Hallo ich habe hier ein kleines Problem bei dem ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt....
Also:
Im Oktober 2005 wurde ein Patient stationär bei uns aufgenommen und die zuständige Krankenkasse erteilte uns eine Kostenzusage und eine Bestätigung, dass der Patient bei Ihnen versichert ist.
Nun (februar 2006) schickt die Krankenkasse ein Schreiben, dass das Versicherungsverhältnis des Patienten am 31.Mai 2005 beendet wurde und die kostenzusage zurückgenommen wird.
Dir Rechnung wurde auch noch nicht bezahlt.
Jetzt ist es meine Aufgabe zu klären, ob das zulässig ist und wo Kostenzusagen im gesetz geregelt sind.
Danke schon mal!