Hallo Forum,
Mein Problem betrifft die Überlassung von Kopien der stationären Unterlagen an den MDK. Der Fall stellt sich folgenderweise dar: die stationäre Aufnahme in unserem erfolgte unter dem Verdacht einer Pneumonie. Da bei der Pat. ein positiver Schwangerschaftstest vorlag wurde mit Infusionstherapie und symptomtischer Fiebersenkung behandelt. Die im Verlauf der stat. Behandlung zusätzlich aufgetretenen Bauchbeschwerden waren nach Abführmaßnahmen verschwunden. Die Patientin verließ am 4. Tag gegen ärztlichen Rat unser Krankenhaus. Es wurde die Entlassungsanzeige an die Krankenkasse gesendet, worauf prompt die Aufforderung kam die komplette Krankenunterlagen an den MDK zu schicken, da der Kurzbericht zur Beurteilung nicht ausgereicht hätte. Dieser Kurzbericht wurde von uns nicht ausgefüllt, da wir einen entsprechenden Hinweis von der NKG bekommen hatten, dass mit Ausfüllen dieses Kurzberichtes eine Schweigepflichtverletzung vorliegt und so der MDK von seiten der KK umgangen werden könnte. Ich habe der KK geschrieben, dass wir keinen Kurzbrief ausgefüllt haben und wir doch bitte den Grund für die Prüfung durch den MDK wissen möchten, damit wir dann den Entlassungsbericht versenden können. Darauf kam nur kurz ein Fax mit der handschriftlichen Notiz „Fehlbelegung?“. Es wurde von unserer Seite der Entlassungsbrief (natürlich im verschlossenen Umschlag mit Vermerk „nur vom MDK zu öffnen“, der ausführlich auf die stationäre Behandlung eingeht, an die KK geschickt mit der Bitte um Weiterleitung an den MDK. Nun bekommen wir erneut die Aufforderung von der KK die komplette Akte an den MDK zu schicken und auch noch eine Aufforderung des MDK’s, in der steht: es liegt der Entlassungsbericht vor, wir benötigen aber die kompletten stationären Unterlagen.
Nun komme ich zum Ende: ist es rechtens, dass zur Erstbegutachtung die kompletten Krankenunterlagen angefordert werden dürfen und wir diese dann auch verschicken müssen (dieses ist zur Zeit kein Einzelfall, die Anforderungen über die kompletten stationären Unterlagen häufen sich langsam)? Darf der MDK, obwohl ihm der Entlassungsbrief vorliegt, die kompletten Unterlagen anfordern um das Gutachten (Erstgutachten) zu erstellen, ohne das auf den Inhalt des Entlassungsberichtes eingegangen wird (er wurde nicht einmal erwähnt)?
Vielleicht hat schon jemand damit Erfahrung gemacht und kann mir weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus
Else