Hallo Forum,
aktuell erreicht mich der Brief einer BKK mit folgendem Inhalt:
\"Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Mitteilung der Versicherten ist sie nach der Geburt mit ihrem Neugeborenen nach Hause gegangen.
Sie verbrachte die üblichen Stunden zur Überwachung [Anm.: ca. 3,5h] der Nachblutungen in einem Nebenraum des Kreißsaales und ist nicht mehr auf Station verlegt worden.
Nach diesen Angaben handelt es sich um eine ambulante Geburt, so dass die Kosten für die postpartale Versorgung des Neugeborenen mit der DRG für die Mutter abgegolten sind. Wir bitten Sie daher, die Rechnung für den Säugling zu stornieren.\"
Das ist mir neu! Ich habe im DRG-Handbuch weder unter der abgerechneten O60D für die Mutter, noch unter der P67D irgendetwas gelesen, dass diese Vorgehensweise unterstützt. Es gibt keine Mindestverweildauer für die P67D, noch sind meines Wissens die Untersuchungen und die postpartale Versorgung in der DRG der Mutter einkalkuliert. Dann bräuchte man ja die P67D nicht mehr.
Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht? :a_augenruppel:
Ich werde wohl erst einmal Einspruch einlegen und nachfragen, auf welche Bestimmungen sich die Krankenkasse dabei stützt. Meines Erachtens gibt es keine.
Gruß
GeRo