Mehrere Aufenthalte bei Komplikation, Komplikation der Komplikation...

  • Hallo Forum,

    habe leider nichts gefunden, das wirklich zu der folgenden Fragestellung paßt, daher neuer Thread.

    Folgende Konstellation:
    Pat. kommt zum Einbau eines Liquorshunts, der Aufenthalt geht bis zum Erreichen der oGVWD (Fall1). Nach einigen Tagen erneuter Aufenthalt wegen Shuntdysfunktion. Eine Zusammenführung wg. Komplikationen muß wegen Erreichen der oGVWD nicht durchgeführt werden. Es erfolgt eine Shuntrevision und Entlassung (Fall 2).

    Innerhalb der oGVWD dieses Falls erfolgt eine erneute Aufnahme wegen Shuntdysfunktion (Fall 3).

    Mir ist nun nicht ganz klar, ob Fall 2 und 3 zusammengeführt werden müssen. Fall 3 ist eigentlich eine \"persistierende\" Komplikation von Fall 1, daher könnte man argumentieren, daß eine Zusammenführung wegen Überschreitung der oGVWD von Fall 1 (wie auch schon von Fall 2) ausgeschlossen ist.

    Ich sehe aber auch schon die Argumentation unserer Freunde, die sagen werden, es handele sich bei der Shuntdysfunktion (Fall 3) um eine Komplikation der im Fall 2 durchgeführten Revision und nicht des ursprünglichen Shunteinbaus (Fall 1) und daß die Fälle somit zusammenzuführen seien.

    Hat jemand hierzu weiterführende Ideen?

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Blaschke,


    Zitat


    Original von Blaschke:
    Ich sehe aber auch schon die Argumentation unserer Freunde, die sagen werden, es handele sich bei der Shuntdysfunktion (Fall 3) um eine Komplikation der im Fall 2 durchgeführten Revision und nicht des ursprünglichen Shunteinbaus (Fall 1) und daß die Fälle somit zusammenzuführen seien.

    Hat jemand hierzu weiterführende Ideen?

    m.E. wäre diese Auslegung auch völlig korrekt, denn wenn die Revision im 2. Aufenthalt erfolgreich gewesen wäre, dann wäre Fall 3 gar nicht erst entstanden.
    Ergo ist der dritte Aufenthalt streng genommen eine Komplikation von Aufenthalt 2.
    Ergo Fallzusammenführung

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Schönen guten Tag allerseits und insbesondere Mr. Freundlich!

    Zitat


    Original von Mr. Freundlich:
    [...] denn wenn die Revision im 2. Aufenthalt erfolgreich gewesen wäre, dann wäre Fall 3 gar nicht erst entstanden.
    Ergo ist der dritte Aufenthalt streng genommen eine Komplikation von Aufenthalt 2.

    ...wenn jedoch die Schuntrevision in Fall 2 zunächst erfolgreich war, dann ist der erneute Shuntverschluss eine Komplikation des Shunts an sich (Maßnahme in Fall 1) und nicht der Shuntrevision, somit also eine Komplikation von Aufenthalt 1!

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert!

    Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu. Wieso sollte der erneute Shuntverschluß eine Komplikation darstellen. Wir haben bei unseren Dialysepatienten rezedivierende Shuntverschlüsse. Ergo keine Komplikation der Vorbehandlung und rechnen diese auch konsequent getrennt ab.

    Mit freundlichem Gruzß
    Frank Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Herr Blaschke,
    nach dem Leitfaden der Spitzenverbände ist für die Wiederaufnahme lediglich die oGVD des ersten stationären Aufenthaltes (bei Ihnen also \"Fall 1\") heranzuziehen. Eine Prüfung gegen in einem ersten Schritt zusammengefasste DRG-Fallpauschalen ist nicht zulässig.
    Wenn also Fall 3 nicht innerhalb der ogVD des Falls 1 beginnt, darf eine Zusammenführung hier nicht erfolgen.


    Viele Grüße
    valdobbiadene

  • Hallo valdobbiadene,

    vielleicht lesen Sie das Ausgangsposting nochmal durch: da Fall 1 bis zur oGVD dauerte, erfolgte auch bisher keine Fallzusammenführung. Formal ist also eine Zusammenfassung von Fall 2 und Fall 3 durchaus zulässig.

    In der inhaltlichen Bewertung stimme ich Herrn Schaffert zu.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Liebe Kollegen,

    vielen Dank für die Rückmeldungen. So in etwa hatte ich es mir vorgestellt... Dann wollen wir mal sehen, wie die Argumantation ausgeht.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo zusammen,

    wie ist das im Jahr 2015 mit den Wiederaufnahmen innerhalb der OGVD des vorherigen Aufenthaltes bei rezidivierenden Shuntverschlüssen?

    Müssen diese aufgrund Komplikation des Voraufenthaltes zusammengeführt werden oder kann man mit "schicksalshaft bzw. Fortschreiten der Grunderkrankung argumentieren"???

    Vielen Dank!