt. Es gibt keine Mindestverweildauer für die P67D, noch sind meines Wissens die Untersuchungen und die postpartale Versorgung in der DRG der Mutter einkalkuliert. Dann bräuchte man ja die P67D nicht mehr.
    Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht? :a_augenruppel:
    Ich werde wohl erst einmal Einspruch einlegen und nachfragen, auf welche Bestimmungen sich die Krankenkasse dabei stützt. Meines Erachtens gibt es keine.

    Gruß
    GeRo

  • Hallo GeRo,

    Rechtsgrundlage hierfür ist § 1 Abs. 5 FPV: \"Für jedes Neugeborene, das nach der Versorgung im Kreißsaal weiter im Krankenhaus versorgt wird, ist ein eigener Fall zu bilden und eine eigene Fallpauschale abzurechnen.\"

    Falls für das Neugeborene also keine Leistungen außerhalb des Kreißsaales angefallen sind, hat die Kasse Recht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach!

    Das Kind ist doch auch bei uns versorgt worden ... wenn man es genau nimmt, zählt natürlich der Nebenraum wohl noch zum Kreißsaal. :baby:
    Damit würde aber das Neugeborene als Fall aus Statistik herausfallen, also ein Neugeborenes weniger, wenn man die Fälle auf der Neugeborenenstation zählt.
    D.h. offiziell muss ich das Neugeborene als eigenen Fall aufnehmen und darf diesen nicht abrechnen bzw. mit 0,-€ abrechnen?!

    Gruß
    GeRo

  • Hallo,

    gemäß der bereits zitierten Abrechnungsbestimmung wird das Neugeborene in dieser Situation eben nicht als eigener Fall aufgenommen - und da es nie auf der Neugeborenenstation lag, kann es dort natürlich auch nicht gezählt werden!

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo an alle, die sich aufs WE freuen!
    Wir haben auch so einen Fall.
    Patientin entbindet stationär. Verweildauer im Krhs. 6 Stunden.
    Der Fall wurde stationär abgerechnet.
    Jetzt gleiche Fehlermeldung wie oben:
    Neugeborenen DRG unter 24 h nicht abrechenbar.
    Die P67D hat doch keine Mindestverweildauer!

    Ich hoffe auf Hilfe.
    Beste Grüße
    Nastie

  • Hallo Nastie,

    was meinen Sie mit \"Fehlermeldung\"? Wer oder was meldet dies?

    Nochmal in aller Kürze: gemäß FPV wird ein Neugeborenes als eigener Fall abgerechnet, wenn eine eigenständige Versorgung außerhalb des Kreissaales erfolgt ist (also z.B. Aufnahme im Neugeborenenzimmer). Ob diese Versorgung 30 Minuten, 300 Minuten oder länger gedauert hat, ist dabei unerheblich!

    Die einzige Neugeborenen-DRG, die an eine Mindestverweildauer von 24 Stunden gebunden ist, ist die P60C.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Nastie, Hallo Forum!

    Kurz vor dem Wochenende noch kurz meine 2 Cent.
    Es gilt das, was Herr Hollerbach sagte: das (gesunde) Neugeborene ist nur dann ein eigenständiger Fall, wenn es außerhalb des Kreißsaales weiterversorgt wurde (FPV 2006 §1 Abs. 5), ansonsten ist der Aufenthalt mit der Geburts-DRG der Mutter abgegolten.
    Zudem stimmt, was Nastie sagt: es gibt keine Mindestverweildauer für die DRG P67D.
    Von daher ist es nicht korrekt seitens der Krankenkasse, prinzipiell bei einem Aufenthalt unter 24 Stunden eine Abrechnung abzulehnen; dafür gibt es keine Grundlage. Aber in diesem Punkt ist der Abrechnungsleitfaden der Krankenkassen auch etwas mißverständlich formuliert, vielleicht liegt es daran.
    Zumindest werden Sie sich aber fragen lassen müssen, ob das Neugeborene tatsächlich außerhalb des Kreißsaales weiterbehandelt wurde.

  • Vielen Dank für die Antworten.
    Ich teile Ihre Ansichten. Natürlich werde ich nachweisen müssen, ob Mutter und Kind im Kreißsaal oder auf der Station die Stunden bis zur Entlassung überwacht wurden.
    Aber ausschlaggebend ist nun mal der §1 Abs. 5 FPV und da kommt primär auch keine Kasse dran vorbei.
    Ich wünsche ein schönes Wochenende.
    Nastie :sonne:

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Ich möchte die Thematik noch einmal unter einem anderen Gesichtspunkt aufleben lassen:

    ich habe auch einen Fall, bei dem der Säugling unstrittig lediglich im Kreißsaal war und nicht „nach der Versorgung im Kreißsaal weiter im Krankenhaus versorgt“ wurde. Somit will und darf ich auch keine DRG abrechnen und den Säugling auch nicht als DRG-Fall zählen.

    Aber wie wird das ganze im KIS ( bei uns ORBIS ) abgebildet? Denn da hängt ja noch viel mehr dran ( Geburtsstatistiken, QS usw. ). Der Säugling ist im Moment im KIS stationär geführt. Ich würde ihn ja einfach in ambulant umwandeln, aber das geht nicht ( Berechtigungsproblem oder Systemproblem ? ). Wenn ich ihn storniere ist er ganz aus dem System draußen, das will ich eigentlich auch nicht (aus Gründen der Dokumentation und der Gebutsstatistik). Wie wird das in anderen Kliniken abgebildet und speziell in ORBIS ?

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,
    ich habe gerade den gleichen Fall hier auf den Tisch bekommen, wir arbeiten allerdings mit SAP. Das System hat den Fall falsch angelegt, d.h. eine DRG für das Neugeborene berechnet, obwohl Mutter und Kind direkt aus dem Kreissaal am Tag der Geburt entlassen wurden. Ich habe die Rechnung storniert und im System den Fall in den Modus: \"endabgerechnet ohne abrechenbare Leistungen\" gestellt. So ist das Neugeborene statistisch vorhanden und die Mutter (Selbstzahlerin) bekommt ihr Geld zurück.
    Viele Grüße
    CB

  • Hallo Herr Schaffert!

    Können Sie den Säugling nicht so codieren, dass eine Nullrechnung erscheint. Bei Siemens würde diese nicht an die Kostenträger versandt und Sie hätten den Fall in allen Statistiken.


    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Frank Killmer