konkrete Fakten für Harnwegsinfekt

  • hallo forum,

    ich habe eine frage wegen des beweises eines harnwegsinfektes gegenüber dem mdk.

    patient an der wirbelsäule operiert, während op dk liegend. anschliessend dk entfernt. im verlauf in der med. doku hwi dokumentiert, ustatus abgenommen, mit antinbiotikum 3 tage therapiert. im ustatus erys und leucos erhöht. ein uricult mit keinmnachweis wurde nicht durchgeführt.

    jetzt sagt der mdk -> keine kodierrelevante nebendiagnose, da kein keimnachweis und keine laborparameter nach mdk-urologen-statement erhöht.

    hat jemand hierzu eine hilfe oder ähnliche fälle mit dem mdk schon durchexerziert??

    merci für anregungen oder hilfe :d_gutefrage:

    Gruss
    Dr. Christian Kramer

    Orthopäde - Oberarzt

  • Hallo,

    das Thema wurde bereits hier ausführlich diskutiert.

    Kurz zusammengefasst: wenn Sie nach klinischen Kriterien einen HWI vermuten und antibiotisch behandeln, sind die Anforderungen an die Kodierung als Nebendiagnose erfüllt. Mindestanforderungen an die diagnostische Sicherheit einer behandelten Begleiterkrankung lassen sich aus den DKR nicht ableiten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    um es auch noch mal klar zu sagen:
    Selbst wenn hier vom MDK weitere Untersuchungen zur Sicherung der Diagnose gefordert werden, spielt das überhaupt keine Rolle! Im Zweifelsfall haben Sie eine Verdachtsdiagnose, die Sie spezifisch behandeln. Sie müssen diese dann nach DKR D008b wie die gesicherte Diagnose kodieren. Sie haben da gar keine Wahl, die DKR sind für Sie verpflichtend (übrigens auch für den MDK...).

    Hier gibt es einfach keine Interpretationsmöglichkeit und somit gar keine Diskussion mit sinnvollen Argumenten auf beiden Seiten.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Schöne Tag an alle,

    leider muss ich den Fall nochmal aufwärmen. Hat jemand ein Gerichtsurteil, dass bei Harnwegsinfekt auf die Argumentation mit der D0008b ausgerichtet ist? - Leider ist der MDK und die Kasse sowieso nicht der oben genannten Meinung, daher bleibt wohl nur der Gang in die Instanz.

    Danke für posts

    Gruss
    Dr. Christian Kramer

    Orthopäde - Oberarzt

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat

    Original von rogerrabbit:
    leider muss ich den Fall nochmal aufwärmen. Hat jemand ein Gerichtsurteil, dass bei Harnwegsinfekt auf die Argumentation mit der D0008b ausgerichtet ist?

    Es würde mich wundern, wenn so ein Urteil vorliegt. Aber Sie bekommen ja dann eins, was Sie uns dann darstellen können.
    Ich würde mich hier nicht scheuen, das vor dem Sozialgericht klären zu lassen. Das Risiko liegt doch eher auf der anderen Seite.

  • Früher oder später wird es eine Klinik geben, die sich diesen Unsinn nicht mehr bieten läßt und klagt. Je früher, desto besser. Viel Erfolg!

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Zusammen,
    in der neuen Kodierungsempfehlung des MDK wird nur eine typische, dokumentierte und nachvollziehbare Klinik und Therapie gefordert. Kein Keimnachweis!!! Dies wird im Konsens empfohlen. Also sollte sich auch Ihr MDK daran halten.
    Mit freundlichen Grüßen

    A. Bauer

  • Hallo,

    aber muss das denn der freundliche Gutachter vom MDK überhaupt? Warum sollte er einer Empfehlung folgen, wo doch oft genug auch gegen Richtlinien verstossen wird, bzw. die Kodierrichtlinien so verbogen werden bis es passt.

    schnippler2
    Med. Controller/Chirurg